Pachtland gleich Privatbesitz?

6. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.07.2019 11:09:56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Pachtland gleich Privatbesitz?

Hallo liebe Leute,

Ich weiß leider nicht genau, ob das Thema hier rein passt oder in Vereinsrecht.

Zur Erklärung, ich besitze einen Kleingarten als unterpächter vom Gartenverein. Der Gartenverein pachtet die Gartenanlage von der Stadt.

Nun gab es Unstimmigkeiten, über das betreiben einer Feuerschale/Lagerfeuer im Garten.

Die Aussage der Stadt ist, das es auf Privatgelände zulässig ist.

Ist in meinem Fall, das Pachtgrundstück Privatgelände? Oder muss ich das unterlassen?
Hintergrund ist, das bei uns Feuerschalen erlaubt sind (durch den Gartenvorstand). Nun aber einer meint, das wäre durch die Stadt nicht erlaubt.

Siehe auch diese Bestimmungen in meiner Stadt:
https://www.wolfsburg.de/dienstleistungsbeschreibungen/genehmigung-lagerfeuer

Wäre schön, wenn da jemand von euch einen Tipp geben könnte.
Vielen Dank schonmal...
Gruß Björn

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Chili Mann):
Ist in meinem Fall, das Pachtgrundstück Privatgelände?

Durch die Pacht wurde es zwar Privatgelände, aber mit den Einschränkungen die Kleingarten, Vereinsatzung und Auflegen der Stadt mit sich bringen.
Wenn Stadt und Verein Feuerschalen erlauben, ist das erst mal ok.



Zitat (von Chili Mann):
Nun aber einer meint, das wäre durch die Stadt nicht erlaubt.

Und welchen Status hat "einer"?
Und warum sollte seine Meinung relevant sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Du musst dich auf jeden Fall an deine Kleingartensatzung halten. Und schau dir den genauen Wortlaut der Stadtordnung an bezüglich Feuerschalen. Erstmal die örtlichen Verordnungen lesen!
Feuerschalen sind aber nicht zur Gartenabfallverbrennung gedacht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Bei dem Kleingarten handelt es sich klar um Privatgelände. Ein Gelände ist nicht schon deswegen öffentlich, weil es der Stadt gehört.

Um ein genehmigungsfreies Lagerfeuer handelt es sich aber nur dann, wenn in der Feuerschale Brennholz verbrannt wird. Andere Dinge wie z.B. Gartenabfälle dürfen darin nicht verbrannt werden.

-- Editiert von hh am 08.10.2018 22:51

1x Hilfreiche Antwort

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