Ordnungswidrigkeit "Lärmbelästigung"

30. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
mrs uiui
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 170x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit "Lärmbelästigung"

Hallo liebe User :-)
Bin auch mal wieder da und habe folgende Frage.
Darf man einen Rasenmäher vormittags 1 Stunde stehend laufen lassen ohne das jemand dabei ist, nur um einen Nachbarn zu ärgern der nach seiner Schicht noch schläft?
Ist das eine Ordnungswidrigkeit, Hilflosigkeit oder einfach nur dumm, oder alles zusammen!?
DANKE!

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Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Kostet bis zu 5000 Euro und viele Städte haben ihre Ordnungsämter angewiesen fleissig Gebühren für die klammen Stadtsäckel einzusammeln:

http://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html
U.u. könnte auch noch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung durch Lärmeinwirkung hinzukommen.


-- Editiert maestro1000 am 30.04.2013 23:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
oder alles zusammen!?

Genau das.



Das Problem dürfte aber wie so oft sein, das ganze zu beweisen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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