Öffentliche üble Nachrede

8. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)
Öffentliche üble Nachrede

Hallo,
ein langer Rechtsstreit wegen Lärmbelästigung geht dem ganzen voraus, manm ist sich schon lange nicht mehr grün, grüßen ist nicht mehr angesagt.

Auf einer ETW Versammlung wartet eine Partei ab, bis die Gegenseite weg ist und sagt vor versammelter Mannschaft, das die Person die bereits weg ist, versucht habe sie und ihre Kinder mit dem Auto anzufahren, und deshalb bereits auf der Polizei gewesen sei. Die Polizei habe ihr nur geraten beim nächsten Vorfall sofort selbige anzurufen.

Diese aus der Luft gegriffene üble Nachrede soll nicht ungestraft bleiben, ist nun der Rechtsanwalt gefragt, der Schiedsmann oder wer? Die Angelegenheit wurde öffentlich vor den anderen Eigentümern erzählt, es sollen auch alle Anwesenden in Kenntnis gesetzt werden, dass dies nicht stimmt.

Was ist zu tun?
Danke und Gruß
Caschmi

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"caschmi"

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4 Antworten
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#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wie soll denn der Beweis geführt werden, dass die Äußerung öffentlich getätigt wurde. Gibt es von den *Zuhörern* ein Blatt Papier mit Unterschrift? Wohl eher nicht !!

Bei solchen Sachen ist in aller Regel fast immer das Schiedsmannverfahren vorgeschaltet.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es nicht stimmt?

Würde man so etwas über mich sagen, dann wäre ich wohl richtig stinkig! Schriftliches brauchst Du in diesem Fall wohl nicht, sondern lediglich die Zeugenaussagen der Personen, die es gehört haben, schätze ich.

Ich würde wohl zu meinem Anwalt gehen, ihn ein Schreiben aufsetzen lassen, dass solche Aussagen in Zukunft zu unterlassen sind, sonst Klage wegen übler Nachrede eingereicht wird. Die Kosten für diesen Liebesbrief hat dann der Empfänger zu bezahlen.

Die Frage, die auch noch gestellt werden könnte: Warum hat sie denn nicht gleich Anzeige erstattet?! Hallo...! Wenn einer versucht hätte, mich und meine Kinder (!) zu überfahren, würde ich nicht bis zur ETV warten, sondern den direkten Weg zur Polizei antreten!

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#3
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

Nur aus Neugier:

> Die Kosten für diesen
> Liebesbrief hat dann der
> Empfänger zu bezahlen.

Wieso dass denn? Wenn Du den Anwalt beauftragst hast Du ihn auch zu Bezahlen.
Der Anwalt kann vielleicht versuchen, anderswo die Kosten reinzuholen, aber ob das fruchtet?
Ich zumindest würde einen Teufel tun um fremde Anwaltsschreiben (die rechtlich eh nur Briefcharakter haben, also wertlos sind) zu bezahlen.

Gruß

TOP


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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das ist nicht ganz richtig, denn WENN diese Sache vor Gericht enden würde zahlt der Verlierer nicht nur Gerichtskosten, sondern auch die Anwaltskosten.

Fakt ist, ich würde mir so etwas nicht gefallen lassen, wenn es 100% nicht stimmt. Dazu die Zeugen, die bestätigen können, dass es fälschlicherweise erzählt wurde.

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