Neuer Nachbar und ich bekomme Magengeschwüre

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Neuer Nachbar und ich bekomme Magengeschwüre

Zur Situation, A wohnt in einer DHH die andere Hälfte wurde im Zwang von b ersteigert. Jetzt ist b eingezogen und will A Vorschriften machen so a la Rasenmähen am Samstag das geht aber nicht, Hochdruckreiniger auch nicht, Smokergrill, der hier seit 8 Jahren steht soll jetzt weg, weil ihn der Essensgeruch stört, wenn A mal das ding nach Amirezepten über Stunden befeuert. und dann halt noch so ander Kleinigkeiten:

z.B. daß der Besuch von B auf As Grundstück parkt, weil B zwar platz für weitere Stellplätze aber keine Lust und kein Geld zum Pflastern hat.

z.B. daß A seine Sichtwand auf der Terasse weiß streichen will und B ihn nicht auf die andere Seite läßt, weil "weiß doof aussieht"

Muß sich A das alles gefallen lassen oder dreht B einfach nur am Rad?

Ärgert der Nachbar?

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33 Antworten
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#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Tja, das kann schon ärgern, kaum da und schon Vorschriften.

Wenn gütliche Einigungen nicht möglich sind, dann einfach darauf hinweisen, dass zum einen die Beschwerden schriflich gemacht werden müssen und zum anderen die Rechtsgrundlage ! angeführt. Rasenmähen Samstags kann man nicht verbieten, da es dafür einfach keine Rechtsgrundlage gibt. Sonntags kann das anders aussehen.

Parken auf fremden Grundstück ist laut aktuellem Recht auch verboten.

Ob Du zum Streichen rüberdarfst, da musst Du selbst nachforschen, ob es rechtens ist.

Klar, schlecht ist das schon, wenn man sich nicht vernünftig unterhalten kann.

-----------------
"Chylla"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist A Eigentümer oder Mieter? Wenn A Mieter ist, dann sollte B sich sowieso bei Problemen an den Vermieter wenden, da er mit dem Mieter keine Rechtsposition hat. Da es sich um ein DHH handelt, gibt es ja sicherlich auch Gemeinschaftseigentum.

Ist A Eigentümer - dann viel Spaß mit dem neuen Nachbarn, da hilft von Anfang an nur, deine Rechte kennen.
Bei der Terrassentrennwand - um welche Seite handelt es sich denn? und ist sicher, dass es die Trennwand von A ist? Dann könnte es möglich sein, sich auf das Hammer- und Leiterschlagsrecht zu berufen. Aber es könnte A doch egal sein, wie die Seite zu B aussieht? Oder will B, dass A mit weiß auf "seiner" Seite streicht?

Rasenmähen - das hängt vom Nachbarschaftsrecht ab - auch am Samstag gelten oft die Ruhezeiten von 13-15.00 Uhr.
Grill - da könnte B Recht haben, denn - auch nach 8 Jahren, hat A kein Recht auf Free-Grill nach Gusto erworben.

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#3
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Also: A ist Eigentümer, (A hat sogar noch die Quittungen vom Baumarkt)
#A will halt beide Seiten dieser Wand streichen weil sonst wohl kein Schutzeffekt vorhanden ist, B stört auch nicht das Streichen sondern die Farbe er hätte es lieber, auf eine dunkle farbe zu schauen.

B ist der Meinung, daß ab Samstag Mittag Ruhe zu herrschen hat bis Montag morgens

Und bei dem Grill geht es nicht um Qualm sondern um den Geruch vom Essen, der natürlich auch auf die Terasse von B zieht.

Der Witz ist halt, daß B jetzt als neuer die Regeln aufstellen will, wie sich das leben abzuspielen hat

Und nein, es gibt kein Gemeinschaftseigentum, nur ein uneingeschränktes Wegerecht für mich.

-- Editiert am 16.06.2009 23:22

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Googeln Sie mal nach dem Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes.

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#6
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo Ennepetaler,

zunaechst einmal Glueckwunsch zu so einem Nachbarn.
Denke, langeweile kommt zunaechst mal keine auf ... :banana:

quote:
Jetzt ist b eingezogen und will A Vorschriften machen

Das mag er wollen. Aber er kann nicht erzwingen, dass diese eingehalten werden.

quote:
Rasenmähen am Samstag das geht aber nicht, Hochdruckreiniger auch nicht

Ist ja schon geschrieben worden: einfach die Ruhezeiten einhalten und dann eben gerne auch noch nach 19 Uhr den Rasen maehen (statt eben z.B. um 13 Uhr ...).
Hier im Forum habe ich uebrigens gelernt, dass sogar Sonntags Gartenarbeiten erlaubt sind.
Vorschlag: kaufe einen Handrasenmaeher und maehe das Gras Sonntags wann immer Du willst!
Und bei Beschwerden des Nachbarn Entschuldigst Du Dich bei ihm und verweist aber darauf,
dass Du es erst nach einer Aufforderung durch das Ordnungsamt sein laesst ...

quote:
weil ihn der Essensgeruch stört,

Bin jetzt kein Anwalt, denke aber, dass solche Belaestigungen hinzunehmen sind.
Haengt aber wahrscheinlich sehr vom Einzelfall ab. Ich gehe aber davon aus,
dass Du nicht 7x die Woche grillst.

quote:
Besuch von B auf As Grundstück parkt

Jetzt kommt's: offenbar stoert Dich das nur aus Prinzip, weil sich der Nachbar sonst
mistig verhaelt. Daher: ignoriere das mit dem Parken und spreche es immer nur dann an,
wenn Du den Platz wirklich selber brauchst!
Jetzt naemlich selber wegen vermutlich Nichtigkeiten zu streiten macht keinen Sinn.

quote:
weil "weiß doof aussieht"

Denke nicht, dass er es Dir letztlich verbieten kann.
Schlage ihm doch vor, dass er anschliessend einen Sichtschutz mit seiner Farbwahl aufstellt.
Dann waere allen gedient!

Gruss
Agenor

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#7
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> A will halt beide Seiten dieser Wand streichen weil sonst wohl kein Schutzeffekt vorhanden ist

Wenn die Sichtwand Gemeinschaftseigentum ist, warum sollte dann eine Seite "bessere" Rechte haben, zu bestimmen, in welcher Farbe die Gesamtwand zu streichen ist als die andere?

Warum sollte A die Farbe bestimmen dürfen? Umgekehrt würde er sich doch auch nicht die Farbe von B vorschreiben lassen.

Wenn das eine genaue Trennwand ist, streicht halt jeder seine Seite so, wie er es schön findet. Was für ein "Schutzeffekt" das sein soll, wüßte ich auch mal gerne.

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

@Tonitronic:

Lies mal nochmal. Die Sichtwand ist Eigentum von A.

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#9
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@ ennepetaler Also ich hab mit Geduld und Spucke meinen Nachbarn/Vermietern das "im Weg parken" ausgetrieben, die hatten die Angewohntheit immer so doof vor unsere Garage zu stehen. Wir kamen zwar rein und raus, aber man musst halt sehr "kurbeln" und es war nur mit Zeit- und Kraftaufwand zu meistern. Also musste ich wirklich ständig zu jeder Tages- und Nachtszeit wegfahren und hab sie jedes mal rausgeklingelt! Ging recht schnell dann haben sie es gelernt! Wäre vielleicht auch mein Tipp an dich, der Besuch steht bei dir auf dem Grundstück? Doof, grad da musst du heute was machen! Deiner Phantasie sind da natürlich keine Grenzen gesetzt!

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#10
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Bin jetzt kein Anwalt, denke aber, dass solche Belaestigungen hinzunehmen sind.
Haengt aber wahrscheinlich sehr vom Einzelfall ab. Ich gehe aber davon aus,
dass Du nicht 7x die Woche grillst.

7x die Woche geht ja schon (leider) nicht weil ich ja noch kein rentner bin und an 5 Tagen die Woche arbeiten muss.

quote:
Jetzt kommt's: offenbar stoert Dich das nur aus Prinzip, weil sich der Nachbar sonst
mistig verhaelt. Daher: ignoriere das mit dem Parken und spreche es immer nur dann an,
wenn Du den Platz wirklich selber brauchst!

es geht nicht darum, daß da mal eine Stoßstange nach mir rüberragt, sondern daß sein Besuch bei mir parkt, und ich bzw mein besuch schauen können, wo wir unsere Autos lassen Ich darf mich ja schließlich nicht einfach hinter diese Menschen stellen, weil dieses zuparken dann ja eine Nötigung wäre. bekam ich z.B. heute von B gesagt, als ich mehrere Getränkekisten im Kofferaum hatte und direkt vor meiner Haustür parkte (allerdings auch hinter dem Wagen seiner Mutter). Natürlich hätte ich auch woanders parken können und die kisten 2-3 Meter mehr tragen, aber warum soll ich das tun es geht immer noch um mein Grundstück auf dem ioch ja eigentlich mein Auto parken darf wie es mir gerade in den Sinn kommt.

quote:
Was für ein "Schutzeffekt" das sein soll, wüßte ich auch mal gerne.

Einfach den Schutz, den ein Anstrich/eine Lasur halt so auf Holz hat...

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#11
 Von 
WissenistMacht
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Rausklingeln ist eine gute Idee. Aber man könnte z.B. auch Pöller aufstellen, dann kommt erst gar kein Fremder mehr auf dein Grundstück.

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#12
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Aber man könnte z.B. auch Pöller aufstellen, dann kommt erst gar kein Fremder mehr auf dein Grundstück.


Und ich muss auch jedesmal aussteigen, um die Pöller umzulegen. NÖÖÖÖ


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#13
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ganz ehrlich klingel die raus!! Jedes mal unerbittlich, egal aus welchem Grund und um wieviel Uhr!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

und dann darfst du selber noch die Kosten tragen, wenn sich B weigert!.
Wer den Dienst bestellt, an den geht die rechnung ! und er steht nicht in einer Zone, die als Rettungsweg genutzt wird.

Ist das ein normaler Parkplatz an der Strasse ,oder deine Einfahrt ?
ist es ersichtlich, das es zu deinem haus gehört ?
ich würde den zuparken, soll er doch dann bei dir klingeln... (nachts Klingel abstellen).
Erinnere ihn mal daran, dass du genauso Eigentümer bist, wie er !!! Und du die selben rechte hättest wie er. Ansonsten links liegen lassen und auch mal 5 grad sein lassen.
(ich hab auch son Stänkerknochen als Nachbarn, VM weiß auch bescheid, hat aber leider keine rechtlichen Möglichkeiten, Der Nachbar benimmt sich nur schexxe(auch gegenüber VM), ansonsten lässt der sich nix zuschulden kommen)

Sowas möchte durch Nichtachtung gestraft werden. Allerdings weiterhin freundliches Tageszeit sagen.
Ich wünsche dir sehr starke Nerven und durchhaltevermögen !

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#16
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ist meine Einfahrt/mein Hof/mein Stück der Privatstrasse. Zuparken ist leider wirklich Nötigung...

Aber gerade kam der klopper, der mich an meinem Verstabd zweifeln läßt. Wenn der feine Herr Rasen mäht, wird der Grasabschnitt in einer Tüte gesammelt und die dann hinter MEINEM Garten im Wald ausgekippt. Da lag dann natürlich für das Ordnungsamt die Idee NAh, daß dieses Gras von mir ist, also hatte ich Besuch von einem Netten HErren dieser Behörde, der mir erklärte, daß das ein OWI ist. So weit so gut, ich habe ihm dann das Gras vom letzten Samstag in meinem Komposter und den gemähten Rasen des NAchbarn ohne Komposter gezeigt. Das interessierte den Beamten nicht so wirklich und so wie es aussieht soll ich jetzt wohl bei Wiederholung ein Ordnungsgeld bezahlen oder beweisen, daß das nicht mein Gras ist...

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#17
 Von 
guest123-2348
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 240x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Also zum Grill hat mir vorhin ein Kunde (Richter im Ruhestand) gesagt, daß sich mein Nachbar zwar über Qualm in der Wohnung beschweren kann aber nicht über Essengeruch auf der Terrasse.


Die Sache mit dem Gras im Wald, wird sich dann wohl bei seiner nächsten Mähattacke erledigen, wenn ich ihn (von hinten) beim auskippen fotografiere und ansonsten warte ich erst mal ab, was die nächsten Tage und Wochen bringen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2348
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 240x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Das interessierte den Beamten nicht so wirklich und so wie es aussieht soll ich jetzt wohl bei Wiederholung ein Ordnungsgeld bezahlen oder beweisen, daß das nicht mein Gras ist...



Wenn dir die was anhängen wollen dann müssen SIE DIR beweisen, dass du das Vergehen auch begangen hast. In Deutschland gilt noch immer die Unschuldvermutung. Erst wenn der Beweis erbracht ist dann ist man schuldig. Nur weil Gras hinter deinem Grundstück liegt beweist dies noch gar nichts. Aber so sind sie unsere "tollen" Beamte. Es könnte ja in Arbeit ausarten. :grins:

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#21
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

na herzlichen glückwunsch! also : mähen mit dem elektro/benzinmäher zBist in der tat per gesetz in jeder gemeinde beschränkt, bei uns von 9-13 und 15-19 uhr sowie samstags von 9-13 uhr... steht bei uns in der gemeindeverordnung. gartenarbeiten die keinen lärm verursachen kann man im prinzip immer ausführen!

schau bei deiner stadt nach online steht meistens irgendwie unter lärmschutz oder so ähnlich bzw. gemeindeverordnung...

das parken ist nervig und ich würde dir wirklich raten: einfrieden... wie auch immer, ist doch auf dauer auch nervig, immer erst zum nachbar zu rennen,, klingeln, warten....

grillen: ja da gebe ich den anderen recht, kann ein problem sein, kommt drauf an, wie stark die rauchentwicklung ist.... bei einem normalen holzkohle grill gibt es selten probleme... da die rauchentwicklung ja normalerweise nur kurz ist und danach lediglich essensgerüche gegebenenfalls entstehen, die aber normalerweise zu dulden sind... bei einem smoker denke ich könnte es wirklich anders aussehen...

das streichen der wand, also bei einer grenzbebauung, die ja durchaus zulässig ist, ist es normalerweise so, dass für instandhaltungsarbeiten der zutritt zum nachbargrundstück ermöglicht werden muss. ausser: es ist gar nicht deine wand sondern seine.... das solltest du mal unbedingt klären...ein schutz muss natürlich von beiden seiten aufgetragen werden, da er sonst logischerweise nichts bringt... wenn er unbedingt ne andere farbe haben will, dann mache es doch so: er streicht die seite die zu ihm zeigt, in "seiner" farbe, du in deiner...

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#22
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Parkplatz: Durch Gespräch einigen und darauf hinweisen das es ein Privatgrundstück und nicht zum Wegerecht ect... gehört.
Grillen: Würde mich auch stören wenn ein Grillabend oder -mittag etliche Stunden dauern würde, sowie unangenehme Bratgerüche die saubere, frische Landluft verschmutzt.
Sichtschutz: Über Geschmack lässt sich streiten, wie in diesem Fall. Ich würde mich mit dem Nachbarn einigen ( meine Seite Weiß, die Seite zum Nachbarn , sehe sie so wie so nicht, anders Farbig).
Rasenmähen: Klar darf man Sonnabends noch Rasen mähen mit einem Benziner oder Elektro. Man sollte es aber nicht übertreiben, wegen dem nachbarlichen Frieden und der wohlmöglich idyllischen Ruhe am WE.
Sturkopf: Wenn zwei sich finden, gibt es eben Stress.

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#23
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Grillen: Würde mich auch stören wenn ein Grillabend oder -mittag etliche Stunden dauern würde, sowie unangenehme Bratgerüche die saubere, frische Landluft verschmutzt.


Was sind denn für dich unangenehme Bratgerüche? Fleischgeruch, der halt bei dieser "low and slow Methode" entsteht? Und von dem halt auch immer wieder mal was auf seine Terasse rüberweht, weil ich den Wind halt nicht kontrollieren kann? Außerdem ist die frische Landluft (zumndest den Gerichten) egal, da ging es bisher immer um Rauch, der in die Wohnung zieht, nicht um etwaige Fleischgerüche auf der Terasse...


Nochmal zu dem Thema Sichtschutz: Er gehört mir, ich habe ihn bezahlt und aufgestellt. Er will aber, daß seine Seite in einer anderen Farbe gestrichen wird (hätte er gesagt weiß mag ich nicht ich mache meine Seite in grün lila gestreift, wäre mir das scheixegal, aber verlangt ja, daß ich die Seite, die zu ihm zeigt in einer anderen Farbe als weiß streichen soll)

Es ist hier eine privat Sackgasse, in der ich das letzte Grundstück besitze, also hat er noch nicht einmal ein Wegerecht.

Was er hat ist die Meinung, da er 10 Jahre älter ist hat er das Recht Regeln aufzustellen...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Was er hat ist die Meinung, da er 10 Jahre älter ist hat er das Recht Regeln aufzustellen...



Solche Menschen haben meist auch ein eigenen Rechtsverständnis und nehmen sich heraus alles tun zu dürfen, machen das aber dann andere auch ist es natürlich verboten. Herzlichen Glückwunsch so einen haben wir auch in der Nachbarschaft. Da hilft nur eins, sich zur Wehr zu setzen und seine Ansprüche durchzusetzen. Du hast ein Hammerschlagrecht auf dem Nachbargrundstück um deinen Sichtschutz so zu streichen wie du es möchtest. Gefällt es deinem Nachbarn nicht, dann darf er ruhig einen Sichtschutz vor deinen Stellen und dann seinen eigenen so streichen wie er mag.

Wenn er auf deinem Grundstück parkt, einfach dein Auto auf seinem Grundstück parkieren.

Und zum Grillen, wenn es kein Rauch ist dann könnte mich der Gute mal gerne haben.

Achte einfach darauf, dass er dir nichts kann und du dich an die Vorschriften und Regeln hälst. Mault er trotzdem dann soll er halt klagen. Wird die mündliche Kommunikation unverschämt dann nur noch schriftlich! Bringt alles nichts wenn du alles nur dem lieben Frieden willen schluckst, solche Menschen werden nur noch dreister!

Ach ja, wäre vielleicht sinnvoll eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, könnte mir durchaus vorstellen, dass du eine solche bald brauchen könntest.

Wie gesagt, mein Beileid, mit solchen Typen macht es keinen Spass.

-- Editiert am 23.06.2009 16:49

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119483 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Und ich muss auch jedesmal aussteigen, um die Pöller umzulegen. NÖÖÖÖ

gibt es mit Fernbedienung und Akku und Solarzelle: http://www.absperrtechnik24.de/shop/artikelproduktblatt/10105.pdf
Funktioniert Klasse
Es gibt auch statt Poller Ketten die größere Spannweiten überbrücken. Auch als Automaik-Variante. Die Kettenversion kann man sich mit etwas Geschick auch selbst basteln mit einem Garagentorantrieb aus dem Baumarkt.



quote:
Die Sache mit dem Gras im Wald, wird sich dann wohl bei seiner nächsten Mähattacke erledigen, wenn ich ihn (von hinten) beim auskippen fotografiere und ansonsten warte ich erst mal ab, was die nächsten Tage und Wochen bringen

Einfach mehrere Fotos oder Video machen. Von hinten ist falsch, da er immer behaupten kann das er es nicht war.



quote:
Wenn er auf deinem Grundstück parkt, einfach dein Auto auf seinem Grundstück parkieren.

Grundfalsch. Da macht man sich genauso schuldig wie der Nachbar der auf seinem Grundstück parkt.
Mann könnte aber die Halter der Fahrzeuge ausfindig machen und dann Abmahnen bzw. auf Unterlassung in Anspruch nehmen.


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#26
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
gibt es mit Fernbedienung und Akku und Solarzelle: http://www.absperrtechnik24.de/shop/artikelproduktblatt/10105.pdf
Funktioniert Klasse


Hast du mal den Preis von dem Automatikpöller gesehen? Ich gebe doch keine 650 € aus, weil der Typ einfach nur ein Trampel ist. Davon abgesehen, könnte er sich für 300-400€ 2 zusätzliche Stellplätze auf seinem Grund schaffen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Wie gesagt ennepetaler es ist am Anfang lästig aber jedes mal rausklingeln erzieht die Nachbar;)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119483 Beiträge, 39731x hilfreich)

1. jedes mal rausklingeln erzieht die Nachbarn
2. Mit etwas handwerlichem Geschick kann man sich so eine Sperre auch selbst bauen. Grundlage ist einer dieser automatischen Garagentorantriebe (ca. 100 EUR) plus Material (Kette, Schaniere, Haltestangen etc.) für ca. 100 EUR
3. bezahl ihm die Stellplätze, gegenüber dem fertigen Automatik-Pöller hat man dann Geld gespart.

1. ist für einen selbst lästig und führt eventuell zu Gegenterror
2. habe ich selbst umgesetzt
3. würde ich aus Prinzip niemals machen



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

@sell,
war bisher der Name des Dr.Prof. Sell (toller Latein-Nachhilfe Lehrer) meiner Tochter . Aber dieser @sell hört sich sich wohl gerne selber "schreiben"...und gibt viele Sachen von sich ,die Mensch nicht braucht...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2340
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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