Nächtliches 'Verklingeln' der Nachbarn

10. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Blue86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nächtliches 'Verklingeln' der Nachbarn

Hallo,

ich wohne seit Februar mit meinem Verlobten zusammen. Nette Altbauwohnung, an sich alles schön.

Wenn nicht die Freundin unseres Nachbarns im EG wäre... Sie hat anscheinend ein ziemliches Problem des Nächtens die richtige Klingel zu erwischen. Die Klingelleiste ist beleuchtet, sollte also kein Problem sein.
Gut mal kann das passieren, heute Nacht kam es aber zum vierten Mal vor, immer zwischen drei und fünf in der Nacht. Dabei unwahrscheinlich ausdauernd. Heute drei Mal sturmklingeln. Nach dem ich dann endlich in Jogginghose war und im Flur stand und mitteilte das sie gefälligst vor dem klingeln das Schild lesen soll gelobte sie Besserung. Zwei Minuten später klingelte es wieder.

Das ist jetzt in zwei Wochen das dritte Mal. Das erste Mal war im Februar, da entschuldigte sie sich, bei uns hätte noch Licht gebrannt. Da war mein Verlobter noch wach. ABer leider liegt das Schlafzimmer direkt neben der Klingel und ich war dann natürlich wach. Dann war lange Ruhe, im März hat ein Blitzschlag die Klingelanlage gegrillt, die läuft erst seit drei Wochen ca. wieder...

Nun zu meiner Frage, welche Möglichkeiten habe ich? Polizei? Kommen die wegen solchem Killefit überhaupt raus? Vermieter? Mit dem habe ich eh aktuell ein paar Hühnchen zu rupfen, allerdings wird der wohl kaum tätig werden, die Schreiben des Mieterschutzes werden noch nicht mal beantwortet...

Grüße und danke schon mal für die Antworten.


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wischnek
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 38x hilfreich)

Dreh doch einfach den Spieß mal um und klingel des nächtens bei ihr, wo doch die Klingeln so nah bei einander liegen. Vielleicht entwickelt sie dann ein Wenig "Verständnis". :grins:

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Andererseits kann man sich beim Vermieter auch für einen Schlüssel für die Dame stark machen. Dann muss die gar nicht mehr klingeln.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wieso ein Problem draus machen? Klingel abstellen, fertig.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von AltesHaus am 10.10.2012 12:55

Wieso ein Problem draus machen? Klingel abstellen, fertig.

Es müssen die Ursachen bekämpft werden, nicht die Symptome.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Polizei?


Eine Straftat ist ja nicht zu erkennen, auch keine vorsätzliche Ruhestörung.

quote:
Kommen die wegen solchem Killefit überhaupt raus?


Nö. Es ist ja nicht so wie bei mir, wo mal jede zweite Nacht irgendwelche Fuzzis, die meine Nachbarin sprechen wollten, bei mir Sturm geklingelt haben, als die nicht aufgemacht hat.
Da kam die Polizei, weil das vorsätzliche Ruhestörung war.

Ein Unterlassungsanspruch dürfte aber bestehen und auch notfalls gerichtlich - durchsetzbar sein (Wiederholungsgefahr ist ja unstrittig).

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#6
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Original von AltesHaus
Wieso ein Problem draus machen? Klingel abstellen, fertig.

Einerseits muss ich mich der von radfahrer999 gemachten Aussage anschließen. Andererseits möchte man u.U. auch nachts nicht völlig unerreichbar sein. Aber eben nicht willkürlichem Geklingel ausgesetzt sein.

Wir haben hier eine demente Dame im Haus, die uns auch des Öfteren nachts rausgeklingelt hat. Die Klingel haben wir dennoch nicht abgestellt. Zum einen ist es evtl. doch ganz nett , von den Nachbarn gewarnt/geweckt werden zu können, wenn das Haus in Flammen steht. Und darüberhinaus möchte man auch nachts für Freunde und Familie erreichbar sein (z.B. wenn die nicht gerade mal ihr Handy bei sich tragen und anrufen können - alles schon vorgekommen).


-- Editiert Katanaka am 10.10.2012 17:38

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#7
 Von 
Wischnek
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 38x hilfreich)

Was ich jetzt aber immer noch nicht verstanden habe: Macht sie das tendentiell absichtlich oder tatsächlich aus Versehen. Anders gefragt: Handelt es sich um eine rechtliche Fragestellung?

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#8
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Anders gefragt: Handelt es sich um eine rechtliche Fragestellung?


Auch wenn sie es aus Versehen macht, dürfte ein Unterlassungsanspruch bestehen. Der setzt keinen Vorsatz voraus, nur Wiederholungsgefahr.

Und wenn man erst mal ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen hat, muß die Nachbarin halt dreifach und vierfach aufpassen. Kann ja nicht sein, daß man unter den permanenten "Versehen" leiden muß. Dann gibt's halt Kohle. ;)

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das mit Klingel-Abstellen dürfte dahingehend vielleicht wirken, dass dann halt einfach auf ihr Stumgeklingel keine Reaktion erfolgt. Vielleicht hilft das ja bei ihrem Lernprozeß. Da es die Freundin des Nachbarn ist, und es offenbar nicht viel bringt, wenn man mit ihr spricht, wäre vielleicht die direkte Ansprache des Nachbarn auch eine Möglichkeit?

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#11
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
So dämlich wird wohl keiner sein, für so einen Blödsinn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.


Dann wird ihn ein Gericht notfalls zur Unterlassung verurteilen, ganz einfach. Das wird dann übrigens noch teurer, sodaß es eher "dämlich" wäre, eine solche UE nicht abzugeben.

Oder wo siehst du den fehlenden Unterlassungsanspruch?

Rechtsverletzung ist klar (Ruhestörung). (+)
Wiederholungsgefahr ist unstrittig (wiederholt passiert). (+)
Ergo Unterlassungsanspruch.

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