Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Wir wohnen in EG und wohnen hier erst seit letzten Sommer.
3 Ältere 70+ Nachbarn und 2 Türkische Familien(welche miteinander verwandt sind) die über mir wohnen.
Die Nachbarn von oben sind Eigentümer.
Hinter dem Haus gibt es eine kleine Rasenfläche, vielleicht 4 Meter breit. Da wo die ganzen Balkone sind.
Was mich stört ist folgendes.
Immer wieder spielen deren Kinder direkt vor meinen Fenstern.2-3 Meter. Ganz oft auch Fußball.
Die Leute haben hier Blumen auf dem Balkon.
Außerdem muss ich dann meine Außenrohlos runter machen.Sonst fühle ich mich beobachtet, wenn da einer vor meinen Fenster hockt(zb. die Mutter)
so kann ich meine Privatsphäre vergessen.
Die lassen auch ihre ganzen Spielsachen einfach auf dem Rasen liegen..
Gibt es Urteile bzw. Gesetze die so was verbieten?
Nachbarskinder spielen vor meinen Fenstern.
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Zitat:
Gibt es Urteile bzw. Gesetze die so was verbieten?
Nein.
Toll, dass es einen Platz gibt auf dem Kinder noch richtig spielen können und diese es auch tun!ZitatImmer wieder spielen deren Kinder direkt vor meinen Fenstern.2-3 Meter. Ganz oft auch Fußball. :
Dann mach halt die Rolos runter, dazu sind sie ja schliesslich da.ZitatAußerdem muss ich dann meine Außenrohlos runter machen.Sonst fühle ich mich beobachtet, wenn da einer vor meinen Fenster hockt(zb. die Mutter) :
Wieso? sind die Rolos denn nicht blickdicht???Zitatso kann ich meine Privatsphäre vergessen. :
Ja und??? Wem gehört denn der Rasen, bzw. wer darf diesen nutzen?ZitatDie lassen auch ihre ganzen Spielsachen einfach auf dem Rasen liegen.. :
Zum Glück nicht!!!ZitatGibt es Urteile bzw. Gesetze die so was verbieten? :
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Also wenn der Rasen von allen Bewohnern genutzt werden darf, muß man damit rechnen daß sie das auch tun, und sich das überlegen, bevor man ins EG einzieht.
Umgekehrt hätten Sie auch kein Verständnis, wenn Sie weiter oben wohnen würden und ihnen die Bewohner des EG die Nutzung des gemeinsamen Gartens verbieten wollten, weil es sie stört.
ZitatGibt es Urteile bzw. Gesetze die so was verbieten? :
Nein, im Gegenteil gehen Gesetzgeber und auch Rechtsprechung in die entgegengesetzte Richtung.
ZitatIm übrigen dürfen die auch lärmen wie sie wollen. :
Das nun auch wieder nicht.
Aber die Hürde bis Kinderlärm die Grenze der Unzumutbarkeit ereicht hat, ist sehr hoch.
(Kollektivbeleidigung editiert)
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kinderlaerm-ist-nicht-grenzenlos-zulaessig_258_424760.html
An den Rechtsstaat glaube ich nicht mehr. Denn dann wären Urteile und Rechtsstaat objektiv - was selten der Fall ist.
-- Editiert von Moderator am 06.05.2018 15:02
ZitatAber die Hürde bis Kinderlärm die Grenze der Unzumutbarkeit ereicht hat, ist sehr hoch. :
-- Editiert von Moderator am 03.05.2018 14:54
Nö, wir vergleichen nur nicht Äpfel mit Birnen.ZitatBesteht neuerdings akute Gruppendemenz?! :
Wie wäre es mit Auszug? Denn mit den Kindern wird der Zustand noch ein paar Jahre so bleiben. Oder akzeptieren, dass es noch Kinder gibt, die nicht nur in den Zimmern herumsitzen und raus in die Natur gehen.
ZitatBesteht neuerdings akute Gruppendemenz?! :
Ach der kleine Forem-Pöbler ist wieder da...
Das Problem mit dem lesen und verstehen ist bei Dir anscheinend nicht therapierbar?
Versuche doch einfach das Gespräch zu suchen. Vielleicht kann man gewisse Uhrzeiten ausmachen. Hat auf jeden Fall bei einer Freundin geklappt die ein ähnliches Problem hatte. In diesem Fall hatten die Eltern durchaus Verständnis dafür, dass nicht zu allen Zeiten vor dem Fenster gespielt werden muss.
Zitat:ZitatBesteht neuerdings akute Gruppendemenz?! :
Ach der kleine Forem-Pöbler ist wieder da...
Das Problem mit dem lesen und verstehen ist bei Dir anscheinend nicht therapierbar?
Habe dich beim Admin gemeldet. Anscheinend besteht bei dir nur das bestreben andere zu verungplimpfen.
Im Gegensatz zu allen biete ich Fakten. Wo sind deine? Kinderlärm darf nicht masslos sein. Ganz einfach.
Erziehung gehört nunmal auch dazu.
Aber es ist natürlich sehr interessant, wie alle hier antworten. Es ist keinem bekannt, ob der Garten überhaupt zu nutzen ist. In vielen Fällen gilt der Rasen nicht als Gemeinschaftsfläche zum Grillen oder Spielen, sondern vielmehr zur Optik. Da aber ja hier alle eine Glaskugel haben...Meine ist ja kaputt...
@ TE
Bitte erstmal prüfen bei der Verwaltung oder Vermieter, ob der Garten überhaupt eine Nutzfläche darstellt. Wenn nein, kann man das Ganze schnell abstellen.
ZitatHabe dich beim Admin gemeldet. :
Der wird sich freuen wieder von Dir genervt zu werden ...
ZitatAnscheinend besteht bei dir nur das bestreben andere zu verungplimpfen. :
Nö, das ist eine Tatsachenbehauptumg
ZitatIm Gegensatz zu allen biete ich Fakten. Wo sind deine? Kinderlärm darf nicht masslos sein. Ganz einfach. :
Das hatte ich schon in #5 erwähnt ...
Stimmt, so einfach ist das, hat aber mit dem Fall hier also nullkomma nix zu tun, denn hier geht es nicht um masslosen Kinderlärm sondern um ganz normalen durch den sich der Fragesteller bereits belästigt fühlt. Die Sachverhalte in deinem zitierten Fall sind von den Schilderungen hier, völlig abweichend. Halt Äpfel und Birnen.ZitatWo sind deine? Kinderlärm darf nicht masslos sein. Ganz einfach. :
Hier geht es überhaupt nicht um Lärm, nicht mal um normalen. Die TE fühlt sich durch blumengefährendende Fußbälle, Spielzeug auf dem Rasen und möglichen Einblick in ihre Wohnung gestört.
Wenn man das nicht mal begreift, gibt es erst recht keinen Grund, Wochen später aus irgendwelchem Frust sein unzusammenhängendes Gepöbel in den Thread zu kippen.
Zitat:Toll, dass es einen Platz gibt auf dem Kinder noch richtig spielen können und diese es auch tun!ZitatImmer wieder spielen deren Kinder direkt vor meinen Fenstern.2-3 Meter. Ganz oft auch Fußball. :
Zitat:
Was mich stört ist folgendes.
Immer wieder spielen deren Kinder direkt vor meinen Fenstern.2-3 Meter. Ganz oft auch Fußball.
Die lassen auch ihre ganzen Spielsachen einfach auf dem Rasen liegen..
Gibt es Urteile bzw. Gesetze die so was verbieten?
Wollt ihr wirklich einen veralbern? Fußball spielen ist natürlich ohne Lärm verbunden...
Ist einer überhaupt darauf eingegangen, ob der Platz vorm Balkon überhaupt als Spielplatz nutzbar ist?
Oder ist es den lieben Forenteilnehmern schlichtweg egal, weil es ja Kinder sind?
ZitatIst einer überhaupt darauf eingegangen, ob der Platz vorm Balkon überhaupt als Spielplatz nutzbar ist? :
Warum? Da spielen Kinder, also ist er doch ganz offensichtlich als Spielplatz nutzbar.
Einen besseren Beweis der Nutzbarkeit gibt es doch gar nicht?
Zitat:ZitatIst einer überhaupt darauf eingegangen, ob der Platz vorm Balkon überhaupt als Spielplatz nutzbar ist? :
Warum? Da spielen Kinder, also ist er doch ganz offensichtlich als Spielplatz nutzbar.
Einen besseren Beweis der Nutzbarkeit gibt es doch gar nicht?
Sorry, aber wie naiv bist du? Darüber mal nachgedacht, dass sich einfach noch keiner beschwert hat?
So lange kein Kläger, da kein Richter.
Daher sollte man erst die Nutzung mit der Verwaltung abklären. Aber deine Glaskugel ist echt besser wie meine.
Komisch, dass du in anderen Beiträgen, bei denen es nicht um Kinder geht, deutlich detailierter eingehst...
Gegen die Kinder kannst du nichts unternehmen. Es ist deren recht. Die Eigentümer scheinen auch nichts dagegen zu haben. Wenn es dir nicht passt, suche dir eine andere Wohnung. Am besten in einem Haus, in dem nur Rentner leben. Du kannst meckern, wie du möchtest, entweder du akzeptierst die Kinder oder du gehst. Mehr bleibt dir nicht.
ZitatGegen die Kinder kannst du nichts unternehmen. Es ist deren recht. Die Eigentümer scheinen auch nichts dagegen zu haben. Wenn es dir nicht passt, suche dir eine andere Wohnung. Am besten in einem Haus, in dem nur Rentner leben. Du kannst meckern, wie du möchtest, entweder du akzeptierst die Kinder oder du gehst. Mehr bleibt dir nicht. :
Vielleicht wissen auch die Eigentümer nichts?
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