Nachbarschaftsstreit und Gewalt auf Kinder

18. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Ralf Wittwer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarschaftsstreit und Gewalt auf Kinder

Guten Tag,
mein Sohn (15) wurde vor kurzem unmittelbar in unserer Straße (1-spurig) von einem PKW bedrängt. Mein Sohn fuhr am rechten Rand (07.10 Uhr), der PKW kamm von hinten, überholte ihn mit minimalem Abstand, zog nach rechts und bremste bis zum Stillstand. Mein Sohn hält an, will an dem, am rechten Rand nun stehenden PKW links vorbeifahren, da beschleinigt der PKW ebenfalls und drängt mein Sohn mit dem Fahrrad nach links ab, so dass er zwischen dem linken Grundstückszaun (es gibt kein Bürgersteig)eingekeilt ist. PKW-Fahrer öffnet Fenster und gibt unflätige Worte ab, mein Sohn schiebt Fahrrad zurück, nun rechts an ihm vorbeiwollend, gleiches Spiel wiederholt der PKW.
Leider ist der PKW-Fahrer unser Nachbar, mit dem es schon länger Stress gibt. Dies ist aber wohl im Falle der Nötigung egal. Ich zeigte am gleichen Tag gegen 17:00 bei der Polizei die " Nötigung" (auf Beleidung verzichtete ich, um den Nachbarstreit nicht eskalieren zu lassen) an, da mein Sohn sagte er habe Kontakt mit Fahrradlenker u. PKW gehabt und da ich es nicht akzeptieren kann, dass Kinder in einen Nachbarschaftsstreit gezogen werden und womöglich verletzt werden, mit dem sie überhaupt nichts zu tun haben, er hätte stürzen können etc.
Es folgte bisher eine Anhörung meines Sohnes und eine Vorladung des Nachbarn. Es gibt allerdings keine Zeugen, d.h. Aussage gegen Aussage.
Frage: Verläuft alles im Sande???? Kann ein erwachsener Mensch (60) sich alles herausnehmen, solange er darauf achtet, dass keine Zeugen da sind?
Evtl. kann mir jemand einen Rat geben wie so etwas ausgeht.
Danke Ralf


Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anna
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Lieber Ralf!
Leider ist es in Deutschland so, es gibt zwar für alles irgendwelche Gesetze, aber sein einenes Recht zu bekommen, ist manchmal fast unmöglich.
Ich selber habe so einen Nachbarn, dieser hetzte mal seinen Hund auf meine Kinder. Er bekam eine Abmahnung vom Ordnungsamt.
Ich rate dir, in solchen Fällen, dich an einen für eueren Ort zuständigen Schiedsmann zu wenden. Die Adresse erfährst du bei deinder Stadt, oder bei der Polizei.
Diese Leute können zwar kein Recht sprechen, aber sie können dir weiterhelfen, gute Ratschläge geben und sie sind immer neutral. Und was auch noch dazukommt, sie kosten dich nichts, da sie dieses Amt Ehrenamtlich betreiben.
Und du bist immer im Vorteil, wenn du dich erst an einen Schiedsmann gewendet hast. Denn sollte es dann trotz allem zu einer Anklage kommen, sieht der Richter, das du einen Willen zur Außergerichtlichen Streitschlichtung gezeigt hast, und damit hast du immer ein Aß im Ärmel.
Viel Glück noch Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nachbars Liebling
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 50x hilfreich)

Hier in NRW muss der Schiedsmann GRUNDSAETZLICH bei Nachbarschaftsstreits eingeschaltet werden. Und kostenlos ist das meist auch nicht; bei uns z.B. kostet eine Schiedsverhandlung 50 Euro.

Ich lebe auch in der Situation, dass mein Nachbar unsere Kinder schon mehrfach verbal anging. Sitze in knapp einer Stunde deswegen beim Schiedsmann. Ich gehe davon aus, dass der gute Nachbar sich nichts davon annehmen wird (wir liegen schon seit Jahren im Clinch).

Werde daher - sollte es zu keiner Einigung kommen - auf Unterlassung jeglicher Aktivitaeten klagen. Das Wohl meiner Kinder kann und darf nicht von Mitmenschen negativ beeinflusst werden, nur weil die Erwachsenen im Rechtsstreit sind.

Wenn alles nicht hilft, werde ich mal an Kinderschutzbund und Jugendamt wenden, ob man diese Belaestigungen gerade gegen die Kinder nicht doch in den Griff kriegen kann.

Sind schon helden, die mit knapp 60 Jahren einen 4-jaehrgen anpflaumen: "Guck mich nicht so bloed an!" ohne dass der Junge auch nur etwas getan hat. :-(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Hmm, wenn Sie Ralf Anzeige erstattet haben, kenn ich den Gang der Dinge (egal ob jetzt wie vorliegend Nötigung oder was) bei einem Stand Aussage gegen Aussage so, daß der Anzeigenerstatter rein denktechnisch nicht aus Jucks und Dallerei Anzeige erstattet und das weiß auch der Richter, der StA etc., da die sowieso serh empfindlich auf falsche Verdächtigung reagieren.
Mit anderen Worten, das wird wahrscheinlich vor Gericht gehen und wenn Ihr Sohn in Ruhe und glaubhaft das Geschehen aussagt, dann hat der NAchbar schlechte Karten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
haike
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 53x hilfreich)

Also, ich schätze es so ein, daß das Ganze nicht vor Gericht landet. Die Staatsanwaltschaft wird die Anzeige wegen mangelndem öffentlichen Interesse nicht zur Anklage bringen. Da es keine weiteren Zeugen gibt, stünde ohnehin Aussage gegen Aussage und es gilt ja immernoch "In dubio pro reo".

"daß der Anzeigenerstatter rein denktechnisch nicht aus Jucks und Dallerei Anzeige erstattet"

Das sollte so sein, ja. Aber der Nachbar könnte Ralf Wittwer auch das Motiv unterschieben, er wolle ihn wegen des bestehenden Streits "in die Pfanne hauen"...Beweislage ist ja uneindeutig.

Und wenn der Nachbar schlau ist, wird er bei solchen Aktionen immer schauen, daß kein Zeuge in Sicht ist. Man könnte allerdings mit einem Diktiergerät einiges ausrichten. Gehen Sie mit einem solchen versteckt in der Jackentasche zu den Nachbarn und bitten Sie Sie, sowas in Zukunft zu unterlassen, konfronieren Sie sie damit. Wenn dann Beleidigungen kommen, haben Sie die auf Tonband. Das würde ich denen dann mitteilen und sagen, daß es zur Anzeige gebracht wird, wenn sie sich noch einen Fauxpas erlauben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Tonbandaufnahmen dürfen nur dann als Beweismittel zugelassen werden,wenn der Nachbar hierüber vor dem Gespräch informiert wurde.Ich habe auch einen Nachbarschaftsstreit.Nach unseren Gesprächen um eine Einigung wurden regelmäßig Tatsachen verdreht oder neu erfunden.Ich habe dann vor dem Gespräch die Beteiligten darüber informiert,dass ich,um weitere Streitereien zu vermeiden,ein Diktiergerät einschalte.Anders ist es mit Fotos oder Videos,die werden als Beweis anerkannt.
Ohne Zeugen und ohne Beweise wird das Verfahren ziemlich sicher eingestellt,oder es gibt ein kleines Bußgeld.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
haike
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 53x hilfreich)

"Tonbandaufnahmen dürfen nur dann als Beweismittel zugelassen werden,wenn der Nachbar hierüber vor dem Gespräch informiert wurde". Richtig, so sieht´s die ZPO. Aber a) muss das der Nachbar nicht wissen und b) genügt es dann ja auch, drauf zu verweisen, ohne daß es überhaupt zum Gerichtsstreit kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ivonnsche
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.747 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen