Nachbarschaftsrecht bei Bauvorhaben

16. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Dirk H
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarschaftsrecht bei Bauvorhaben

Die Fakten sind:

Erwerb eines Grundstücks mit positiver Bauvoranfrage zur Errichtung eines 1 1/2 geschossiges EFH in zweiter Reihe. Unter Einhaltung der 3m Grenzabstand könnte eine Baukörpergrundfläche von 12,5 x 10 m
(stellenweise 14,7 x 10 m) gebaut werden. Die Nachbarschaftbebauung besteht aus ähnlichen Einfamilienhäusern.

Nun erhielt ich von den künftigen Nachbar einen Brief, dass das Objekt max. eine Grundfläche von 11 x 10 m haben darf. Initiatoren dieses Schreiben sind 2 künftige direkte Nachbarn (angrenzendes Grundstück) und als Mitläufer 9 weiter Nachbar im weiteren Umfeld. Es werden alle Rechtsmittel angedroht.

Meine Fragen sind:

a) inwieweit muss ich auf meine direkten Nachbar mit der Bebauung Rücksicht nehmen (geforderte kleinere Grundfläche), wenn ich den vorgeschriebenen Grenzabstand einhalte und

b) haben Nachbarn im weiteren Umfeld überhaupt einen Ansatzpunkt auf meine geplante Bebauung Einfluß zu nehmen.

Ich danke im Voraus für einen Kommentar







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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Dirk,

Deine Nachbarn können natürlich hoffen, dass Du nun nicht größer als 11x10 m baust.
Viel mehr aber auch nicht.

Im Baurecht ist vorgesehen, dass die Nachbarn auf den Bauunterlagen durch ihre Unterschrift dem Bauplan zustimmen. Diese Unterschrift hat aber nur die Bedeutung, dass sie später nicht mehr (oder nur sehr eingeschränkt) gegen das Bauvorhaben klagen können.
Ihre Nachbarn werden wohl nicht unterzeichnen und sich eine Klagemöglichkeit offen halten.

Was passiert, wenn sie klagen? Erst mal nix - sie können weiterbauen - die Nachbarklage hat keine aufschiebende Wirkung bezüglich ihrer Baugenehmigung.
Und solange sie sich an alle Bauvorschriften die nachbarrechtlich relevant sind halten, kann ihnen auch bei einer Klage nix passieren.

Gruß Neil

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