Nachbarschaft Sachsen

12. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz472360-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbarschaft Sachsen

Hallo liebe Forengemeinde, ich hoffe ihr könnt mir paar Tipps geben. Ich weiß ohne Anwalt wird es Nicht gehen!
Folgendes Problem:
Wir haben 2012 ein Haus gekauft und saniert. Der Garten war ein verwildertes Grundstück und nun nach viel Arbeit ein Schmuckstück zum Ärgernis unserer Nachbarn. Da das Grundstück abschüssig ist haben wir einen Zaun errichtet. Das war das erste Problem."Hier stand noch nie ein Zaun..." Bei dieser Maßnahme wurde uns bewusst, dass da einige Meter fehlen. Die Zeichnung vom Katasteramt stimmt nicht mit den heutigen Gegebenheiten überein.
Wir haben recherchiert und erfahren das es vor Ur- Jahren mal so war, das sich der andere Nachbar diese "Ecke" nahm damit sein Hof ein besseres Bild ergibt.
Dieser Nachbar fängt nun an nach jedem Grashalm zu suchen welches er gegen uns verwenden kann. Nun kam von seinem Anwalt ein Brief. Wir sollen die Hecken und Obstbäume auf 2 m schneiden. Soweit so gut. Es handelt sich um Minibäume die 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt sind. Die Koniferen stehen 50 cm hinter unserem Zaun. Müssen die wirklich gekürzt werden? Was ist mit seinem 6 m hohen Sauerkirschbaum der 1,50 von der Grundstücksgrenze entfernt steht und von dem die Blütenblätter in unserem Teich fallen... Der darf stehen bleiben??? Weil er vor uns da war???
Des weiteren hatte der frühere Eigentümer unseres Hauses ihm erlaubt ein schmiedeeisernes Gartentor an unserer Hauswand zu befestigen. Dieses Tor wird jeden Morgen 6.00 Uhr so geknallt das die Schwingungen Auf unser Bett übertragen werden denn wir haben dort genau das Schlafzimmer. Es gibt noch mehr An Provokationen von der Nachbarschaft auf die ich hier nicht eingehen möchte.
Zusammenfassend meine Fragen:
Können wir die Grenze / Grenzverlauf wieder herstellen lassen (es fehlen auch die Grenzpunkte)
Können wir verlangen das das Eingangstor entfernt wird? Können wir verlangen das der Kirschbaum auf seiner Seite auch auf 2 m eingekürzt wird?
So, nun bin ich mal auf Eure Antworten gespannt und bedanke mich recht herzlich!

-- Editier von amz472360-85 am 12.08.2017 14:56

-- Editiert von Moderator am 12.08.2017 18:52

-- Thema wurde verschoben am 12.08.2017 18:52

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11 Antworten
Sortierung:
amz472360-85 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von amz472360-85):
Wir haben recherchiert und erfahren das es vor Ur- Jahren mal so war, das sich der andere Nachbar diese "Ecke" nahm damit sein Hof ein besseres Bild ergibt.

Er hat sich also einfach euer Grundeigentum vereinnahmt?
Hat er das immer noch oder ist das mit dem Zaun jetzt erledigt?



Zitat (von amz472360-85):
Können wir die Grenze / Grenzverlauf wieder herstellen lassen (es fehlen auch die Grenzpunkte)

Klar.
Das muss beim Amt entsprechend beantragt werden.



Zitat (von amz472360-85):
Können wir verlangen das das Eingangstor entfernt wird? Können wir verlangen das der Kirschbaum auf seiner Seite auch auf 2 m eingekürzt wird?

Verlangen kann man alles.
Probleme bereitet meist das durchsetzen.

Das Tor zu entfernen dürfte noch am aussichtsreichten sein.



Und der Baum bzw. eure Bäume und Strächer, damüsste man schauen was denn regional an Abständen gilt (Bebauungsplan, etc.).




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz472360-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, er hat unser Eigentum noch immer in Beschlag. Uns hat es bisher nicht groß interessiert, vorher wussten wir es nicht, Naja und heute fragen wir uns ob er das zurück geben muss und natürlich auch die gesamten Kosten für Rückbau, neuen Grenzpunkt etc zu tragen hat.
Er hat angefangen zu stänkern gegen uns, er läuft jeden Tag ums Haus... und "sucht" was wir ihm wieder angetan haben. Die sind die Stenkerfritzen und wahrscheinlich der Meinung das wir zu blöd sind das alles in Erfahrung zu bringen. Wir haben es zur Zeit wirklich nicht leicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz472360-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz472360-85):
Wir haben recherchiert und erfahren das es vor Ur- Jahren mal so war, das sich der andere Nachbar diese "Ecke" nahm damit sein Hof ein besseres Bild ergibt.

Er hat sich also einfach euer Grundeigentum vereinnahmt?
Hat er das immer noch oder ist das mit dem Zaun jetzt erledigt?

Es ist noch gar nichts erledigt. Das Thema ist super frisch! Wollten hier schon mal Meinungen hören bevor wir zum Anwalt gehen. Eigentlich sind wir keine Streithähne aber hier wird es wohl heiß her gehen.

Zitat (von amz472360-85):
Können wir die Grenze / Grenzverlauf wieder herstellen lassen (es fehlen auch die Grenzpunkte)

Klar.
Das muss beim Amt entsprechend beantragt werden.

Wer trägt die Kosten? Wir ja wohl kaum!

Zitat (von amz472360-85):
Können wir verlangen das das Eingangstor entfernt wird? Können wir verlangen das der Kirschbaum auf seiner Seite auch auf 2 m eingekürzt wird?

Verlangen kann man alles.
Probleme bereitet meist das durchsetzen.

Das Tor zu entfernen dürfte noch am aussichtsreichten sein.

Na da bin ich mal gespannt was so die Experten sagen.

Und der Baum bzw. eure Bäume und Strächer, damüsste man schauen was denn regional an Abständen gilt (Bebauungsplan, etc.).
Das habe ich schon recherchiert bis auf die Koniferen.
Es ist schon schlimm genug das es für so was Vorschriften gibt und am Ende die Bösen gewinnen.
Wenn wir die Koniferen einkürzen müssen dann können die Nachbarn uns wieder schön beobachten. Das ist allein deren Ziel...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von amz472360-85):
Wenn wir die Koniferen einkürzen müssen dann können die Nachbarn uns wieder schön beobachten. Das ist allein deren Ziel...

Nun, einen ähnlichen Fall hatt ich mal.
Da wurden die Sträucher in ausreichendem Abstand gesetzt und die Höhe von 3m konnte auch der Anwalt nicht mehr verhindern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz472360-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz472360-85):
Wenn wir die Koniferen einkürzen müssen dann können die Nachbarn uns wieder schön beobachten. Das ist allein deren Ziel...

Nun, einen ähnlichen Fall hatt ich mal.
Da wurden die Sträucher in ausreichendem Abstand gesetzt und die Höhe von 3m konnte auch der Anwalt nicht mehr verhindern.

Hier sind die Grundstücke so klein das man jeden cm ausnutzen muss. Wär hätte gedacht das ein soo freundlicher Nachbar sich in kurzer Zeit so dreht und soooo unfreundlich und gemein wird. Nun werden wir mal sehen wie es ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von amz472360-85
#7

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

1. Können wir die Grenze / Grenzverlauf wieder herstellen lassen ?

Dies ist grundsätzlich möglich. Sie können hierfür einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten zwischen Ihnen und dem betroffenen Nachbar aufgeteilt werden sofern der Grenzverlauf nicht eindeutig ist. Sollte der Grenzverlauf jedoch eindeutig sein und Ihr Nachbar Ihr Grundstück unberechtigterweise in Anspruch genommen haben, so wären die Kosten diesem aufzuerlegen.



2. Können wir verlangen das das Eingangstor entfernt wird?

Da sich das Eingangstor an der Hauswand befindet, welche in Ihrem Eigentum stand, können Sie den Nachbar grundsätzlich auffordern, diese zu entfernen. Eine entsprechende Nutzung bzw Beeinträchtigung Ihres Eigentums müssen Sie nicht dulden.



3. Können wir verlangen das der Kirschbaum auf seiner Seite auch auf 2 m eingekürzt wird?

Dies richtet sich nach den für Ihren Wohnort geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen. Diese wären einzeln zu prüfen. Diesbezüglich existiert keine bundeseinheitliche Regelung.



Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort
Bewertung des Fragestellers
14. August 2017 | 12:30
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"Ich bedanke mich recht herzlich für die erste Einschätzung. Diese ist für mich sehr hilfreich! Sehr kompetente Antworten! "

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich habe auch so einen ähnlichen Fall. Der Nachbar fühlt sich auch noch im Recht und meint, weil wir erst nach ein paar Jahren bemerkt haben, dass er einfach einen Teil unseres Grundstücks mit eingezäunt und die Grenzmarken zugeschüttet oder beseitigt hat, sei das jetzt sein Grundstück geworden. :crazy:
Noch habe ich mir den Zirkus nicht angetan, aber die Zeit wird kommen ... (glücklicherweise wohne ich nicht selbst dort)

Was du tun kannst, das wurde ja schon geschrieben.

Ich würde so vorgehen:

1) Um die Einhaltung der erforderlichen Grenzabstände (bzw. der daraus resultieren Max-Höhen) der Bäume/Sträucher überhaupt feststellen zu können, ist es erforderlich den tatsächlichen Grenzverlauf zu ermitteln. Insoweit: "Danke Herr Nachbar, dass Sie den Stein ins Rollen gebracht haben ..." :devil:

Selbstverständlich kannst du deinerseits ebenfalls den Nachbarn zur Einhaltung der Grenzabstände/Höhe seiner Gehölze auffordern. Beachte: in Sachsen unterliegt nur der Anspruch auf Beseitigung der Verjährung > § 15 SächsNRG (der Anspruch auf Rückschnitt nicht)
http://www.baumpruefung.de/gesetze-und-verordnungen/nachbarschaftsrecht-der-bundeslaender/sachsen
hier auch noch zur Broschüre "Nachbarrecht in Sachsen" vom Sächsischen

2) Lage der Grenzpunkte vom Katasteramt besorgen und zuerst nochmal selber die Grenzmarken suchen - nicht dass man viel Wind ganz unnötig macht.

Wenn die eigene Suche nicht erfolgreich ist:
3) Den Nachbarn wegen der Nicht-Auffindbarkeit der Grenzmarken zur Mitwirkung bei der Grenzabmarkung auffordern bzw. falls ihm die Lage der Grenzmarken bekannt ist, dann möge er dir die zur Vermeidung der ansonsten anfallenden Kosten gern benennen/zeigen.

Grundsätzlich haben beide Nachbarn die Kosten hälftig zu tragen > [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__919.html]BGB § 919 [/link]
Falls du nachweisen könntest, dass der Nachbar die Grenzsteine verbotenerweise beseitigt/unkenntlich gemacht hat, dann müsste er die Kosten für die Wiederherstellung alleine tragen.

Ablauf und weitere Infos - z.B.
http://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/leistung/grenzwiederherstellung.html
oder übers zuständige Katasteramt

Oder eben direkt über Anwalt ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz472360-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Ich habe auch so einen ähnlichen Fall. Der Nachbar fühlt sich auch noch im Recht und meint, weil wir erst nach ein paar Jahren bemerkt haben, dass er einfach einen Teil unseres Grundstücks mit eingezäunt und die Grenzmarken zugeschüttet oder beseitigt hat, sei das jetzt sein Grundstück geworden. :crazy:
Noch habe ich mir den Zirkus nicht angetan, aber die Zeit wird kommen ... (glücklicherweise wohne ich nicht selbst dort)

Was du tun kannst, das wurde ja schon geschrieben.

Ich würde so vorgehen:

1) Um die Einhaltung der erforderlichen Grenzabstände (bzw. der daraus resultieren Max-Höhen) der Bäume/Sträucher überhaupt feststellen zu können, ist es erforderlich den tatsächlichen Grenzverlauf zu ermitteln. Insoweit: "Danke Herr Nachbar, dass Sie den Stein ins Rollen gebracht haben ..." :devil:

Selbstverständlich kannst du deinerseits ebenfalls den Nachbarn zur Einhaltung der Grenzabstände/Höhe seiner Gehölze auffordern. Beachte: in Sachsen unterliegt nur der Anspruch auf Beseitigung der Verjährung > § 15 SächsNRG (der Anspruch auf Rückschnitt nicht)
http://www.baumpruefung.de/gesetze-und-verordnungen/nachbarschaftsrecht-der-bundeslaender/sachsen
hier auch noch zur Broschüre "Nachbarrecht in Sachsen" vom Sächsischen

2) Lage der Grenzpunkte vom Katasteramt besorgen und zuerst nochmal selber die Grenzmarken suchen - nicht dass man viel Wind ganz unnötig macht.

Wenn die eigene Suche nicht erfolgreich ist:
3) Den Nachbarn wegen der Nicht-Auffindbarkeit der Grenzmarken zur Mitwirkung bei der Grenzabmarkung auffordern bzw. falls ihm die Lage der Grenzmarken bekannt ist, dann möge er dir die zur Vermeidung der ansonsten anfallenden Kosten gern benennen/zeigen.

Grundsätzlich haben beide Nachbarn die Kosten hälftig zu tragen > [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__919.html]BGB § 919 [/link]
Falls du nachweisen könntest, dass der Nachbar die Grenzsteine verbotenerweise beseitigt/unkenntlich gemacht hat, dann müsste er die Kosten für die Wiederherstellung alleine tragen.

Ablauf und weitere Infos - z.B.
http://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/leistung/grenzwiederherstellung.html
oder übers zuständige Katasteramt

Oder eben direkt über Anwalt ...


Ich habe hier ja schon eine Einschätzung eines RA erhalten. Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet und er sagt zB dass der Eingangszaun welcher an unserem Haus angebracht wurde Bestandsschutz hat weil dies VOR unserem Kauf bereits montiert wurde. Das Grundstück muss er wieder so herstellen. Sein Baum könnte auch Bestandsschutz haben wenn er bei unserem Kauf schon höher war.
Am besten ist wirklich allem aus dem Weg zu gehen aber wenn der Nachbar Streit sucht... Hier gäbe es nie eine Streitschlichtung... Die suchen und terrorisieren uns... Ich kann gar nicht alles schreiben was hier so passiert...

Signatur:

D.St.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz472360-85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

[quote=]Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

1. Können wir die Grenze / Grenzverlauf wieder herstellen lassen ?

Dies ist grundsätzlich möglich. Sie können hierfür einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten zwischen Ihnen und dem betroffenen Nachbar aufgeteilt werden sofern der Grenzverlauf nicht eindeutig ist. Sollte der Grenzverlauf jedoch eindeutig sein und Ihr Nachbar Ihr Grundstück unberechtigterweise in Anspruch genommen haben, so wären die Kosten diesem aufzuerlegen.



2. Können wir verlangen das das Eingangstor entfernt wird?

Da sich das Eingangstor an der Hauswand befindet, welche in Ihrem Eigentum stand, können Sie den Nachbar grundsätzlich auffordern, diese zu entfernen. Eine entsprechende Nutzung bzw Beeinträchtigung Ihres Eigentums müssen Sie nicht dulden.

Wir haben nun unseren Anwalt gefragt und er meinte, das wir da keine Chance haben weil das Tor schon vor dem Kaufvertrag an dem Haus war. Ist das tatsächlich so oder irrt da der Anwalt? Wäre nett wenn Sie einen entsprechenden Gesetzes Text anführen können. Danke

3. Können wir verlangen das der Kirschbaum auf seiner Seite auch auf 2 m eingekürzt wird?

Dies richtet sich nach den für Ihren Wohnort geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen. Diese wären einzeln zu prüfen. Diesbezüglich existiert keine bundeseinheitliche Regelung.



Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

Signatur:

D.St.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von amz472360-85):
Ich kann gar nicht alles schreiben was hier so passiert...

Sollte man aber eventuell mal im Form eines detaillierten Protokolls machen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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