Nachbar "schützt" sein Grundstück mit Stacheldraht

3. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
H.Meyer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar "schützt" sein Grundstück mit Stacheldraht

Hallo,

mein Nachbar hat sein Grundstückmit Stacheldraht eingezäunt!
Find ich gar nicht so witzig - habe zwei kleien Kinder.
Gibt es irgendeine Verordnung die das untersagt?

Bin für jeden Tip dankbar!!

H.Meyer

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Frau / Herr Meyer,

selbstverständlich gibt es Möglichkeiten für Sie.

Die Umzäunung seines Grundstückes mit Stacheldraht ist auf der einen Seite das natürliche Recht des Eigentümers, mit seinem Eigentum nach seinem Belieben zu verfahren gemäß §903 BGB .

Da der Stacheldraht jedoch auch eine Gefahrenquelle darstellt, ist er für diese verantwortlich. Es treffen ihn somit Sorgfaltspflichten. Unter anderem auch für die Unversehrtheit der Ihrer Kinder zu sorgen, wenn die Gefahr besteht, dass diese sich an dem Stacheldraht verletzen können. Er muss also dafür sorgen, dass dieses nicht passiert, also Schutzmaßnahmen treffen.

Hier kommt es natürlich auch darauf an, ob der Stacheldraht für Ihre Kinder unmittelbar zugänglich ist, oder nicht. Auch ob voraussehbar ist, dass sich kleine Kinder an dem Stacheldraht verletzen könnten. Auch spielt der Grund, warum der Stacheldraht überhaupt errichtet wurde, eine Rolle.

Wie Sie sehen kommt es also auf den Einzelfall an. Bei Verletzungen wäre an Schadensersatz und Schmerzensgeld zu denken.

Mit freundlichen Grüßen

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