Nachbar läßt Garten verwildern...

2. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)
Nachbar läßt Garten verwildern...

hallo
vielleicht kann mir ja jemand helfen. Wir wohnen in einer Reihenhaus Siedlung mit 7 Reihenhäusern. Unsere Nachbarin ( 80 Jahre alt und Ökö-Trip ) läßt Ihren Garten total verwildern.
d.h. keine Bäume werden geschnitten, Büsche wuchern wie wild, man kann den Garten schon gar nicht mehr betreten weil alles verwachsen ist.
Dieser Garten verschandelt das komplette Bild unserer Anlage.
Desweiteren haben wir unsere Hecke schon ewig nicht mehr zurückschneiden können, weil wir ja auf Ihrer Seite nicht hinkönnen und sie auch immer wieder Ausreden hat wenn wir rüber wollen zum schneiden.
WAS TUN???
Gibts da irgendwelchr Urteile? Kann man was dagegen tun?
Immer Sommer können wir unseren Garten nicht gut Nutzen durch den Schatten Ihrer Bäume und vom Laub im Herbst rede ich mal lieber erst gar nicht.. :crazy: .
Danke schon mal, liebe Grüße a.

-- Editiert am 02.04.2009 11:04

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59 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Raquel4
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 58x hilfreich)

Wächst denn was konkret rüber auf Eure Seite? Also z.B. in Euren "Luftraum" über den Zaun hinweg und betrifft damit euer Eigentum?
Wurden die Pflanzabstände und - höhen eingehalten?

Oder habt Ihr eher Probleme mit dem individuellen Geschmack des Nachbarn, z.B. Naturgarten, welcher nicht dem Euren Geschmack entspricht?

LG

20x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Man kann sich allenfalls an das Ordnungsamt wenden.
Dieses würde die Situation vor Ort besichtigen und notwendige Maßnahme (wegen Beeinträchtigungen der Allgemeinheit) ergreifen.
In private Angelegenheit mischt es aber nicht ein.
Wegen Optik dagegen kann man fast nix tun.
Laub auf Nachbar Grundstück hat der Nachbar selbst zu beseitigen.
Wegen Schatten hattest Du versäumt vorzusorgen. Jetzt ist der Baum zum Schneiden wohl schon zu groß ?

Geh`zu Schiedgericht, das den Nachbarstreit gütlich regelt.
.

6x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Warum sollte er zum Ordnungsamt gehen?
Ein jeder kann auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will, so lange keine Gefährdung der Allgemeinheit vorliegt, die ich bei einem wuchernden Pflanzenwuchs zunächst nicht feststellen kann.

Allein die Aussage "Der Garten verschandelt das Erscheinungsbild unserer Straße" wird den Mitarbeiter im OA zu einem langgezogenen Gähnen veranlassen, mehr aber auch nicht.

So leid es mir tut, aber da sind dem OA die Hände gebunden.
Warum sprechen Sie nicht mehr der Dame und stellen Ihren Standpunkt klar?
Sagen Sie ihr, dass Sie im Sommer gern den Garten nutzen möchten, dies aber schlecht möglich ist.
Bieten Sie ihr Hilfe beim Schneiden an, etc.
Es gibt so viele Möglichkeiten, Probleme gütlich aus der Welt zu schaffen.

9x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

hallo

ich weiß durchaus was ein Ökogarten odeer ein verwilderter garten ist. Aber dieses ist ein verwilderter Garten! Die Gute Dame kann Ihre eigene Terasse nicht mehr benutzen da alles zugewachsen ist. Im übrigen wurde sie schon von mehreren Seiten angesprochen, aber auf dem Ohr ist sie TAUB....
Wir haben durchaus schon mehrmals das Thema angeschnitten. Aber das Problem ist nicht nur Ihr Garten sondern auch der Rest Ihres Hauses---evtl ist sie gar nicht mehr geistig und körperlich in der Lage alles in Ordnung zu halten.
Gibts da nicht ein Amt dass sich darum kümmert? Sie hat nämlich niemanden der nach dem Rechten schauen kann.
lg

-- Editiert am 02.04.2009 12:17

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Sie hat nämlich niemanden der nach dem Rechten schauen kann.

Ist denn das so?

Wenn die Gute Dame keine Hilfe von den Nachbarn in Anspruch nehmen möchte, dann ist es ihr gutes Recht.
Falls Sie Bedenken über ihren Gesundheitszustand halten, dann können Sie es doch irgendwelchen Sozialverbänden in Ihrer Umgebung zum Ausdruck bringen.
Der Garten und dessen Gestalltung, Pflege ist aber Tabu für Sie.
(mit ihr weiter reden ja, anordnen nein )

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Wie bereits oben geschildert, kann die Dame auf ihrem Privatgrundstück machen, was sie will und für richtig hält, so lange niemand gefährdet wird.
Und wenn sie meint, aus ihrem Garten einen Dschungel machen zu wollen, dann ist das ihr gutes Recht.
In unserem Staat gibt es schon genug einschränkende Vorschriften, wo kämen wir hin, wenn man noch nicht einmal auf seinem eigenen Grund und Boden tun und lassen kann, was man gerade möchte?

9x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Raquel4
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 58x hilfreich)

@ alexandra12345:
Es liegt demnach keine direkt Beeinträchtigung Eures Grund und Bodens vor im Sinne von: es ist zu uns rübergewachsen?

Was um alles in der Welt maßt Ihr euch an entscheiden zu wollen, wie fremder Leute Eigentum auszusehen hat? Seid Ihr etwa das Maß aller Dinge, an dem sich die komplette Bevölkerung messen muß?
Wie Steffen_bs schon sagt: Es geht keine Gefährdung aus? Dann kümmert euch um eure Angelegenheiten. Und wenn Euch der Ausblick dorthin nicht gefällt, habt Ihr auf Eurer Seite für Sichtschutz zu sorgen.

Also diese Form von Arroganz und Selbstherrlichkeit finde ich :kotz:

Seid froh, daß ihr mich nicht zur Nachbarin habt! Solche Arroganz fände ich dermaßen provozierend, daß ich das Kind in mir nicht mehr unterdrücken könnte und die tollsten Ideen ausbrüten würde - natürlich alles im Rahmen des Erlaubten, um auf der sicheren Seite zu sein!
Ich sag nur, es gibt z.B. Windkrafträder für Wohngebiete etc.... :devil:

13x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alexandra

quote:
Dieser Garten verschandelt das komplette Bild unserer Anlage.


gehören euch sämtliche häuser in der siedlung/ anlage?

dann könnt ihr natürlich mit den mietern eine entsprechende vereinbarung treffen.

ach, euch gehört die anlage nicht? dann empfehle ich den beitrag von @raquel

quote:
weil wir ja auf Ihrer Seite nicht hinkönnen


da steht sogar mir der mun d offen. wie impertinent kann man sein, zu glauben, dass man ein recht hat, fremder leuts grundstücke zu betreten.

morgen komm ich in euer wohnzimmer, ob der fernseher auch an der richtigen stelle steht :augenroll:

sunbee


-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

7x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

...Ich sag nur, es gibt z.B. Windkrafträder für Wohngebiete etc....

Das würde ich mir auch auf's Grundstück stellen, wenn's effizient ist. Ob das dann aber die 80 jährige Dame stören würde, ist fraglich, zumal sie ja sehr auf "öko" bedacht ist.

Vielleicht kann Alexandra ja mit der Dame eine Vereinbarung treffen, nach der sie für das Betreten des Nachbargrundstücks Wegezoll bezahlt, dafür aber beim Beschneiden (selbstverständlich fachmännisch und spießig deutsch!) der Bäume und Büsche behilflich ist.

Wir haben früher mal einen Weidensichtschutz aufgestellt, da haben wir mächtig Ärger mit unseren damaligen Vermietern bekommen, die wollten, dass wir den Sichtschutz entfernen, mit den Worten und der Drohung: "Der sucht hier im ganzen Ort seinesgleichen! Ich werde das dem Ordnungsamt melden!" Irgendwann sind wir dann ausgezogen und hoffentlich ist jetzt wieder alles schön hübsch und ordentlich dort.

Sichtschutz ist auch bis zu einer gewissen Länge höher als die sonstige Einfriedung erlaubt. Da kann man eine ganze Menge Natur unsichtbar machen, wenn man's lieber spießig hat...

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

@uijeh
nein sie hat niemanden! Weder Verwandte noch Bekannte!!!

@raquel4
Super Kommentar!!! :crazy: Soweit ich weiß gibts noch keinen sichtschutz über 5 meter höhe? oder doch?
Deine Nachbarn sind nicht zu beneiden.

@sunbee
Ich will nur in den Garten um MEINE Hecke schneiden zu können. Die wurde für TEURES Geld vor Jahren angschafft und verkommt auf Ihrer Seite total!!! Wir mußten sogar schon 4 neue Stauden kaufen weil sie an einer Stelle eingegangen sind. Wer bezahlt die wohl? ICH!!!! Super!!!

Im übrigen haben wir mit der Alten Dame keinen Streit, sondern versuchen es im guten zu lösen.
Super Tips hier.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

"Die Gute Dame kann Ihre eigene Terrasse nicht mehr benutzen da alles zugewachsen ist."

Darauf kann man die Dame hinweisen, dass durch das Zuwachsen ihr Haus an Substanz gefährdet wird.
Fehlt es bei der Dame an Einsicht oder an Finanzmittel ?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

@icecycle
es fehlt an Einsicht.
Sowohl was den Garten als auch was den Rest betrifft.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Da scheint die alte Dame aber nicht die Einzige zu sein...

Und wenn Sie schreiben, dass IHRE eigenen Pflanzen über den Zaun zur Nachbarin wachsen, dann sollten Sie sich erst recht nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...

Die eigenen Pflanzen vom eigenen Grundstück aus zu beschneiden, sollte doch kein Problem sein, oder doch?!

Und wenn dabei dann ein Ast in den Garten Ihrer Nachbarin fällt, dann hat sie eben Pech gehabt.
Wobei ich denke, so wie ich das bisher rausgelesen habe, dass es die Nachbarin vermutlich gar nicht stören würde...

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

@steffen

meine hecke steht auf meinem grundstück, diese muß von zeit zu zeit ordnungsgemäß geschnitten werden. von unserer hecke wächst nichts in den garten der nachbarin, aber zum schneiden komm ich von meinem garten nicht an diese seite ran, höchstens ich bestelle einen hubschrauber und schneide sie aus der luft.
vielen dank

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Für solche Anlässe sollte die Nachbarin den Zutritt auf ihrem Grundstück gewähren, allerdings darf dort nichts beschädigt werden. Wenn doch, muss Schadensersatz geleistet werden.
Solange die Nachbarin den Zutritt verweigert, dürfen Sie das Grundstück aber nicht zum Heckenschneiden betreten. Notfalls muss der Zugang eingeklagt werden, was allerdings wirklich nur dann sinnvoll sein kann, wenn es wirklich keine anderen Möglichkeiten gibt bzw. wenn durch das Nichtbeschneiden der Hecke ein Schaden entsteht...

Wenn man an die Seite nicht dran kann, was ist dann so schlimm, wenn die Hecke dort nicht geschnitten wird? Sieht man da überhaupt, dass sie nicht geschnitten wird?

Ein guter Bekannter von mir muss oft Vorträge an Unis halten, der bügelt sein Hemd nur da, wo man es auch sieht: also nicht am Rücken oder den Ärmeln - das Jackett zieht er halt nicht aus...

So könnte man es doch mit der Hecke auch halten...

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass man für das Schneiden einer Hecke den Zutritt zum Nachbargrundstück einklagen kann, denn das Hammerschlags- und Leiterrecht bezieht sich - soweit ich weiß - nur auf Arbeiten an baulichen Anlagen. Wäre ja sonst auch noch schöner: man pflanzt seine Hecke so dicht an Nachbars Grenze, dass man dann Jahr für Jahr auf dessen Grundstück muss um sie zu schneiden. Lieber gleich beim Anpflanzen das Hirn einschalten. Die alte Dame hat meine volle Sympathie und ich wünsche ihr noch lange "taube" Ohren und gute Nerven.

13x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Hecke bekommt ja auch von ihrer seite kein licht und wird von den auswüchsen ihrer sträucher und sonstigem regelrecht zugedrückt. dadurch geht die hecke kaputt, wie schon bei 4 stauden der fall. Somit kann ich das nicht einfachen auf deren seite zuwachsen lassen weil man es ja nicht "sieht". Irgendwann ist dann meine hecke total kaputt weil sie von deren seite her kaputt geht.
Aber lassen wirs gut sein. hatte erhofft hier gute tipps zu bekommen, aber da bin ich wohl falsch bzw. nicht im richtigen Forum.
vielen dank fürs antworten.

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

@cobold
die hecke ist nicht "zu dicht" gepflanzt worden, sie wurde ordnungsgemäß von einem gärtner gepflanzt. aber der lauf der dinge ist nun mal, je länger sie wächst um so größer und größer und größer wird sie....ist ja auch logisch. :crazy:
also lieber gleich das hirn einschalten...

-- Editiert am 03.04.2009 13:07

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Raquel4
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 58x hilfreich)

@ alexandra12345

Also ICH hatte ja differenziert gefragt, s. mein erstes Posting, wo ich fragte, ob die Pflanzabstände und -höhen eingehalten wurden oder ob gar was rüberwächst.
Darauf gab es ja deinerseits keine Antwort, von 5 Meter Höhe schon gar keine Rede. also konnte ich draus schließen: alles im erlaubten Rahmen. Deine Postings lassen vermuten: Euch stört die Aussicht, die die Nachbarin nicht nach Euren Vorstellungen gestaltet. Und dazu ist sie nun mal, solange sich alles im gesetzlichen Rahmen bewegt, mitnichten verpflichtet - wäre ja nochmal schöner.

Im Übrigen hat man seine Pflanzen so zu pflanzen, daß man von seiner Seite des Grundstücks aus die Pflanzen bearbeiten kann. Ansonsten war der Abstand wohl doch nicht ausreichend.

Ich denke, DEINE Nachbarin ist nicht zu beneiden. Angeblich habt Ihr keinen Streit mit der alten Lady, aber statt mit ihr das Problem gemeinsam zu lösen, fragst du hier nach Urteilen etc. ! Wenn das deine Version von friedlicher Nachbarschaft ist, möchte ich nicht wissen, was Du für Geschütze auffährst, wenn du mal mit Nachbarn im Streit liegst... :zoff:

Ich habe mit meinen Nachbarn keine Problem. Wir kommunizieren nämlich und respektieren einander. Auch des anderen individuellen Geschmack.

6x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

@raquel ich wollte hier nach tips und erfahrungen und evtl urteilen fragen um in etwa zu wissen was erlaubt ist und was nicht. damit ich einschätzen kann ob der garten der nachbarin zulässig ist.
statt dessen wurde ich gleich beleidigt, ich zitiere:

Also diese Form von Arroganz und Selbstherrlichkeit finde ich ...

Seid froh, daß ihr mich nicht zur Nachbarin habt! Solche Arroganz fände ich dermaßen provozierend, daß ich das Kind in mir nicht mehr unterdrücken könnte und die tollsten Ideen ausbrüten würde - natürlich alles im Rahmen des Erlaubten, um auf der sicheren Seite zu sein!
Ich sag nur, es gibt z.B. Windkrafträder für Wohngebiete etc......

und noch andere antworten.
uns stört die aussicht nicht, wir haben den schaden an unserer hecke, das laub im herbst, und noch anderes dass ich hier gar nicht erwähne um nicht noch mehr "moralapostel" lesen zu müssen
in diesem sinne war dass wohl ein falsches forum für mich , mit antworten die nicht sehr sachlich sind.


-- Editiert am 03.04.2009 14:04

-- Editiert am 03.04.2009 14:05

4x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

@uijeh :crazy: :bang: :crazy:

in diesem sinne: SUPER

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Schwarzer_Wolf
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 58x hilfreich)

Es ist mir unverständlch, wie man sich in anderer Leute Angelegenheiten (z.B. der Gestaltung ihrer Gärten) einmischen, resp. sich ein Urteil erlauben kann, sofern sie die Rechte anderer nicht beieinträchtigen.
Wer in eine Reihenhaussiedlung zieht, ist nunmal mit den unterschiedlichsten Charakteren auf engstem Raum. Wenn die alte Dame sich wohlfühlt in ihrer Umgebung und keinem etwas zuleide tut (außer sie mit dem Anblick ihres Gartens zu "belästigen"), ist doch alles in bester Ordnung! Mein Rat wäre, mit etwas mehr Toleranz die Eigenheiten der Mitmenschen zu akzeptieren und, sofern dies nicht gelingen sollte, einfach nicht mehr in deren Gärten hinein zu spähen.

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)



Also da muss ich mich doch noch mal einmischen! Solange alles, was im Garten der Nachbarin wächst und bleibt (anderes ist aus Alexandras Beiträgen nicht erkennbar), kann wohl auch nichts an der Hecke der TE beschädigen. Insofern nach der Zulässigkeit zu fragen, ist schon stark!

@Alexandra

Lies einfach das Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes, so schwierig ist das gar nicht! Außerdem steht da auch drin, ob deine Nachbarin im Rahmen des Erlaubten ihren Garten verwildern lässt oder nicht.

Was den Einwand der fehlenden Sachlichkeit der Beiträge hier im Forum anbelangt, würde ich mal sagen, dass es bei deiner Argumentation z. T. schon sehr schwer fällt, wirklich sachlich zu bleiben, denn offenbar suchst du nach Möglichkeiten, deiner Nachbarin vorschreiben zu können, ob sie einen wild wachsenden "Naturgarten" haben soll, oder eben einen, aus dem auch bei starkem Wind kein Blättchen im Herbst nach nebenan wehen kann. Glaube mir, das wirst du auch in anderen Foren nicht zu lesen bekommen!!!




5x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich will niemanden was vorschreiben, ich will mein eigentum in stand halten und nicht kaputt gehen lassen.
schon interessant was manche hier meinen über mich zu wissen !!!!
Was in nachbar´s garten verwildert ist oder was nicht kann keiner der hier geantwortet hat wissen, also bitte dass " belehren" sein lassen.
Dieses kann nur jemand beurteilen der den Garten gesehen hat. Ich wollte hier Tipps haben und keine Texte die mir sagen was ich zu tun und zu lassen habe.
und im übrigen "spähe" ich nicht in den garten wie es so schön eben geschrieben wurde, ich kann über den Urwald gar nicht hinwegsehen, sei es wenn ich auf meiner terasse stehe oder auf meinem balkon, diesen urwald sieht man noch 10 häuser weiter.....Aber wahrscheinlich kommt jetzt wieder ein ach so kluger Beitrag dass ich dann meine Rolläden zulassen sollte.... :grins:
In diesem Sinne, viel spaß noch....


-- Editiert am 05.04.2009 18:09

-- Editiert am 05.04.2009 18:13

4x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
alexandra12345
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 43x hilfreich)

@fridolin
was an meiner hecke beschädigt ist oder nicht können sie nicht beurteilen.
Und im übrigen haben wir schon jahrelang deren laub im herbst entsorgt ohne irgend etwas zu sagen :schock:
also mal langsam mit den vorwürfen hier.

-- Editiert am 05.04.2009 18:15

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wir entfernen jedes Jahr ca. 20 "blaue Säcke" Laub von der ca. 80 Jahre alten Kastanie unseres Nachbarn, außerdem haben wir jedes Jahr das Problem der Blüten dieses Baumes, der direkt an unserer Grenze steht. Zum Glück steht er dort! Viel Arbeit, dafür aber ein wunderschöner Baum das ganze Jahr über (auch im Winter, wenn Schnee auf den Ästen liegt...). Das Laub übrigens entsorgen wir immer ausnahmslos, ohne den Nachbarn gegenüber zu klagen. Dass der Baum sehr schöbn ist, weiß er - wir aber auch!

@Alexandra

Ich gehe davon aus, dass meine Beiträge dir nicht so sehr gefallen (erkennt man in meinem Stadium noch daran, ob die Bewertung negativ war oder eben nicht), aber darum geht es gar nicht: Ich habe dir nur geraten, das Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes zu studieren, dann weißt du, was deine Nachbarin darf und was nicht. Urteile oder dergleichen kannst du in solch einem Fall wohl ohnehin nicht als maßgebend heranziehen, denn die dürften ausnahmslos Einzelfälle betreffen, die alle individuell verschieden sind. Daraus auf deinen Fall zu schließen, wäre voreilig.

Wie dem auch sei, auch in anderen Foren wirst du keine konkreteren Hinweise bekommen können, es sei denn, du stellst im Forum deine Fotos von dem Nachbargarten ein und davon, wie deine Hecke sich entwickelt.

Falsch ist es allerdings, diejenigen, die versuchen, sich mit deinem Problem auseinander zu setzen und sich Zeit nehmen, dir zu antworten und ggf. zu recherchieren, zu beschuldigen, dass sie dich und dein Anliegen nicht genügend ernst nähmen.

Wenn du deine Nachbarschaftsprobleme auch so angehst, wundert mich gar nichts mehr...

In Foren wie diesem sollte man sich die Punkte heraus suchen, die ernst gemeint und substantiell sind und reagiert nicht wie ein kleines beleidigtes Kind auf jede harmlose (weil anonyme) Provokation.

In diesem Sinne viel Erfolg trotzdem bei der Lösung deiner Probleme.

10x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Alexandra,
du hast Recht - einerseits fordern die Forumsteilnehmer Toleranz von dir aber haken auf dir rum.
Fakt ist doch, das Reihenhausgärten sehr schmal sind und man daher nicht viele Ausweichmöglichkeiten hat, eine Hecke zu setzen.
Fakt ist in meine Augen auch, dass man nicht damit rechnet, dass Nachbarn in Reihenhausgärten großwachsende Bäume pflanzen.
Bei der Nachbarin glaube ich nicht unbedingt an Öko sondern an altersbedingte "Nicht mehr Können" oder Starrsinn.
Falls ihr allgemein den Eindruck habt, das dies Nachbarin innerlich und äußerlich verwahrlost, dann wendet euch an die Sozialen Dienste/Kirche mit der Bitte um Hilfe für diese Nachbarin.

Licht/Bäume zu hoch: Es gibt in Deutschland kein Recht auf Sonne, d.h., wenn Nachbars Bäume zu hoch sind, dann muss man leider damit leben.
Es gibt aber durchaus - bei unüblichem Laubfall soetwas wie eine Laubrente - das hängt dann aber vom Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes ab.

Heckenschnitt: Vorne und oben kommt ihr ja ran - und wie es zur Nachbarin aussieht - das müsst ihr glücklicherweise nicht sehen. Im Normalfall geht aber eine Hecke nicht ein, weil auf einer Seite Schatten ist.

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