Nachbar blockiert Parkplätze

13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Snowl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbar blockiert Parkplätze

Ich wohne in zentraler Lage und wenigen Parkplätzen. Zwei meiner Nachbarn haben Anhänger, nutzen diese praktisch nie und blockieren so mögliche Parkplätze. Einer der beiden verschiebt regelmäßig seinen Anhänger so, dass wenn er mit seinem Auto ausparkt, kein Platz vor oder hinter dem Anhänger zum parken für andere lässt und 'reserviert' sich damit den Platz. Was kann ich tun?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Öffentlicher Grund oder private Parkplätze?

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snowl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo calimero2010,
Öffentlicher Grund längs zur Straße.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119578 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Snowl):
Was kann ich tun?

Den Anhänger zurückschieben und da einparken. Denn gemäß Stvo ist platzsparend zu parken.


Dann mal bei der Gemeinde erkundigen, wie lange Anhänger dort stehen dürfen, manche Gemeinden haben da extra Regelungen für Anhänger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

laut Paragraph 12 der StVO darf man einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken. Dein Nachbar scheint dies zu beherzigen.

Du kannst Dich beim Ordnungsamt Deiner stadt beschweren. Die kommen dann ab und an mal raus und fotografieren die Räder (Stellung der Ventile). Aber wenn die aufgrund der Bewegungen immer unterschiedlich sind, fehlt die Handhabe.

Bei Blockierung von zwei Stellplätzen durch einen mittig stehenden Anhänger gilt das Gleiche. Du kannst allerdings selber Bilder anfertigen, am besten mit dem Titelbild der örtlichen Tageszeitung, um so die unterschiedlichen Tage nachzuweisen.

Berry

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich würde einfach den Anhänger verschieben. Ist das Einfachste was man machen kann. Das ist auch völlig legal.

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich würde einfach den Anhänger verschieben. Ist das Einfachste was man machen kann. Das ist auch völlig legal.

Das sollte man niemals alleine machen sondern immer einen neutralen Zeugen dabei haben. Anderenfalls finden sich am Anhänger nach dessen Verschiebung eventuell Beschädigungen die der Nachbar dann bei euch reklamieren wird.

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Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
Snowl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es scheint so, als sei das eine ziemlich lästige Lücke in der StVO. Ich denke ich werde erstmal die Fotos machen wie pleindespoir vorgeschlagen hat. Da ich selber meistens in der Garage parken kann, stört es mich persönlich meistens nicht, aber Gäste und Anwohner sind schon genervt davon.

Das einfache Verschieben des Anhängers finde ich wegen der Haftungsgründe ein bisschen ärgerlich.

Dem Ordnungsamt der Stadt habe ich das schon gemeldet, aber leider ohne Erfolg, weil die natürlich nicht 24/7 den Anhänger überwachen können/wollen/sollen/müssen.

Bei Gelegenheit und unbeobachtet werde ich vielleicht mal einen kleinen Hinweis am Scheibenwischer hinterlassen, um zu zeigen, dass das Verhalten beobachtet wird. Vielleicht reicht denen ein kleiner Stups in die richtige Richtung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Anderenfalls finden sich am Anhänger nach dessen Verschiebung eventuell Beschädigungen die der Nachbar dann bei euch reklamieren wird.
Das muss der Nachbar aber auch beweisen können. Ich würde das völlig entspannt sehen.

Zitat (von Snowl):
Das einfache Verschieben des Anhängers finde ich wegen der Haftungsgründe ein bisschen ärgerlich.
Welche Haftungsgründe??? Machst du etwas kaputt hast den Schaden natürlich zu ersetzen, aber solange du nichts beschädigst gibt es auch nichts was dir in irgendeiner Weise Kopfzerbrechen machen müsste.

Zitat (von Snowl):
Bei Gelegenheit und unbeobachtet werde ich vielleicht mal einen kleinen Hinweis am Scheibenwischer hinterlassen, um zu zeigen, dass das Verhalten beobachtet wird
Und was möchtest du auf diesen Zettel schreiben??? Big Brother is watching you???

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Snowl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Angenommen es ist was kaputt am Anhänger und ich verschiebe ihn, dann kann er mir erzählen, dass ich das kaputt gemacht habe. Das wäre zwar extrem unfair von ihm, aber ein Gegenteil kann ich nicht beweisen. Zeugen sind in meiner Straße leider nur selten dabei.

Auf den Zettel schreibe ich ihm, dass er sein Parkverhalten überdenken sollte und ich ihm ansonsten das Ordnungsamt auf den Hals hetzen werde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
gibt es auch nichts was dir in irgendeiner Weise Kopfzerbrechen machen müsste.


Also mir fällt da ne ganze Menge ein, und mit Kopfschmerzen alleine wäre es dann auch nicht abgetan.

Dein Ansinnen unterscheidet sich merklich von Deinen anderen Posts. Ich gehe daher davon aus, dass Dir bekannt ist, dass Du fremdes Eigentum ohne das Gefahr in Verzug wäre oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt so einfach eigenmächtig verändern darfst.

Berry

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich gehe daher davon aus, dass Dir bekannt ist, dass Du fremdes Eigentum ohne das Gefahr in Verzug wäre oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt so einfach eigenmächtig verändern darfst.
Ich vermute mal, du wolltest etwas anderes schreiben als du getan hast. Es ist nicht verboten das Eigentum von anderen anzufassen. Es ist auch nicht verboten die Position des Eigentums von anderen zu verändern. Es ist lediglich verboten das Eigentum zu entziehen oder dieses zu beschädigen. Mehr nicht. Da der Besitzer/Eigentümer die Verfügungsgewalt über seinen Besitz/Eigentum hat kann er natürlich verbieten seinen Besitz/Eigentum anzufassen oder die Position zu verändern, aber solange er das nicht tut spricht nichts dagegen. Durch das verschieben von 3 oder 4 Metern wird das fremde Eigentum hier nämlich nicht verändert.


Zitat (von Snowl):
dann kann er mir erzählen, dass ich das kaputt gemacht habe.
Dann lass ihn erzählen. Wen kümmerts? Er muss beweisen können, dass du etwas kaputt gemacht hast.

Zitat (von Snowl):
Auf den Zettel schreibe ich ihm, dass er sein Parkverhalten überdenken sollte und ich ihm ansonsten das Ordnungsamt auf den Hals hetzen werde.
Ernsthaft?


-- Editiert von -Laie- am 14.05.2018 16:45

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