Nachbar besetzt meine Garage Hagelschaden

21. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
hdfxrs
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar besetzt meine Garage Hagelschaden

Gestern wollte ich nur noch mit meinem Auto nach Hause und in die Garage weil Hagel angesagt war. Zuhause angekommen, steht der Wagen meines Nachbarn von Gegenüber in meiner Garage, zu erreichen was das soll war er auch nicht, also musste ich meinen Wagen draussen stehen, lassen. dann hat es gehagelt und mein wagen hat Schaden genommen. Am Abend kam dann der Nachbar und meinte er hat sich in meine Garage gestellt weil ich ja nicht da war und er sein Auto vor dem Hagel schützen wollte. Spitze sag ich. Auf was verklag ich den jetz, bzw muss der für meinen Schaden aufkommen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Dein Schaden ist dadurch entstanden, dass du dein Auto nicht unter Dach und Fach gebracht hast.
(Wieso hatte der Nachbar eigentlich Zugang zu deiner Garage?)
Du kannst jedenfalls meiner Ansicht nach kaum erwarten, dass dein Nachbar dir deinen gesamten Schaden bezahlt, es sei denn, du hast nachweislich die ganze Zeit ab Feststellung der Situation damit verbracht, deine Garage freizubekommen oder dein Auto irgendwo anders unterzustellen, was dann nicht mehr geklappt hat.
Allerdings würde ich eine derartige Dummbatzigkeit des Nachbarn auch nicht hinnehmen.

Was ist dir wichtiger: Schadenersatz oder Nachbarn verklagen? Das solltest du dir erst mal überlegen.

Schadenersatz: Fordere den Nachbarn auf, eine genau genannte Summe an Schadenersatz bis zu einem genau genannten Zeitpunkt für deinen genau benannten Schaden zu bezahlen. Wenn er zahlt, dann war's das. Wenn nicht, noch mal gerichtsfest (vor Zeugen oder schriftlich mit Zugangsbestätigung) fordern, dann Mahnverfahren. ur Not wird ein Richter die Rechtmäßigkeit der Forderung beurteilen - das kommt auch auf die Höhe der Forderung an.

Verklagen: Die Garagenbesetzung dürfte Hausfriedensbruch darstellen: Auch wenn du ihm nicht explizit Hausverbot in der Garage erteilt hast, dürfe es wohl nach Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu erwarten sein, dass er sein Auto dort abstellt. Du kannst ihn anzeigen und er hat die Staatsanwaltschaft am Hals. Das ersetzt allerdings keine Reparaturkosten am Auto.

Zu "dann war's das" oben: Wenn der Nachbar zahlt, kannst du den Hausfriedensbruch natürlich trotzdem noch anzeigen. Das wäre aber ganz schön fies...
Wenn du angezeigt hast, kannst du auch trotzdem Schadenersatz fordern. Da kannst du gleich bei "gerichtsfest" anfangen, das nachbarschaftliche Verhältnis dürfte schon hinüber sein...

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#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Eigentlich ist es doch ganz einfach - melde den Schaden deiner Versicherung, die wird sich dann ggf. das Geld von deinem Nachbarn zurückholen. Der könnte den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden, da er ja durchs ein Verhalten dir Schaden zugefügt hat.

Und in Zukunft - Garagentor zu. Es sei denn ihr habt so eine Vereinbarung, dass er sich auf deinem Grundstück autotechnisch aufhalten darf.

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eigentlich ist es doch ganz einfach - melde den Schaden deiner Versicherung, die wird sich dann ggf. das Geld von deinem Nachbarn zurückholen. <hr size=1 noshade>



Ja, bloß bleibt die SB dann "hängen".

Der Nachbar muss den Hagelschaden i.v.H. ersetzen.

§ 823 BGB schützt auch den Besitz, der Schaden ist kausal durch die Besitzstörung entstanden, der Nachbar haftet deswegen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Flawless - ja, aber wenn man eine Versicherung hat, dann ist das ein wenig wie eine Rechtschutzversicherung, die nämlich für dich feststellt, ob der andere Zahlungspflichtig ist. Und wenn die Versicherung das feststellt, dann kann man auch die SB viel besser einfordern.

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