Nachbar

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
AnnaVonundZu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachbar

Moin mein Freund und ich haben uns ein Haus gekauft mit Grosser Halle aufm Grundstück wir beide haben von anfang an das Problem mit dem einen Nachbarn gehabt . Er hatte uns damals abgeraten dieses Haus zu Kaufen wegen Baumängel und angeblich wäre es nichts Rechtens weil sein Sohn ein Reichsbürger ist usw. Dieser Nachbar hat uns damals schon im alten Haus auf gesucht und uns geraten es nicht zu Kaufen und andere Dinge erzählt mein Freund ist an der Tür gewesen . Wir gaben uns das Haus gekauft weil es schön ist und viel platz hat und tolle Landschaft. Dieser Nachbar hat uns von Anfang an Briefe auch mit Drohung und Geldanforderungen in den Briefkasten gesteckt oder an die Tür gehängt . Er pöbelt uns auch ständig übern Zaun an und hat auch uns Beleidigt , Fotos hat er von uns auch schon des öfteren gemacht . Er betritt unser Grundstück obwohl er es nicht darf , mein Freund hatte ihm am Anfang ein Brief geschrieben das er es Unterlassen soll , die Grundstücke zu Betreten und es zu Unterlassen uns übern Zaun anzusprechen . Dieser Mann ist hier sehr Bekannt auch in der Umgebung . Ich habe sehr große Angst das er von meinem Freund die Firma irgend wie Ruiniert bzw mich auf der Arbeit oder öffentlich irgend wo aufsucht . Die Briefe die er schreibt sind Vorderungen und Angriffe auf uns . Er betritt das Grundstück obwohl ich zu Hause bin und Redet gleichzeitig auch noch auf mich ein . Neuester Fall , war in der Halle und habe Holz geholt , habe nicht mit bekommen das er den Brief hier eingeschmissen hat in dem moment wo ich aus der Halle kam habe ich ihn gesehen und bin weiter gegangen mit den satz er soll das Grundstück sofort verlassen . Der Herr hat es zwar auch getan aber war noch so dreist einige Sachen mir gegen Kopf zu knallen wie : Dieses Haus muss Gräumt werden , Zwangsklage und andere Sachen . Ich bin langsam am Ende und kann nicht mehr ..... gegen über meinem Freund giebt er noch mehr komentare ab . MFG

Ärgert der Nachbar?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Nette Textwand. Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn...


Eine Frage hat man auch?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnnaVonundZu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja ok das stimmt ^^ .
Meine Frage ist wie kann ich gegen den Herrn vor gehen . Mit einstweiligen Verfügung oder muss ich anders vor gehen ....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Einerseits können Sie zivilrechtlich auf Unterlassung klagen, wofür Sie sich eines Anwaltes bedienen sollten. Andererseits können Sie Straftaten wie Beleidigung und Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen.
Fotos hat er von uns auch schon des öfteren gemacht Das ist nun allerdings erlaubt, solange er die nicht veröffentlicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das ist nun allerdings erlaubt, solange er die nicht veröffentlicht.

Nicht ganz, man kann auch einen Unterlassungsanspruch hier hervor leiten:
Gemäß der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm steht fotografierten Personen, die ohne vorherige Einwilligung fotografiert worden sind, ein Unterlassungsanspruch zu. Es handle sich bei der unerlaubten Fotoaufnahme von Personen um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
>>>>>>
https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/unerlaubtes-fotografieren-von-personen-stellt-persoenlichkeitsverletzung-dar/

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zuvor sollte man mal prüfen, was genau der Mann da schreibt, ob da eventuell was wares dran ist.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AnnaVonundZu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Briefe dir er uns da in Briefkasten schmeisst ist nichts Wahr , wir haben uns an die Verschiedenen Personen gewendet die er da auch Bennent in den Briefen . Sind damit auch schon bei der Polizei gewesen . Haben uns auch bei den Verschiedenen Ämtern gemeldet wegen behauptungen die er da von sich giebt und es stimmt alles nicht was er da schreibt .

Wegen den Betreten des Grundstückes darf er das ? Wir hatten ihn Aufgefordert schriftlich es nicht zu tun und er macht es immer wieder . Mir wurde gesagt das es nicht verboten sei das Grundstück zu betreten und ein Brief rein zu schmeissen .....sollange er nichts klaut oder sonst was auf dem Grundstück tut ...

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von AnnaVonundZu):
Wegen den Betreten des Grundstückes darf er das ? Wir hatten ihn Aufgefordert schriftlich es nicht zu tun und er macht es immer wieder .

Schriftlich das unberechtigte betreten und das fotografieren von euch untersagen. Mit Zustellnachweis (Einschreiben-Einwurf, besser noch per Gerichtsvollzieher).


Wenn er es wieder macht, Beweise sammeln und dann ab zum Anwalt und ihn auf Unterlassung in Anspruch nehmen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(488 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von AnnaVonundZu):
Wegen den Betreten des Grundstückes darf er das ? .... Mir wurde gesagt das es nicht verboten sei das Grundstück zu betreten und ein Brief rein zu schmeissen .....sollange er nichts klaut oder sonst was auf dem Grundstück tut ...


Und zuerst bringen Sie mal den Briefkasten am Gartentor an. Damit gibt es für den Nachbarn auch keinen Grund mehr das Grundstück zur Briefübergabe zu betreten.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Damit gibt es für den Nachbarn auch keinen Grund mehr das Grundstück zur Briefübergabe zu betreten. Und dann ist jedes weitere Betreten Hausfriedensbruch. Und den kann man anzeigen (auf Unterlassung klagen kann man natürlich auch).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Damit gibt es für den Nachbarn auch keinen Grund mehr das Grundstück zur Briefübergabe zu betreten.

Den gibt es auch jetzt nicht.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Louis Cypher):
Damit gibt es für den Nachbarn auch keinen Grund mehr das Grundstück zur Briefübergabe zu betreten.

Den gibt es auch jetzt nicht.


Richtig.

Wenn ich ein Hausverbot erteilt bekommen habe, aber dringendes schriftliches Mitteilungsbedürfnis besteht, muss man eben 0,70€ für die Zustellung investieren, oder jemand anderen bitten das Schreiben zu übergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von AnnaVonundZu):
Mir wurde gesagt das es nicht verboten sei das Grundstück zu betreten
Richtig. Und zwar genau so lange bis es ihm von euch verboten wird. Wie die Vorschreiber bereits ausgeführt haben ist es ab dann Hausfriedensbruch.

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