Lange Öffnungszeiten bis 23:30 und der Lärm

2. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
stefan-berlin42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Lange Öffnungszeiten bis 23:30 und der Lärm

Hallo,
in einer belebten Straße in Berlin ist seit Jahr(zehnten) ein Supermarkt.
Der Laden hat Montag-bis Samstag 07:00 bis 23:30 geöffnet.
An den lauten Lieferverkehr ab 4:30 (Rollwagen plus Minikopfsteinpflaster) hat man sich ja fast gewöhnt.
Was allerdings extrem nervt sind uneinsichtige Mitmenschen und Kunden dieses Marktes nach 22:00.
Jeden Tag werden dort Abends mindestens 2-5 Kläffende Hunde angeleint und die Kunden gehen entspannt 20 Minuten einkaufen.
Obdachlose sind dann ab 22:00 in Alkoholinduzierter, lauter "Bestform", Jugendlich Hostelgäste die mit Boombox vor dem Laden stehen und Ihre EInkäufe verzehren......

Der Security MA schaut nur zu, der Ladenleiter erklärt einem er sei vor seinem Laden nicht zuständig.
Das Ordnungsamt sagt, ab 22:00 bitte die Polizei.
Nur ist in Berlin die Polizei so maximal überlastet.
Das ich 1. "Es peinlich finde deswegen Polizisten bemühen zu müssen" und 2. "Diese auch viel zu lange brauchen da ja keine Gefahr in Verzug ist".

Eine Kneipe um die Ecke musste Ihre Tische und Stühle draußen räumen weil sich ein Nachbar beschwert hatte. Dabei ist diese Kneipe nie aufgefallen, die MA haben ab 21:45 die Leute reingeholt...
Bei Gaststätten ist das anscheind ganz einfach.
Aber ein Supermarkt im EG eines Wohnhauses der bis 23:30 geöffnet hat, bei dem die Kunden draußen verrückt spielen plus Lieferlärm früh morgens. - Das muss ich akzeptieren und es gibt keine Handhabe????

Auf welcher Basis werden solche Öffnungszeiten genehmigt?
Nach meiner Auffassung ist der Markt der Verursacher da die Leute ja vor dem Laden stehen und Ihre Hunde dort anleinen weil sie dort einkaufen. Wer ist der Verursacher?
Gibt es Urteile dazu?
Welche Rechtsvorschriften sind hier heranzuziehen?

Und abschließend, Ich habe mit allen beteiligten oft geredet.
Marktleiter und MA. Den Hundebesitzern und den Lauten Leuten.
Obwohl man freundlich um Verständnis wirbt wird man verarscht, ausgelacht oder beleidigt.

Mir geht es nicht darum das der Laden schließt oder früher zu macht.

Mir würde es völlig reichen wenn der Security MA vor dem Laden für Ruhe sorgt!!!!!! Mehr nicht.
Aber anscheinend muss ich mir erst x Seiten Gesetze, Vorschriften und Urteile zusammensammeln damit man mich ernst nimmt.

Ich hoffe mir kann jemand ein paar Tipps geben! Besten Dank!

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von stefan-berlin42):
Auf welcher Basis werden solche Öffnungszeiten genehmigt?

Da braucht es gar keine.
Laut Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an Werktagen von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein.



Zitat (von stefan-berlin42):
Nach meiner Auffassung ist der Markt der Verursacher

Diese Auffassung teilt mangels Rechtsgrundlage vermutlich kein Gericht.



Zitat (von stefan-berlin42):
Wer ist der Verursacher?

Derjenige der den Lärm verursacht bzw. der Besitzer der Sache welche den Lärm verursacht.



Zitat (von stefan-berlin42):
Der Security MA schaut nur zu, der Ladenleiter erklärt einem er sei vor seinem Laden nicht zuständig.

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von stefan-berlin42):
Ich hoffe mir kann jemand ein paar Tipps geben! Besten Dank!

Ernst gemeint: Sieh zu, dass deine Wohnung besser gegen Schall gedämmt wird.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stefan-berlin42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht warum das bei Gastro so restriktiv gehandhabt wird, aber ein Einkaufsladen einen Freifahrtschein hat.
Die Leute sind ja nur wegen dem Laden da.
Und das ist jetzt nicht trotzig oder patzig gemeint, sondern eine ernsthafte Frage.

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
stefan-berlin42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich bin einer der 42% Ur-Berliner ;o)
Wohne auch schon ca. 10 Jahre über dem Laden.

Das ganze Thema hat sich erst wirklich verschlechtert mit einer neuen "Wir sind nur fürs Kassieren zuständig"-Marktleitung. Hinzu kommt die Generation Ego und der Bilo-Krawall-Easyjetset...
Das in Kombination macht es mittlerweile einfach nervig.

Besten Dank trotzdem für die Bewirtschaftungserläuterung (y)

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von stefan-berlin42):
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht warum das bei Gastro so restriktiv gehandhabt wird, aber ein Einkaufsladen einen Freifahrtschein hat.

Da muss man die örtlich zuständigen Gesetzgeber fragen was die sich dabei gedacht haben - falls gedacht wurde.

Vermutlich bekommt man eine Antwort in der Art:
Einkaufsladen = örtliche Nahversorgung mit existenzdeckenden Gütern
Gastro = keine örtliche Nahversorgung mit existenzdeckenden Gütern, sondern nur Vergnügen und naturgemäß mit hoher Lärmentwicklung verbunden


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.867 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen