Lärmbelästigung

6. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
Lärmbelästigung

Guten Morgen

Wir wohnen im Eigenheim. Unser Nachbar ist Winzer. Jeden Abend wenn halbwegs das Wetter ist sitzt er mit seinen Gästen draußen und feiert. Wir führen ein Lärmprotokoll (habe auch Tonaufnahmen und Videos). Diese Nacht ging es bis heute morgen 3 Uhr. Und dann ist an Schlaf nicht zu denken (wirklich nicht). Und heute morgen um 7 Uhr (eigentlich immer) startete er seinen Traktor und der Schlaf ist zu Ende.
Habe letztes Jahr ein Lärmprotokoll beim Ordnungsamt abgegeben. Dann war es 1 Woche gut und dann fing es wieder von vorne an. Ich habe noch nicht und will eigentlich auch nicht jedes mal die Polizei anrufen.

Kann man klagen vor Gericht? Wenn ja, wie geht man da vor.
Was können wir machen ?

Ich habe echt die Schnauze voll.

Bitte um Eure Hilfe.

LG Mel

Ärgert der Nachbar?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119538 Beiträge, 39736x hilfreich)

Warum klagen wenn man noch nicht einmal die zuständigen Behörden einschalten will was die Ursache wesentlich schneller beseitigen könnte?



Ansonsten nehme man sich einen Anwalt und übergebe ihm Kopien sämtlicher Unterlagen die einem vorliegen und beauftrage ihm mit der entsprechenden Abmahnung bzw. Unterlassungsklage.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)



Wie hat der Winzer denn auf die persönliche Ansprache reagiert!? Überhaupt erfolgt!?

Das ist m. E. in jeder nachbarschaftlichen Störung der erste Schritt. Man könnte sich ja tatsächlich einigen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Seit Jahren geht das jetzt schon. Er grinst immer nur , das intressiert ihn nicht. Habe auch schonmal mich beim Ordnungsamt beschwert mit Lärmprotokoll, auch ohne Erfolg.
Hab mich mal informiert. Ich muss bevor ich eine Unterlassungsklage einreichen kann zum Schiedsgericht. Ich will aber nicht mit dieser Person zum Schiedsgericht, wie kann ich das umgehen ?

LG Mel

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wenn die Schiedsstelle auf dem Rechtsweg Pflicht ist, dann kannst du sie nicht umgehen.

Da bleibt wirklich nur das Lärmprotokoll, Polizei rufen und der Weg übers Ordnungsamt.

Sind weitere Nachbarn betroffen?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Es sind vlt. auch andere Nachbarn betroffen. Die, das weiß ich aus der Vergangenheit wollen nichts mit dem Gericht zu tun haben.

Was , wenn eine Partei beim Schiedsmann nicht erscheint ?

LG Mel

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schlumpfenhexe80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 25x hilfreich)

Der Nachbar muß zum Schiedsmann oder erhält ein Ordnungsgeld. Du würdest dann eine Bescheinigung ausgestellt bekommen, dass die Schlichtung gescheitert ist und Du könntest Klagen.

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Und wenn ich nicht hingehe. Bekomme ich auch ein Ordnungsgeld, damit könnte ich Leben. Kann ich dann auch klagen ?

LG Mel

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schlumpfenhexe80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 25x hilfreich)

Nein, Du mußt erscheinen, sonst wird das Schlichtungsverfahren abgebrochen und Du hast auch keine Möglichkeit zu klagen. Zumindest ist es in NRW so. Ich kann Dir aber aus eigener Erfahrung sagen, dass ein Schlichtungsverfahren wirklich sinnvoll ist, auch zur eigenen Absicherung. Polizei und Anwälte reagieren völlig anders, wenn Sie hören, dass bereits ein Schlichtungsverfahren stattgefunden hat. Meist hat der "Spaß" dann schon längst aufgehört.
Unser Schlichter war wirklich super, auch wenn wir ebenfalls keine Einigung erzielen konnten.
Wird man eine Einigung erzielt wird diese festgehalten und ist 30 Jahre gültig. Hält sich jemand nicht an die Vereinbarung ist diese einklagbar.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Könnte ich nicht einen Anwalt für mich beauftragen der für mich den Termin beim Schiedsmann wahrnimmt ?

LG Mel

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schlumpfenhexe80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 25x hilfreich)

Ja, unsere "Gegner" sind zusammen mit einem Anwalt aufgetaucht. Dies hat allerdings beim Schlichter überhaupt keinen guten Eindruck gemacht. Man geht ja zu einem Schlichter, um eine Einigung zu erzielen, damit man in Ruhe leben kann. Durch einen Anwalt erweckt man schnell einen falschen Eindruck.
Aber generell könnte man sich, soweit ich weiß, sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Solltest Du vielleicht besser mit dem Schlichter absprechen.
Empfehlen kann ich dies jedoch nicht. Dürfte auch recht kostspielig sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Ich weiß zu 110% das es beim Schiedsmann zur keiner Einigung kommt. Ich möchte ja garnicht dort hin, aber ohne diesen Termin kann ich keine Klage erheben. Mit dem Nachbarn kann man sich nicht einigen. zB. Ich habe damals mein Elternhaus gekauft. Vor 2 Jahren kam er auf die Idee das die Mauer die auf der Grenze steht weg müsste. Die Mauer und das Haus stehen über 40 Jahre und das war mein Glück, denn die Frist für sowas wäre 30 Jahre. Ich hatte eine AU und hab den Rasen gemäht, er hat mich beim Arbeitgeber angeschwärzt (meinem AG hat das nicht intressiert) usw. und noch vieles mehr ...

LG Mel

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
schlumpfenhexe80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 25x hilfreich)

Umsobesser für Dich, wenn es zu keiner Einigung kommt. Wir wußten das vorher auch schon, bzw. waren uns sehr sicher. Glaub mir ich kann sehr gut nachvollziehen, wie sehr einem so Streitigkeiten an die Nerven gehen, auch wenn sich das teilweise für Außenstehende wie Lapalien anhört.
Wir sind sehr kompromißbereit und freundlich beim Schlichter aufgetreten (mit dem Ziel der Einigung und friedlich zu leben) und genau das hat unser Gegner zur Weißglut gebracht. Damit hatten die nicht gerechnet (die dachten wohl, wir würden da rumschreien und rumstreiten) und haben damit alles zum scheitern gebracht. Selbst der eigene Anwalt hat gesagt, dass es keinen Sinn macht und eine Schlichtung unmöglich ist. Er hatte nämlich versucht eine Einigung zu erzielen, da eine Erfolglosigkeit für unsere "Gegner" das schlechtere Ergebnis war. Nur das haben unsere lieben Nachbarn gar nicht begriffen. Vielleicht ist es ihnen jetzt bewußt geworden, da wir nun immer bei Anfeindungen sagen können: Wir haben alles versucht, wir wollten alles friedlich regeln.
Du kannst überigends auch Zeugen zu einer Schlichtungsverhandlung mitnehmen. Falls Dir damit wohler ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
schlumpfenhexe80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 25x hilfreich)

Ergänzung:
Ich habe gerade noch einmal Deinen Beitrag gelesen.
Du machst Dich angreifbar, wenn Du Deinen Nachbarn ohne sein Einverständnis filmst. Genauso sind Tonaufnahmen, also Gesprächsmitschnitte nicht verwendbar. Ruf die Polizei, damit die Ruhestörung entsprechend festgehalten wird.
Unsere Erfahrung zeigte: Lärmprotokolle sind sinnlos, da Lärm eine Empfindungssache ist. Nützen wird Dir nur ein Nachbar, der sich ebenfalls gestört fühlt, oder die Polizei, die eine Ruhestörung feststellt.

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