Kindergeschrei bis in die Nacht

23. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)
Kindergeschrei bis in die Nacht

Hallo ins Forum!
Brauche Eure Hilfe.
Seit ca. 2 Monaten haben wir griechische Nachbarn. Ehepaar mit 2 Kleinkindern (ca. 1 und ca. 3 Jahre alt.)
Unsere Wohnungen sind Terrassen-Wohnungen und unser Schlafzimmer ist nur durch die angrenzende Mauer von deren Terrasse getrennt.
Den ganzen Tag ist die Frau zu Hause und liegt scheinbar nur im Bett. gegen Abend kommt der Mann nach Hause und dann geht aber die Post ab. Die Kinder, die den ganzen Tag relativ ruhig sind, drehen dann aber richtig auf! Bis teilweise 23.45 Uhr ist ein Geschrei da drüben - nicht zu fassen.
Müssen wir uns dass gefallen lassen? Mein Mann muß 2.30 Uhr aufstehen und dementsprechend früh ins Bett.(ca.19.00 Uhr)
Ich kenne das so, dass Kinder in diesem Alter auch um diese Zeiz ins Bett gehen.
Was können wir tun???
Müssen wir das ertragen - man wird auf Dauer krank.
Bitte keine Ratschläge, wie "andere Wohnung suchen".. wir wohnen seit 11 Jahren hier.
Danke für ernstgemeinte Ratschläge.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

Kinderlärm ist hinzunehmen - urteilen Gerichte und demnächst wird dies auch noch gesetzlich fixiert.

Klar könnte man versuchnen eine Mietminderung durchzusetzen, richtig viel Hoffnung ich da aber nicht machen.



quote:
Ich kenne das so, dass Kinder in diesem Alter auch um diese Zeiz ins Bett gehen.

Ja, in den 50er Jahren, da war die Welt noch in Ordnung ...



quote:
drehen dann aber richtig auf! Bis teilweise 23.45 Uhr ist ein Geschrei da drüben - nicht zu fassen.

Sicher kann man das erfassen. Mit einem geeichten Lärmmessgerät. Sobald Werte vorliegen und man weis wann in euerer Gemeinde sowie im Haus die Nachtruhe gilt, kann man weiter diskutieren.



quote:
Was können wir tun?

Ohropax & Co. wären dann die beste Alternative, da schnell und preiswert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Bis teilweise 23.45 Uhr ist ein Geschrei da drüben

Mein Mann muß 2.30 Uhr aufstehen

Da würden mir schon einige Möglichkeiten einfallen.
Frühstück auf der Terasse zum Beispiel.

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#4
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Danke für die Antworten... @ Harry van Sell
Nein, nicht nur in den 50zigern war das noch so, auch in den 70zigern...
Und Ohropax und Co ist auch nicht so gut,wie soll man denn da nen Wecker hören? :crazy:
Wir werden uns das auf jeden Fall nicht gefallen lassen, haben schon angefangen ein so genanntes "Lärmprotokoll" zu führen.
Vielleicht hilft auch ein Besuch beim Jugendamt. Die Trulla scheint den Kindern am Tag Schlafmittel zu verabreichen und in der Nacht sind diese dann putzmunter.
Aber nicht auf unsere Kosten und Nerven. Wir zahlen schließlich ein Haufen Miete und das kann es ja nicht sein, oder? :bang:
Es ist ja auch nicht nur das Kindergeschrei, sondern da werden Nachts (?????) ständig die Rollläden hoch- und runter gezogen bzw. runtergeklatscht :bang:
Wer bitte muß nachts Rollläden hoch und runterziehen?????
Man oh man.....
Mal sehen, wie es weiter geht.
Trotzdem Danke für die Ratschläge.

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-- Editiert Ratlos86 am 24.08.2011 11:25

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#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wende dich doch bitte erst einmal an den Vermieter, denn es gibt da noch so etwas wie eine Hausordnung.
Und auch 2011 gehören 1 + 3 Jahre alte Kinder um 23.45 Uhr ins Bett. Egal, was die Tradtion der Heimatländer unserer Nachbarn sagt.
Ich glaube nicht, dass ein Richter urteilt, dass Kinderlärm um diese Uhrzeit hinzunehmen ist.
Etwas anderes ist es, wenn das Kind krank ist, da können Eltern Weinen nicht unbedingt verhindern.

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Kinderlärm ist hinzunehmen - urteilen Gerichte und demnächst wird dies auch noch gesetzlich fixiert.



Dies betrifft spielende Kinder, auch in Kindergärten oder Schulen während der Pause, sicherlich nicht in Wohnungen.

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#7
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Danke nochmals für die Antworten von TiA2010 und von meri.
Mit der Hausverwaltung haben wir schon gesprochen und denen ist es so ziemlich wurscht.
Dann habe ich heute mit dem Mieterverein telefoniert und die haben mir bestätigt, dass ein Lärmprotokoll richtig ist. (Über 14 Tage)
Dieses Protokoll sollen wir dann an die Hausverwaltung schicken und weitere 14 Tage abwarten ob es sich bessert.
Dann nochmals ein Protokoll anferigen, falls es sich nicht geändert hat. Wenn danach immer noch nicht, kann man 10% Mietminderung veranlassen. Ich glaube auch, dass unsere Hausverwaltung nur übers Geld zu packen ist.
Und bei aller Liebe, es kann nicht sein, dass die einen Narri haben :dance: und die anderen krank werden :sweat:
PS.: Bei kranken Kindern die nachts weinen würden wir nie etwas sagen oder uns beschweren. hier geht es nur ums abendliche und nächtliche Rumtoben von Kleinkindern...

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-- Editiert Ratlos86 am 24.08.2011 12:20

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