Kehrwoche bei gemeinsam genutztem Grundstück

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hertkorn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kehrwoche bei gemeinsam genutztem Grundstück

Guten Tag,
erster Beitrag deswegen bitten wir um Nachsicht bei etwaigen Unstimmigkeiten.

Nun wir haben hier eine Eigentümergemeinschaft, 5 reihenhäuser, gegliedert an einen Garten umgeben von Straße.
Wir haben uns darauf geeinigt den Garten und seine Gehwege als gemeinsames Grundstück zu deglarieren.
Nun da aber in letzter Zeit immer wieder Streit wegen der Kehrwoche aufkommt fragen wir uns inwiefern es eine Verordnung zur Kehrwoche gibt.
Eine Lösung aufgrund einer Aussprache ist leider nicht mehr möglich.
Daher die Frage:
Gibt es eine Regelung zur Kehrwoche bei gemeinsam genützten Grundstücken? eine generelle Regelung für Hauseigentümer?
Wie sieht diese aus?
Wo kann man sie nachlesen?

Mfg Hertkorn

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kapitän Haddock
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 168x hilfreich)

Auch bei einer Eigentümergemeinschaft gibt es eine Hausordnung in der solche Regeln stehen sollten.
Falls nicht müsst ihr solche Sachen auf der Eigentümerversammlung auf den Tisch bringen.

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#2
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Wir sind 3 Reihenhäuser, mit einem gemeinsamen Zuweg,und gemeinsamer Vorgartenanlage.
Es gab immer Schwierigkeiten,wenn ich alleine im gemeinsamen Vorgarten stand und Unkraut zupfte,harkte, ging eine Nachbarin vorbei: Naaaa, sei nicht so fleißig.
Daraufhin habe ich meine Harke eingeräumt und nix mehr gemacht.
danach kam jemand, der die Anlage und den Weg pflegte,und auch die Straße gefegt hat.
Wir haben bezahlt, aber es war wesentlich nervenschonender.Nun wird der Straßenteil nur 2 x im Jahr gefegt,und die Anlage auch nur 2 x im Jahr vom Unkraut befreit.
Und schon ist das Verhältnis der Nachbarn wesentlich lockerer.

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#3
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Also wie es sich bei Reihenhäusern verhält weiß ich nicht, bei uns (Haus mit 6 Wohnungen) kümmern wir uns um die Gartenanlage (Allgemeineigentum).
Dafür bekommen wir am Jahresende eine Aufwandsentschädigung.

Vielleicht findet sich bei euch auch jemand der das übernimmt. Die Kosten werden dann entsprechend aufgeteilt.

Ist billiger wenn es der Fachmann macht.

Straße muss doch eigentlich regelmäßig gefegt werden. Steht da nix in der Gemeindeordnung? Beim Bürgermeisteramt mal nachfragen.

Vielleicht kann man Straße fegen auch mit aufnehmen zu den Arbeiten.

-----------------
"Gruß von Servanda"

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