Kehren bzw. Räumen auf Gemeinschaftsweg

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
powerlenchen
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 124x hilfreich)
Kehren bzw. Räumen auf Gemeinschaftsweg

Hallo, hätte mal eine Frage:
Wir besitzen eine DHH (mit 25/100 Grundstücksanteil) welche nur über Gemeinschaftsweg (ca. 30m) erreicht werden kann, vorbei an EFH, deren Eigentümer 50/100 des Gesamtgrundstücks besitzen. Die zweite Hälfte der DHH (auch 25/100 Anteil) wird von einer Familie zur Miete bewohnt.
Es ist mir klar, dass der Gehweg (an der Strasse) von allen drei Parteien geräumt bzw. gekehrt werden muss.
Meine Frage nun: Ist die Partei mit dem grossen Grundstück (50/100) verpflichtet, den Gehweg öfter (also nach Grundstücksgrösse) an der Strasse sauberzuhalten oder jede der drei Parteien jeweils in Folge.
Meine zweite Frage: ist der Besitzer des EFH auch verpflichtet, den Weg zu meiner DHH zu kehren (er benutzt ihn nie). Bisher haben zusammen mein DHH-Nachbar und wir den Weg bis zum Einfamilienhaus (ca. der 1/2 Gemeinschaftsweg insgesamt) abwechselnd geräumt/gekehrt.
Wir wohnen hier schon 17 Jahre und sind bis heute ohne irgendwelchen Ärger ausgekommen. Seit nun der Besitzer des EFH in Pension ist, gibt es nun Zoff und ich wollte mich nur mal absichern, nicht dass ich nicht fundierte Äusserungen von mir gebe beim nächsten Anpfiff von ihm.

Vielen Dank schon mal, ich freue mich auf Eure Ansichten.
powerlenchen

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Gemeinschaftsweg heißt deshalb so, weil er komplett der benannten Gemeinschaft gehört. Wenn auf dem Weg einer zu Schaden kommt, verklagt er die Gemeinschaft (hoffe, ihr habt eine Haftpflicht;)).
Wenn dein Nachbar nur einen Teil räumt, erlischt damit nicht seine Haftung. Am sinnvollsten erscheint mir, ihr stimmt euch so ab, dass ihr einen Winterdienst beauftragt. und die Kosten anteilmässig auf die Grundstücke verteilt werden.
Rente kann echt frusten, vielleicht hat ja auch der Rentner Lust, gegen Zahlung die gesamte Reinigung zu übernehmen?
Besorgt dem unbedingt ein Hobby, sonst wird euer Leben echt lustig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rolf004
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo "sika0304",

Du beschreibst eigentlich zwar sachlich und richtig die Umstände bei einem Gemeinschaftsweg und gibst auch Ratschläge, aber das geht auch nur alles wenn auch alle Eigenzümer des Weges gleichermaßen sich auch immer einer Meinung sind.

Wie von mir schon auch unter dem Motto " Wegerecht und Räumpflicht vom Autor Ruffnex" Stellung genommen wird ist ein Zusammenleben mit Nachbarn und einem gemeinsamnen nicht vertraglich gegegelten Gemeinschaftsweg der blanke Horrer.

Ich wurde damit am 29.11.2005 eigentlich auch mein eigenes Opfer weil ich mir auf einem auch mir mitgehörendem Gem,einschaftsweg den ich nur zum Teil gestreut unf beräut hatte gestürzt und mir den rechten Oberarm gebrochen habe.

Wem soll ich nun damit haftbar machen können und was könnte ich damit auch erreichen, denn auch ob ich selbst perfekt mich gegen alle anderen zu Schade kommenden Personen auch habe versichern lassen, würde man mir auch ein Mitverschulden am Armbruch anlasten weil wie gesagt ich ungeachtet dass ich auch oder nur einen Teil des Weges getreut hatte.

Wäre es ein öffentlicher Weg oder eine öffentliche Straße wäre der Fall eindeutig geregelt nur weil es ein Gemeinschaftsweg ist der allerdings erstaunlicherweise auch voll und uneingeschränkt von allen Bürgern öffentlich betreten und begangen werden kann.

Weis eventuell einer, ob in diesem Fall nicht auch schon allein deswegen weil der Privatweg auch öffentlich voll betretbar und zugänlich ist nicht damit auch schon einmal andere gesetztliche Bestimmungen greifen müssten als wen der Weg z.B. durch abgegrenzt und der Öffentlichkeit nicht zugänglich wäre.

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