Hundelärm jede Nacht

11. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
dertony87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Hundelärm jede Nacht

Hallo

Und zwar habe ich und einige Nachbarn Probleme mit einer Familie die 3 Hunde hat. Der eine Hund lebt(haust) auf dem Balkon und zwei in einer Hütte im Hinterhof. Die Hunde machen die ganze Nacht krach durch bellen. Kann man da irgendwie was tun das das aufhört? Gibt es Gesetzte die dem Halter vorschreiben das er sie so unterbringen muss das man sie nicht mehr hört. Immerhin kann ich als Person ja auch nicht die ganze Nacht Krawall machen denn da würde die Polizei irgenwann einschreiten. Hoffe ihr könnt mir da helfen.

LG

-----------------
""

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

44x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scurgo
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 47x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nicht nur das, es gibt auch Gestandene.
<hr size=1 noshade>


Hier möchte wohl jemand zum wiederholten Male:
[x] vermeintlich witzig sein
[x] um wiederholte Accountsperrung betteln
[ ] sich zum Thema äussern.


Hier mal ein paar Urteile zum Thema Hundegebell:

Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Kläffen täglich bzw.länger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten (OLG Hamm, 22 u 265/87).

Aber:

Ein Hundehalter ist nicht verpflichtet, seine Hunde so zu halten, daß sie nur zu bestimmten Zeiten, nicht länger als 10 Minuten am Stück und insgesamt nicht mehr als 30 Minuten am Tag bellen. So entschied das Landgericht *******furt über die Klage eines Nachbarn wegen der Lärmbelästigung. Damit wich das Gericht von einer vorangegangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ab. LG *******furt 21.2.1997 Az. 3 S 57/96

Ständiges Bellen nicht zumutbar

Mieter und Hausbesitzer haben ein Recht darauf, in ihrer Wohnung ungestört zu leben und deshalb einen Anspruch, sich gegen unzulässigen Lärm zu wehren. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes ist ein Geräusch allerding nur dann unzulässig, wenn es "ein normal empfindlicher Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt, es sei denn es ist ortüblich oder unvermeidlich. Beispiel: Anwohner einer verkehrsreichen Straße werden Lärm eher erdulden müssen, als Besitzer einer Wohnung in einer ruhigen Nebenstraße. Ähnlich ist die Rechtslage bei Hundegebell. Wenn ein Hund in der Nachbarschaft gelegentlich bellt, ist dies zumutbar. Zieht sich das Gebwell aber über mehrere Stunden hin, so muß es nicht hingenommen werden. Ein Hundebesitzer, der seinen Schäferhund in einer Wohngegend den ganznen Tag über bellen läßt, kann nach Auskunft des Mieterbundes sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit ruhestörendem Lärm bestraft werden.
Dreißig in einer Anlage gehaltene Hunde laermten oft zur Nachtzeit. Ein Nachbar fuehlte sich gestoert. 200 Meter von der Anlage entfernt wurden 46 dezibel gemessen. Gutachterlich wurde auf einen Grenzwert von 40 dezibel zwischen 22 bis 7 Uhr hingewiesen. Der Bau einer Laermschutzwand sollte weiteren Laerm verhindern (OLG Nuernberg, 9 u 3216/89, vgl., OLG Duesseldorf, 5 ss owi 251/88 -208/88 roem 1, 500.- DM Bußgeld)

Der Hausmeister einer Schule hielt einen Wachhund. das Tier bellte unmotiviert zu jeder Zeit und stoerte die Nachbarn im Schlaf. Vom Amtsgericht wurde der Hundehalter zu 600,-- DM Bußgeld verurteilt. Das Oberlandesgericht bestaetigte die Entscheidung, dem Tier ist keine Bellfreiheit zuzubilligen. Der Hund darf im Rahmen seiner Taetigkeit nicht auf jedes Geraeusch reagieren. Nach einem Alarmgebell hat der Hundehalter unverzueglich fuer Ruhe zu sorgen (OLG Duesseldorf, 5 ss - owi - 170/90 - 87/90)

Urteile zur Lärmbelästigung durch Hundehaltung

Mietminderung wegen Hundegebell
Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung. AG Düren, Az.: 8 C 724/88

Widerruf der Haltungsgenehmigung wegen Ruhestörung

1. Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden. AG Hamburg-Altona, Az.: 316a C 97/89 und

2. Gelegentliches Bellen ist kein Grund eine Haltungsgenehmigung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind. AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 716c C 114/90

Zeitliche Beschränkung des Hundegebells

1. Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. OLG Köln, Az.: 12 U 40/93

2. Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen. OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 111/93


Nachts darf der Hund nicht bellen

... Dauerkläffen ist nicht erlaubt. Deshalb müssen Tierfreunde vor allem von 21.00 bis 07.00 Uhr, zur Mittagszeit und an Sonn- und Feiertagen dafür sorgen, dass ihr Hund ruhig ist -OLG Hamm, Az. 22 U 249/89

Ununterbrochenes Hundegebell von mehr als 10 Minuten muß nicht geduldet werden! OLG Köln Az. 12 U 40/93

Hundegebell nur außerhalb der Ruhezeiten

Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie 22.00 bis 6.00 Uhr, und zwar nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und ingesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn nur ein leises Jaulen oder Wimmern eines Hundes kann für Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. (OLG Köln, Az. 12 U 40/93 )



Nachtruhe darf nicht durch Bellen gestört werden

In einem allgemeinen Wohngebiet kann das Halten von zwei Schäferhunden untersagt werden, wenn die Nachtruhe durch das Bellen gestört wird. Dabei sind Hundezwinger generell bedenklich, weil eine Mehrzahl von Hunden auf engem Raum in einem offenen Zwinger typischerweise zu einer Lärmpotenzierung führt, z.B. durch gegenseitiges Anbellen, Mitbellen beim Anschlagen von Artgenossen, und zwar auch während der besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden.(OVwG Lüneburg, Az. 6 L 129/90 )


Da wird sicher was passendes dabei sein, aber ohne anwaltliche Hilfe sehe ich da keine guten Chancen.

-----------------
""

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zenzi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 98x hilfreich)

Hallo, ich lach mich schlapp.
Was für ein Gedöns wegen Hundegebell. Wie soll man einem Tier beibringen, jetzt ist Ruhe, du darfst nicht kläffen.
Wir haben Nachbarn, die lärmen fast täglich bis in die Nacht. Und wenn wir uns aufregen darüber, kriegen wir nur dumme Reden zu hören oder werden angepöbelt. Menschen sollten eigentlich verstehen, daß man keinen unnötigen Lärm durch lautes "Herumquaken" macht, zumindest nicht zu vorgerückter Stunde. Hunde werden das kaum verstehen. Sicher ist das auch nicht angenehm, aber laut herumplärrende Nachbarn sind viel schlimmer, glaubt's mir.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dertony87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Sache ist in Arbeit. Ordnungsamt wird bzw ist beauftragt und die anderen Nachbarn gehen auch vor dagegen. Wäre nicht das erste mal das die was bekommen. Sobald wir Beweismittel gesammelt haben kommt die Anzeige. Egal ob Hund oder Mensch. Es hat ab 22 Uhr Ruhe zu sein. Wenn es das nicht ist habe ich als Bürger Rechte und die werden wir auch nutzen.

Es ist ja nicht nur ein Hund sondern 3 die sich gegenseitig die ganze Nacht voll quarken.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

@zenzi

der hund bleibt dir im sturme treu, der mensch noch nicht einmal beim winde....

der hund hört bei guter erziehung.
der mensch neigt eher zu assitum.
deine nachbarn lärmen?
110 oder ortsnummer der nächsten polizeiwache wählen
das dann jedesmal wenn es lärmt.

:)

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

Ein Hund "lebt" auf dem Balkon? Bitte örtlichen Tierschutz einschalten, mancherorts reagieren die effizienter als das ordnungsamt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dertony87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja. Du wirst es nicht glauben aber der Balkon ist alle paar Tage voll zugek...t!
Der Tierarzt vom Veterinäramt war auch schon da konnte nichts machen. Nunja aufjedenfall bellt der Hund jeden früh ab um 5 u das habe ich u Nachbaren dokumentiert und das gehts zum Ordnungsamt mal wieder und dann werde ich Anzeige stellen.

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen