Holzstapel an Grundstücksgrenze!

1. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
mrs uiui
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 170x hilfreich)
Holzstapel an Grundstücksgrenze!

Hallo liebe User,
habe eine Frage an EUCH:-)

Wie verhält sich eine Holzlagerung an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn? Unser Nachbar, mit dem wir stilles Schweigen haben (Ärger), setzt einen Holzstapel noch nicht mal eine Meter an die Grenze, 2 Meter hoch, wo dann auch direkt mein Auto steht. Gibt es denn irgendwelche Gesetze? Vielen Dank!

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" " Bundesland HESSEN!

-- Editiert mrs uiui am 01.06.2013 14:03

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Was für einen Holzstapel?
Holz zum heizen, Holz als Sichtschutz, ...?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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66x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mrs uiui
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,
es ist Holz zum heizen. Der Stapel ist ca 4 Meter in der Länge und bestimmt gut oder über 2 Meter in der Höhe.
Liebe Grüße und Danke!

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117x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Hessische Bauordnung, §6, Satz 10, Punkt 8:
Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:
..
ein Holzlagerplatz mit Lagerungen bis zu 1 m Höhe über der Geländeoberfläche und 6 m Länge je Grundstücksgrenze ,


Du kannst also deinen Nachbarn darauf hinweisen, das er entweder den vorgeschriebenen Abstand von der Grenze einhalten muß, oder aber seinen Holzstapel auf 1 Meter Höhe reduzieren muß.

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25x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mrs uiui
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo Unsterblich,
der Holzlagerungsplatz ist etwas über einen Meter von der Grenze entfernt aber über zwei Meter hoch und ca.4 Meter lang. Gilt das dann trotzdem mit der HBO? Vielen Dank! :-)

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20x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
setzt einen Holzstapel noch nicht mal eine Meter an die Grenze

quote:
der Holzlagerungsplatz ist etwas über einen Meter von der Grenze entfernt

Was denn nun?

Abgesehen davon glaube ich nicht, dass dies letztendlich erfolgversprechend ist.
Da es sich bei der HBO um öffentliches Recht handelt, müsste der TE schon die örtliche Bauaufsichtsbehörde für diesen "Holzlagerplatz" interessieren. Und die wird mit ziemlicher Sicherheit Wichtigeres zu tun haben als sich in privates Nachbarrecht 'reinzuhängen. Und ob es sich bei einem Holzstapel überhaupt um einen Holzlagerplatz i.S.d. HBO handelt sei auch mal dahingestellt.

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mrs uiui
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 170x hilfreich)

Was denn nun?

Habe evtl. mal nachgemessen!?

Wann handelt es sich denn um einen Holzlagerplatz nach der HBO? Sie kennen sich ja wohl in diesen Sachen gut aus!
Ich wollte lediglich wissen, ob es Gesetze für solche Lagerplätze gibt, oder ob denn jeder machen kann wie er will. Ich weiß auch nicht, ob "SIE/ER" schon mal "Nachbarschaftsstreitigkeiten" hatte, und was "SIE/ER" sich alles bieten lassen würde, auch nach einem Termin vor dem Schiedsamt. Das ist alles gar nicht so einfach und wenn wir wollten, hätten wir schon den Anwälten das Geld in den Rachen gesteckt. Lieber frage ich dann hier mal nach und notiere mir die Antworten der User. Früher habe ich auch über solche Sachen geschmunzelt, heute kann ich das nicht mehr wirklich. Denn für uns ist es sehr oft zum ko.... mit der einen Nachbarhälfte, die anderen sind top und normal.:)

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8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Laut HBO §6, Satz 5 lautet die Formel für 'allgemeine Abstandsflächen': 0,4 H, wobei H die Höhe ist. Bei einer Höhe von 2 Metern wäre somit ein Abstand von mindestens 0,8 Metern einzuhalten. Ein Abstand von mehr als 1 Meter ist also ausreichend.
Sollte durch Umkippen des Holzstapels ein Schaden am Auto entstehen, dann muß der Nachbar natürlich für den Schaden aufkommen.

Wenn mit dem Nachbarn kein gutes Verhältnis besteht, dann wäre doch die beste Schutzmaßnahme ein stabiler Zaun und zusätzlich noch ein Sichtschutz.

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23x Hilfreiche Antwort

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