Hohe Bäume auf Grundstücksgrenze

7. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb501050-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Bäume auf Grundstücksgrenze

Hallo zusammen,
wir haben vor ca. einem Jahr ein Grundstück in einem Neubaugebiet von der Stadt abgekauft und ein Haus gebaut, in das wir vor kurzem eingezogen sind. Leider hat der Nachbar sehr hohe Bäume (ca, 6-7 m hoch, ähnlich Thuja-Baum), die direkt auf der Grenze (bzw. Innerhalb von einem Meter) stehen und uns viel Sonne nehmen... Die Bäume sind mindestens 6-7 Jahre alt. Kann ich vom Nachbarn verlangen, diese Bäume zu entfernen bzw. zu kürzen?

Für eure Hilfe bin ich wirklich dankbar! :)

-- Editiert von fb501050-61 am 07.10.2018 09:37

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von fb501050-61):
Kann ich vom Nachbarn verlangen, diese Bäume zu entfernen bzw. zu kürzen?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Da kommt es also darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein (z.B. Baumschutzsatzungen).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb501050-61):
Hallo zusammen,
wir haben vor ca. einem Jahr ein Grundstück in einem Neubaugebiet von der Stadt abgekauft und ein Haus gebaut, in das wir vor kurzem eingezogen sind. Leider hat der Nachbar sehr hohe Bäume (ca, 6-7 m hoch, ähnlich Thuja-Baum), die direkt auf der Grenze (bzw. Innerhalb von einem Meter) stehen und uns viel Sonne nehmen... Die Bäume sind mindestens 6-7 Jahre alt. Kann ich vom Nachbarn verlangen, diese Bäume zu entfernen bzw. zu kürzen?

Eher nein, weil dem vermutlich lokale Baumschutzsatzungen entgegenstehen werden.
"Grenzwerte" für die Grenzbepflanzung findet man im Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes.

"Ein Beseitigungsanspruch kann bestehen, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wurde, Bäume also zu nahe am eigenen Grundstück stehen. Je nach Art des Gewächses und dem jeweiligen Landesgesetz sind das meist zwischen ein und vier Meter - gemessen ab der Mitte des Baumstammes bis zur Grundstücksgrenze.

Selbst wenn der Abstand zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten wurde: "Wegen Verjährung kann es zu spät sein, den vollen Anspruch auf Beseitigung durchzusetzen", sagt Rechtsprofessor Gunnar Horst Daum von der FOM Frankfurt am Main. Nach dem Nachbargesetz von Nordrhein-Westfalen läuft die Verjährungsfrist zum Beispiel sechs Jahre nach der Anpflanzung ab, in anderen Bundesländern teilweise schon nach fünf Jahren. "In diesen Fällen kann der Nachbar allenfalls noch einen Verkürzungsanspruch auf die maximal zulässige Höhe der Anpflanzung geltend machen", sagt Professor Daum und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart (AZ: 12 U 97/06 ).

Wurde der Grenzabstand eingehalten oder ist der Beseitigungsanspruch verjährt, wird es sehr schwer, sich den Weg zu Licht und Sonne freizuklagen. Die Gerichte stehen vielfach auf dem Standpunkt: Wer im Grünen wohnt, müsse Nachteile durch Schatten und Laubfall hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 5 U 67/98 ) etwa entschied, dass ein Eigentümer nur in Ausnahmefällen verpflichtet sei, Bäume zu beschneiden - und zwar dann, wenn ansonsten ein angrenzendes Grundstück den überwiegenden Teil des Tages ganz und gar im Schatten liege."
WELT Online 12.07.2009

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Da musst du ins Nachbarschaftsgesetz deines Bundeslandes schauen. Nach 6 Jahren kannst du eine Beseitigung sicher nicht mehr fordern, aber vielleicht einen Rückschnitt auf 3 m. Ich würde es erstmal auf die freundliche Tour versuchen und mit dem Nachbarn reden. Dann gibt es die Schiedsstelle, wo ihr euch einigen könntet.
Gemäß Naturschutzgesetz oder Baumschutzsatzung deiner Stadt gibt es aber Verbote des Rückschnitts von März bis Oktober.

2x Hilfreiche Antwort

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