Grenzbebauung - Grenzwand ist feucht

8. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Peter Horn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - Grenzwand ist feucht

Mein Grundstück fällt zum Nachbarn hin, dessen Haus direkt an der Grundstücksgrenze gebaut ist, leicht ab. Beide Bebauungen stehen seit ca. 50 Jahren. Jetzt stellt der neue Nachbar fest, dass seine Grenzwand, die sich auf meiner Seite 2 m im Erdreich befindet, feucht ist und verlangt von mir, ich solle die Wand freilegen um das Eindringen von versickertem Wasser zu verhindern.
Wie sieht die Rechtslage aus?


-----------------
"Peter H."

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nicki1972
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo,

nicht Sie, sondern der Eigentümer der Grenzwand muß die Wand trockenlegen! Wichtig dabei ist folgendes: Haben Sie Pflanzen, Bäume etc. zu dicht gepflanzt? In dem Fall müßten diese entfernt werden! Im Nachbarschaftsrecht steht vieles dazu drin! Auch zur Grenzwand! Das Hammerschlags- und Leiterecht regelt das mit dem Arbeiten! Ihr Nachbar sollte zuvor Termin ausmachen! Nachbarschaftsrecht besorgen, durchlesen und mit Nachbar besprechen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter Horn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis auf das Hammerschlags- und Leiterrecht.
Freue mich schon auf den erstaunten Blick des Nachbarn.

Peter Horn

-----------------
"Peter H."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen