Mein Grundstück fällt zum Nachbarn hin, dessen Haus direkt an der Grundstücksgrenze gebaut ist, leicht ab. Beide Bebauungen stehen seit ca. 50 Jahren. Jetzt stellt der neue Nachbar fest, dass seine Grenzwand, die sich auf meiner Seite 2 m im Erdreich befindet, feucht ist und verlangt von mir, ich solle die Wand freilegen um das Eindringen von versickertem Wasser zu verhindern.
Wie sieht die Rechtslage aus?
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"Peter H."
Grenzbebauung - Grenzwand ist feucht
8. Februar 2005
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Frage vom 8. Februar 2005 | 21:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - Grenzwand ist feucht
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 9. Februar 2005 | 09:00
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 91x hilfreich)
Hallo,
nicht Sie, sondern der Eigentümer der Grenzwand muß die Wand trockenlegen! Wichtig dabei ist folgendes: Haben Sie Pflanzen, Bäume etc. zu dicht gepflanzt? In dem Fall müßten diese entfernt werden! Im Nachbarschaftsrecht steht vieles dazu drin! Auch zur Grenzwand! Das Hammerschlags- und Leiterecht regelt das mit dem Arbeiten! Ihr Nachbar sollte zuvor Termin ausmachen! Nachbarschaftsrecht besorgen, durchlesen und mit Nachbar besprechen!
#2
Antwort vom 15. Februar 2005 | 22:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für den Hinweis auf das Hammerschlags- und Leiterrecht.
Freue mich schon auf den erstaunten Blick des Nachbarn.
Peter Horn
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"Peter H."
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