hallo,
eine ziemlich spezielle frage und vielleicht bin ich hierfür auch im falschen forum. wenn dem so sein sollte, dann sorry. und vielleicht könnte mir dann aber jemand ein spezialforum hierfür verraten.
folgender sachverhalt: in unserer nachbarschaft grenzt ein grundstück an ca 20m länge an eine öffentliche straße. das grundstück hat eine einfahrt in üblicher breite. nun haben diese nachbarn allerdings sich einen ziemlich großen lkw angeschafft, der in seiner größe - nehm ich mal an - in einem wohngebiet gar nicht regelmäßig abgestellt werden darf. daher wird dieser auch immer AUF dem grundstück abgestellt. hierfür hat der grundstückseigentümer die einfahrt deutlich verbreitert mit der konsequenz, daß die parkmöglichkeiten an der öffentlichen straße weniger wurden.
wo (wenn überhaupt) ist geregelt wie breit eine einfahrt sein darf?
vielen dank an alle die helfen wollen und können!
Größe der Grundstücksein/ -ausfahrt
21. Mai 2002
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Frage vom 21. Mai 2002 | 16:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Größe der Grundstücksein/ -ausfahrt
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 11. Juni 2002 | 07:25
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 37x hilfreich)
Moin,
meines Wissens nach (kein Jurist) muß eine Überfahrt vom Amt genehmigt werden, also am besten mal bei der zuständigen Tiefbauabteilung nachfragen. Ein Wohngebiet ist übrigens so weit ich weiss keine eigene Rechtsform, verbietet also weder das durchfahren noch parken bestimmter Nutzergruppen.
Arne
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