Geruchsbelästigung (und weitere Probleme)

2. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb491966-82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geruchsbelästigung (und weitere Probleme)

Hallo liebe Leute,

ich habe mich hier angemeldet, weil meine Eltern langsam am Ende mit ihrem Latein sind und ich gerne etwas für Sie recherchieren mag,

Wir wohnen seit 25 Jahren in einem Mehrparteienhaus,, Plattenbau 1967. Meine Eltern wohnen im dritten Stock. (Ich hab eine eigene Wohnung ;) ) Unter ihnen wohnt Mieterin A und schräg unter ihnen Mieterin B.
Seit 10 Jahren gibt es immer wieder Knatsch ...

Mieterin B wurde bereits einmal abgemahnt wegen Lärmbelästigung durch ihren Hund. Außerdem auf Müllkramerei (Müllhaus) hingewiesen worden. Mieterin A wurde wegen extremen Müllgestank, Uringestank, Lärm (Poltern wegen Betrunkenheit, lauter TV nachts) gemahnt.
Außerdem nun mehr Türenknallen nachts, mit Provokanz, provokantes Musikspielen, ...
Reden bringt nichts mehr, "man ist nicht da", aber hört die Leute hinter der Wohnungstür reden.
Lärmprotokoll abgegeben, es war 5 Wochen Ruhe. Dann ging es wieder los. Beide sind dem Vermieter also bekannt.

Dann - ebenso vermutete Provokation - wird nun jeden Tag von beiden Parteien gewaschen (sonst nie der Fall) und das mit extremen Weichspülergestank verbunden.
Extrem, weil meine Mutter nicht mehr das Fenster öffnen kann, die dadurch Atembeschwerden bekommt und Schleimhautreizung, Schwindel, ...

Hinweis:
Wir haben auf dem Hof Wäschestangen, wo man aufhängen könnte, stattdessen wird aber alles auf den Balkon gehängt - auch mit der Aussage "interessiert uns doch nicht, dass Sie gesundheitliche Probleme haben"
Vermieter wurde alles angezeigt, der sagt nun aber "seien Sie toleranter. Wir können nix machen."

Frage:

Provokation kann ich schlecht nachweisen, aber muss ich es z.B. hinnehmen, dass ich meine Fenter nicht öffnen kann? Gerade im Sommer, wo die Luft steht z.B. :-/
Vor allem bei "auffälligen" Mietern, die bereits schon mehrfach Probleme bereiteten. (Mobiler Hausmeister hinzugezogen - hat es auch aufgenommen in Protokoll)

Ich selbst bin in meiner Wohnung kaum beeinträchtigt, wohne unter Mieterin A. Geruch steigt ja bekanntlich auf. War aber meine Mutter besuchen und versuchte auf dem Balkon zu sitzen - ging nicht. Gestank durch Müll, Zigaretten oder aktuell eben Weichspüler. Ist also keine subjektive Überempfindlichkeit meiner Mutter, wie ihr seitens Vermieter im aktuellen Schreiben vorgeworfen wird.
Selbst unsere ältere 'geruchsentspannte' Nachbarin riecht es. Aber: kriegen auch keine anderen Unterschriften zusammen, weil jeder für sich im Haus lebt.

Für Fragen immer offen, würde mich über eine Einschätzung freuen. :)

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wenn das trocknen der Wäsche auf dem Balkon der Mieter erlaubt ist, dann wird man damit leben müssen, das diese diesen entsprechend nutzen.

Wenn es sich um handelsüblichen Weichspüler handelt, der auf der Wäsche wie vorgesehen aufgebracht ist (und nicht etwa noch extra "vernebelt" wird), wird es langwierig und teuer dagegen vorzugehen - mit ungewissen Erfolgsaussichten.
Denn um eine objektiv unzumutbare Geruchsbelästigung durch handelsübliche Waschzusätze zu verhindern, müsste man wohl klagen. Aber man trägt die gesamte Beweislast und muss auch die gesamten Kosten vorlegen. Verliert man, bleibt man darauf sitzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb491966-82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank Herr van Sell!
Da wird es an der Beweislast wohl scheitern, da meine Mutter als Klägerin selbst nur meinen Vater (Hauptmieter) und theoretisch mich als Zeugin hätte. Familiäre Zugehörigkeit macht es natürlich nict unbedingt einfacher.
Danke für Ihre Einschätzung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb491966-82):
Familiäre Zugehörigkeit macht es natürlich nict unbedingt einfacher.

Korrekt.

Aber besteht wirklich keine Möglichkeit, das man einen unabhängigen Zeugen bekommt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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