Gemeinschaftliches Eigentum

23. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)
Gemeinschaftliches Eigentum

Ich hätte da mal zwei kleine Fragen:

1.) Das Haus besteht aus Eigentumswohnungen. Müssen die Miteigetnümer zustimmen, wenn man einen Kabelanschluss durch das Treppenhaus legt?

2.) Müssen die Miteigentümer über die anstehenden Arbeiten informiert werden (wegen Ruhestörung) , wenn diese nach acht uhr morgens beginnen.

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

1) ja
2) nein

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Und wenn 1) unterlassen wurde, muss das Kabel dann entfernt werden oder sind es vielmehr vollendete Tatsachen?

Was ist mit dem Grundrecht auf Information?

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#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Was ist wenn der Nachbarn den es stört in der Minderheit ist, dass heisst nach Quadratmetern ist die Mehrheit einverstanden?
Hat der Minderheitseigentümer ein veto-Recht bei einer solchen Kleinigkeit?

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Da es sich hier um eine bauliche Veränderung handelt, müssen alle Eigentümer zustimmen. Wenn ohne Zustimmung verlegt, muss es wieder entfernt werden, wenn dies jemand verlangt.
Grundsätzlich wäre auch die Frage zu klären, ob die Gemeinschaft nicht als ganzes einen Kabelanschluss hat oder beantragt.

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wie sieht es aus, wenn ein Eigentümer in seinem Kellerbereich eine Sauna und anschließend eine Duschkabine einbauen lässt... dazu noch den Wasseranschluss für die Duschkabine verlegen lässt?

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wasseranschluss - mußte er dafür durch Gemeinschaftseigentum = dann braucht er die Zustimmung aller Eigentümer (inkl. eigener Wasseruhr dafür..).
Kellerräume sind keine Wohnräume. Ich könnte mir vorstellen, dass man nur mit Zustimmung der anderen Eigentümer eine Sauna/Dusche installieren darf. Eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums ist durch Dampfentwicklung/Hitzestau gegeben.
Nadine, für "neue" Fragenkomplexe doch lieber auch immer ein neues Forum aufmachen, geht sonst als Fragegebiet unter.

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