Guten abend,
folgender Sachverhalt: Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus unter mit ist das Büro vom Hausverwalter und über mir wohnt er wenn er denn ier ist. Vor Wochen habe ich reklamiert als es kalt wurde, dass wochenlang obwohl keiner da ist 3 Fenster im Büro und 2 in der Wohnung über mir gekippt sind, weil ich erhöhte Heizkosten bei mir befürchte und mein Fussbuden eiskalt war. Man teile mir mit ich hätte keine Handhabe wenn die Heizung in den beiden Wohnungen auf Frostgrenze steht. Nach der Reklamation meinerseits sind immer noch 2 Fenster über mir gekippt.
Muss ich mir das wirklich gefallen lassen dass die unteren Ort heizen?
Danke für Antworten
Gruß A.
Gekippte Fenster?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ja, das musst du - genauso, falls der Nachbar gar nicht heizt.
Einen Ansatz gäbe es höchstens, wenn ihr die Heizung als 50/50 Regelung abrechnet und er extrem hohen Verbrauch hat. Weiß allerdings nicht, ob es hier schon mal klagen gegeben hat.
-- Editiert von sika0304 am 20.12.2007 01:41:56
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei 30:70 zahlt der "Heizer" mehr für die
Nachbarn, die nicht heizen.
Sind noch mehr Leute davon betroffen? Also z.B. jemand der über seiner Wohnung wohnt?
Vielleicht könntest du das Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung mal ansprechen. Eigentlich gehört es ja zur allgemeinen Verantwortung, mit Energie sparsam umzugehen (= das vollständige Auskühlen der Räume zu verhindern).
Vielleicht hilft es ja, an sein Gewissen zu appelieren.
Wenn nicht, dann kann man durch gekippte Fenster im EG prima eklige Sachen reinschütten.
Also, nur theoretisch ^^
ZitatEinen Ansatz gäbe es höchstens, wenn ihr die Heizung als 50/50 Regelung abrechnet und er extrem hohen Verbrauch hat :
Wieso sollte er hohen Verbrauch haben, wenn er Minimum heizt? Damals hatten meine Beschwerden endlich Erfolg, die Fenster wurden geschlossen, aber jetzt habe ich das erneut, siehe Posting von A...123
-- Editiert von Adrenalinpur123 am 11.12.2021 01:18
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten