Garten Sondernutzungsrecht

2. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Garten Sondernutzungsrecht

Hallo!

Wir sind 2 Eigentümer, und ich wohne seit letztem Jahr in diesem Haus. Meine Nachbarin, die im Erdgeschoss wohnt, hat das Sondernutzungsrecht "vorn", und der hintere Teil des Gartens gehört uns beiden.

Nun zu meinem "Problem":

Meine Nachbarin hat "ihren" Teil des Gartens üppig bepflanzt, hegt und pflegt diesen auch, aber der gemeinsame Gartenbereich wird absolut vernachlässigt, und alle Vorschläge meinerseits werden nicht berücksichtigt.

Nun ist es so, dass meine Nachbarin selbst bei Regen ihren Teil des Gartens reichlich mit dem allgemeinen Wasseranschluss bewässert. Muss ich mich an diesen Kosten beteiligen? Der Wasserschlauch liegt schon fast demonstrativ immer im gemeinsamen Gartenbereich rum, aber dort gibt es so gut wie nichts, das großartig bewässert werden müsste. Ich habe also den Eindruck, dass vorgetäuscht werden soll, die hohen Wasserkosten würden dort entstehen....

In der Teilungserklärung ist diesbezüglich nichts zu ersehen.

Vorab vielen Dank für Antwort(en)!

Nadine

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Es handelt sich hier um ein Abrechnungsproblem des Gartenwassers.

Einen Installateur beauftragen, der euch zwei Wasseruhren zur Ablesung des Verbrauches des Gartenwassers einbaut.

Oder, falls bei euch möglich einen Brunnen bohren oder spülen, dann ist das Gartenwasser, bis auf die Stromkosten für die Pumpe, und natürlich der Anschaffungspreis der Pumpe etc., umsonst.

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