Fotografieren Persönlichkeitsrecht - Welcher § im STGB ?

28. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
SidBOB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotografieren Persönlichkeitsrecht - Welcher § im STGB ?

Hallo!

Unser werter Herr Nachbar hat ein Foto direkt ueber den Zaun gemacht und mich am helligten Tage mit seinem Blitzlicht geblendet!

Nun fühle ich mich in meinen "Persönlichkeitsrecht" angegriffen zudem ich auch nicht möchte das er Fotos macht!

Ich suche nun im StgB den § und den dazugehörigen Gesetzestext!

Ich danke jedem der mir weiterhelfen kann ...

MFG

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SidBOB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es koennte durch mein Unwissen auch im BGB stehn!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andrea Humida
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Bin ebenso betroffen. Unser Nachbar macht heimlich Aufnahmen meines zweijährigen Kindes und auch dessen Freunden. Ich möchte diesen Zustand ebenfalls nicht dulden und habe versucht Infos zu bekommen.
Resultat: Ra Sevrien von hier hat unter entsprechender Rubrik eine Zusammenf-assung der gültigen Rechtslage zusammengetragen und ansonsten hilft wohl nur ein Brief vom Rechtsanwalt und ein bisschen einschüchtern ( natürlich ohne Zeugen). Und die Hoffnung er will sie veröffentlichen und du kriegst es mit, damit du ihn wirklich bestrafen lassen kannst. Eine bessere Rechtssituation für unsee Fälle ist im Aufbau, aber noch nicht durch gebracht.
Alles Gute.

-----------------
"AHum"

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