Fenster auf Kipp - wer haftet bei Einbruch? Zahlt Versicherung?

10. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Fenster auf Kipp - wer haftet bei Einbruch? Zahlt Versicherung?

Der Nachbar A aus den oberen Stockwerken soll während der monatelangen Abwesenheit des Nachbarn B dessen Erdgeschoß-Wohnung einhüten, d.h. er holt die Post rein und soll wohl auch mal durchlüften. A lässt über Wochen die Oberlichter der Wohnung von B offen. Nachbar C macht A darauf aufmerksam, dass das Einbruchsrisiko angesichts der Tatsache, dass die Wohnung gerade nicht bewohnt wird, erheblich ist. A reagiert erstaunt. Inzwischen lässt A auch das untere Fenster aufgekippt. Die Wohnung liegt recht zentral.

Wenn eingebrochen wird, ist A haftbar zu machen?
Zahlt das seine Haflpflichtversicherung? Oder die Hausratversicherung von B?
Oder gar keine Versicherung?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wenn nachweislich durch die offenstehenden Fenster, bei Abwesenheit des Bewohners, eingebrochen wird... zahlt dann eine Versicherung?( !)
Ich denke es ist einen Vertrauensfrage zwischen A und B. Die Versicherung wird sich in diesem Fall logischer Weise heraushalten.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das ist kompliziert und ich denke, dass man erstmal trennen muss:

Zahlt eine Versicherung überhaupt, wenn in Abwesenheit durch ein Fenster eingebrochen wird, dass nicht richtig geschlossen ist - dann noch im EG (bei Haustüren ist es m. W. so, dass diese nicht nur zugezogen, sondern auch abgesperrt sein müssen, damit dier Versicherung leistet)?

Wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen, kann der Bewohner B den Wohnungshüter A dann so einfach haftbar machen, da dieser Auftrag nicht schriftlich geregelt wurde? Muss A wissen, dass die Fenster zu schließen sind?




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