Unser Nachbar befestigte seinen Hof mit Verbundsteinen. An der Grenze zu unserem Grundstück wurde keine Entwässerungsrille eingelassen. Ferner baute er in einer Entfernung von ca. 1 m vor unserem Haus, welches genau auf der Grenze steht, eine Mauer. Den Raum zwischen unserem Haus und seiner Mauer füllte er mit Bauschutt und Kies auf, wodurch die betreffende Mauer unseres Hauses Nässe aufweist.
Entwässerung des Nachbargrundstückes läuft zu uns
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Hallo Herr Helber,
so wie Sie den Sachverhalt darstellen, sollten Sie auf jeden Fall einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch (gem. § 1004 BGB
) gegen Ihren Nachbarn haben. D.h. er muß dafür sorgen, dass Wasser von seinem Grundstück
künftig nicht mehr Ihre Mauer unter Wasser setzt.
Weiterhin haben Sie auch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB
für die Ihnen durch das Wasser entstandenen Schäden an Ihrem Keller.
Siehe dazu auch folgendes Urteil: Landgericht Coburg, Az: 22 O 283/99; Oberlandesgericht Bamberg, Az: 6 U 62/00; rechtskräftig)
Wenn Ihr Nachbar nicht freiwillig für eine Entwässerung Ihrer Mauer sorgt, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen und Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
Gruss
neil@agino.de
Vielen Dank für Ihre Hile,
ich werde Sie über den Ausgang dieser leidlichen Angelenheit informieren.
Danke und tschüß
Norbert Helber
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Hallo,
was hatten Sie denn jetzt unternommen? Wir haben derzeit ähnliche Probleme.
MfG
Tanja Seiffert
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