Entsorgung von Baumschnitt und Laub

8. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
zwackelmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Entsorgung von Baumschnitt und Laub

Hallo,
A besitzt ein Grundstück ( in NRW) u.a. mit einer grossen Haselnuss(8-10m hoch), Baum ragt auf Grundstück von B.
Folgender Tatbestand:
1. A ist im Urlaub, B schneidet ohne Voranmeldung Baum unprofessionel über Grundstücksgrenze zurück und stutzt ausserdem großen (nur auf A´s Grundstück befindlichen) Ast wg. besserer Sonneneinstrahlung.
2. Ausserdem wird der Baumschnitt auf A´s Grundstück geworfen.
3. Laub, das andere Bäume von A auf den Garagenvorplatz von B fallen lassen wird ebenso regelmäßig "zurückgeworfen".

Darf B das? Welche Schritte kann A gegen B einleiten?
Thx 4answer
Petrosilius

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

B kann von A den Zurückschnitt überhängender Äste verlangen (Fristsetzung), aber nicht einfach zur Tat schreiten und schon gar nicht die Äste auf A´s Gelände abschneiden.

Sollte A nicht auf die Aufforderung zum Rückscnitt reagieren, kann B z. B. eine Firma damit beauftragen und dies A in Rechnung stellen.

Wie A gegen B vorgehen kann? Anzeige erstatten wg. Sachbeschädigung und unerlaubtem Betreten des Grundstücks!?

Ratsam: Beide Seiten haben Fehler gemacht - möglichst eine Einigung finden (A schneidt rechtzeitig zurück) und B lässt die Finger von A´s Eigentum.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dagwyna
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Es empfiehlt sich, das Laub in einer größeren Biotonne (!) regelmäßig zu entsorgen :) Dann erfüllen diese Tonnen wenigstens ihren Zweck.

Dagwyna

0x Hilfreiche Antwort

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