Elektrozaun mit 220V im Wohngebiet

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
zora66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektrozaun mit 220V im Wohngebiet

Kennt jemand die Rechtssprechung bzgl. Elektrozäunen in Wohngebieten? Es handelt sich aber hierbei wohlgemerkt nicht um einen Weidezaun, sondern um eine selbstgebastelte Konstruktion: Außensteckdose- 3-fach-Dose- Kabel eingesteckt, Enden bloß gelegt- den stromführenden Draht an einem weiteren Draht befestigt, der dann in ca. 30 cm Höhe ca. 80cm zur Grundstücksgrenze zurückgesetzt verläuft und dann am Boden liegend endet.

Klingt unglaublich, existiert so aber tatsächlich....

Bin für jeden Hinweis dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.04.2010 14:29:17
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zora66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, natürlich....war ein Tippfehler meinerseits: Bloßgelegt...



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ganz einfach: Kommt jemand zu Schaden, macht sich der Mensch, der den Zaun gebaut hat strafbar. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf das eigene Privatgrundstück, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, daß auch fremde Personen (spielende Kinder etc.) damit in Berührung kommen.
Hier wäre ein Anruf beim zuständigen Ordnungsamt wohl mal ganz ratsam.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

3x Hilfreiche Antwort

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