Hallo zusammen,
wir gestalten grade unseren Garten neu und verzweifeln an unserem Nachbarn. Er kümmert sich einen Schei... um seinen Garten und das Efeu und die Brombeeren wachsen lustig in unseren Garten, sprich durch den Sichtschutzzaun hindurch. Da wir diesen auch erneuern, haben wir ihn bereits demontiert und dabei kam das ganze Ausmaß zum Vorschein. Ich habe ihn mehrfach gebeten, den Wuchs zurück zu schneiden, aber das interessiert ihn nicht. Ich bin nun kurz davor, den Kram auf seinem Grundstück
ganz kurz zurück zu schneiden, den Abschnitt aber liegen zu lassen. Somit hätten wir dann wenigstens zwei/drei Jahre Ruhe, bis es dann wohl wieder durch kommt. Da der Sichtschutz weg ist, besteht keine weitere Einfriedung des Grundstücks. Darf ich das, oder wäre das im schlimmsten Fall Hausfriedensbruch?
Danke und viele Grüße,
Malte
Der verwahrloste Garten des Nachbarn
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Das wäre nicht nur Hausfriedensbruch sondern auch eine Sachbeschädigung. Sie dürfen grundsätzlich alles, was auf Ihr Grundstück rüberwachst, bis zum Zaun zurückschneiden; daher einfach so weit zurückschneiden, neuen Zaun errichten, und dann immer wieder zurückschneiden. Wenn es dem Nachbar so "wild gewachsen" gefällt, darf er alles so lassen.
Ich habe jetzt in der Zwischenzeit mal etwas gegoogelt. Dort findet man immer wieder die Aussagen, dass der Nachbar sogar aufgefordert werden kann, das Efeu komplett zu entfernen, wenn es Grundstücksbestandteile des Nachbarn schädigt. Dazu gehört meiner Meinung nach auch ein Sichtschutz.
Und wieso muss ich das Zeug zurück schneiden? Dafür ist doch auch der Nachbar zuständig, der ist doch verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Zeug nicht zu mir rüber wächst.
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ZitatDas wäre nicht nur Hausfriedensbruch sondern auch eine Sachbeschädigung. :
Und der Nachbar könnte zusätzlich erfolgreich auf Unterlassung klagen.
Alles was man vom Nachbarn verlangen kann, ist das die Pflanzen nicht herüberwachsen, oberirdisch wie unterirdisch (für Bäume können andere Regeln gelten).
Das sollte man dann gerichtsfest machen, also mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) und Zustellnachweis.
Nach Fristablauf könnte man dann selbst zur Tat schreiten oder ihn verklagen.
ZitatDort findet man immer wieder die Aussagen, dass der Nachbar sogar aufgefordert werden kann, das Efeu komplett zu entfernen, wenn es Grundstücksbestandteile des Nachbarn schädigt. :
Auffordern kann man ihn zu fast allem.
Relevanter ist, was man durchsetzen kann.
Und da muss er das Efeu nicht komplett von seinem Grundstück entfernen, nur dafür sorgen, das es nicht auf Dein Grundstück gelangt.
ZitatDazu gehört meiner Meinung nach auch ein Sichtschutz. :
Der könnte auch eine Grenzeinrichtung sein, dann dürfte auch sein Efeu darauf herum wachsen - auf seiner Seite.
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