Benutzung Privatweg

29. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
anruho
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Benutzung Privatweg

Macht man sich strafbar wenn man einen Gehweg benutzt, der als Privatweg gekennzeichnet ist? Der Weg (ca. 20 Meter lang) führt an einem Wohnblock mit Mietwohnungen vorbei von einem öffentlichen Gehweg zu einem anderen. Das Schild ist uralt, die Abkürzung spart ein paar Minuten Umweg. Sind rechtliche Konsequenzen zu fürchten?
danke vorab

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Warum sollte es???


Wenn Du einen Weg benutzt, der als Fußgängerzone gekennzeichnet ist, macht man sich auch nicht strafbar.

Oder wenn Du einen Bahnübergang benutzt, der als Bahnübergang gekennzeichnet ist.

usw. usw. usw. ......

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#2
 Von 
anruho
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

schon klar, meinte natürlich das Schild lautet "Privatweg-Durchgang verboten"
warum auch immer, und jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Jetzt ist die Sachlage ein ganz andere ;)

Für Mallorca gilt folgende Regel: Sollte man auf ein Schild stossen: Camino paricular - prohibido el paso (Privatweg - Durchgang verboten), so ist eigentlich der Kfz-Verkehr gemeint. Trotzdem ist es bei Anwesenheit eines Landarbeiters oder des Grundeigentümers angebracht, höflich noch einmal nachzufragen, ob das Grundstück passierbar ist.

obwohl andere wieder folgendes aussagen:
Schilder wie Prohibido el Paso oder Camino Particular (Durchgang verboten - Privatweg) unbedingt respektieren.


Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn Du rechtliche Konsequenzen fürchtest, benutze den Privatweg einfach nicht.



-- Editiert von wohnirrtum am 30.03.2005 15:52:38

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