Belästigung und Ruhestörung - ab wann?

2. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
mulio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Belästigung und Ruhestörung - ab wann?

Angenommen folgende Situation tritt auf:

Ein Kind jugendlichen Alters wohnt im obersten Stockwerk eines Reihenhauses. Direkt neben dem Reihenhaus steht ein Einfamilienhaus, das von einer Familie mit mehreren Kindern bewohnt ist. Das Kinder jugendlichen Alters hat vollen Blick in den Garten des Einfamilienhauses und zudem auf den runden kleinen Pool, der für die Kinder als Wasserparadies dient (Musterbeispiel eines Gartens).
Das Kind jugendlichen Alters hat nun dummes Zeug im Kopf und denkt sich: "Ich werfe jetzt Sachen in den Garten oder ärgere meine netten Nachbarn, die mir überhaupt nichts getan haben, geschweige denn Kontakt zu mir haben."
1. Jahr: Das Kind jugendlichen Alters spritzt aus ihrem Obergeschossfenster mit einer Wasserpistole die Kinder der Nachbarsfamilie ab, die sich im eigenen Garten befinden. Die Nachbarsfamilie dorht, handelt aber nicht.
2. Jahr: Das Kind jugendlichen Alters versteckt sich hinter der Gardine des offenen Obergeschossfensters und belästigt durch Rufe wie "Hallo!" oder "Guck mal!" über eine Viertelstunde die Kinder der Nachbarsfamilie, die sich im eigenen Garten befinden. Die Familie fühlt sich belästigt und dorht, handelt aber nicht.
3. Jahr: Das Kind jugendlichen Alters steht am offenen Obergeschossfenster. Die Kinder der Nachbarsfamilie spielen im Pool. Das Kind jugendlichen Alters wirft mit einem rohen Ei in den Garten der Nachbarsfamilie, wo es auf der Garage, die zwischen Reihenhaus und Einfamilienhaus liegt, zerplatzt und die Suppe sogar neben den direkt dahinterliegenden Pool runtertropft, wo die Kinder der Nachbarsfamilie sind. Die Nachbarsfamilie droht dem Kind jugendlichen Alters.
Anschließend zeigt das Kind jugendlichen Alters einem Nachbarskind den Stinkefinger. Die Nachbarsfamilie schimpft, handelt aber nicht.
Kurze Zeit später wirft das Kind jugendlichen Alters einen 8x5x2,5 cm großen Stein mit der frechen Aufschrift "Sexy" in den Garten der Nachbarsfamilie. Zum Glück stand keiner im Garten. Die Nachbarsfamilie droht.

Erste Frage: Wie sollte sich die Nachbarsfamilie nun verhalten? Was sollte sie tun?
Zweite Frage: Welche 'Rechtsbrüche' hat das Kind juegndlichen Alters begangen? Oder verlief alles legal, was ich stark bezweifle?

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Nachbarsfamilie sollte das Gespräch mit den Eltern des Kindes jugendlichen Alters suchen, weil es sich um „Jugendstreiche“ handelt, bei denen zivil- oder strafrechtliche Schritte vollkommen überzogen wären (und überdies im Sande verlaufen würden).

Die Nachbarsfamilie sollte diplomatisch vorgehen und den Eltern des Kindes jugendlichen Alters nicht von Anfang an gegen sich aufbringen (Erziehungsversager, Jugendamt, Polizei), sonst fühlen sich die Eltern persönlich angegriffen („Erziehungsversager“) oder wollen ihr Kind jugendlichen Alters schützen (vor Polizei, Jugendamt)

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#2
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Was ist "ein Kind jugendlichen Alters"?

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#4
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Uíjeh

quote:
Das Kinder jugendlichen Alters hat vollen Blick in den Garten des Einfamilienhauses und zudem auf den runden kleinen Pool, der für die Kinder als Wasserparadies dient (Musterbeispiel eines Gartens).

Nachbarsfamilie sollte sich vielleicht mal bewusst werden, dass Kind jugendlichen Alters vielleicht neidisch auf den Mustergarten ist und vielleicht mal als Friedensangebot an einem Nachmittag einladen. Vielleicht gibt es sich ja dann wieder

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#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
...geschweige denn Kontakt zu mir haben."

Das sagt doch schon vieles, wenn nicht sogar alles.
"meine heile Welt vs. deine langweilige und öde Welt". In meine darft du nicht.
Wenn man kein ordentliches Verhältnis zu Nachbarn aufbaut, dann kann so etwas Passieren. Über 3 (!) Jahre wurde es anscheinend versäumt.
Kinder, auch die im Jugendlichen Alter, denken anders als Kinder im erwachsenen Alter.
Wenn dem Nachbar mit " Musterbeispiel eines Garten" nix vernüftiges einfällt, dann kann er nur über den Rechtsweg für Klarheiten sorgen. Denn Gegenstände in fremde Gärten darf auch ein Kind im jugendlichen Alter nicht.

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#7
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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