Baulärm Nachbar hält sich nie an die Ruhzeiten

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
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Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Baulärm Nachbar hält sich nie an die Ruhzeiten

Meine Nerven bezüglich meines Nachbarn liegen blank. Da ich nun mal krankheitsbedingt zuhause bin und eigentlich Ruhe brauche, geht ein seit von September angehender Baulärm vom gewerbetreibenden Nachbarn (Monteuerzimmer nenne ich es mal) aus.Dieser hält sich nicht an die vereinbarten Ruhezeiten. Selbst am bundeseinheitlichen Reformationstag wurde gehämmert (Dach wird ausgebaut, weil er da noch vermieten möchte auf seiner Seite an Monteure): Allerdings bin ich eher eine, die nicht bei jedem bisschen die Polizei ruft. Ich versuche das immer noch zu klären, aber das bekommt meiner Gesundheit langsam gar nicht mehr.

Handwerker lässt auch sonntags kommen, aber sind dann leise am arbeiten. Zudem hängt nicht mal ein Namensschild mehr dran, wer eigentlich der Betreiber von dem ganzen ehemaligen privaten Mehrfamiliehaus istl. Ich habe mich schon an das Gewerrbeaufsichtsamt gewandt, aber irgndwie man da nur von A nach B geschoben, weil ich eine Anzeige nur über die Stadt machen kann, hier fühlt sich die Polizei als solche nicht zuständig. Abends versucht es auch langsam immer mehr auszureizen, wo ich den schon immer direkt anschreibe und sage er soll abends nach 20 Uhr nicht mehr loslegen und ich verstehe manchmal weder Telefon oder Fernsehen. Besuch einladen Fehlanzeige.

Erst sagte er nur 1 - 2 Monate jetzt heißt es weiter bis Ende des Jahres, ich hoffe ja wenigstens das an Weihnachten Ruhe ist.Leider wohnen außer mir nur noch meine Nachbarin in dem Haus bei uns der Rest ist ebenfalls schon Ferienwohnungen, aber hier im Haus ist selber Ruhe. Der einzige Lärm auch mit ständig lauten Gästen manchmal bis nach Mitternacht (leide schon unter starken Schlafstörungen und Morbus Chron) ist dann auch nicht gerade prickelnd und leider finde ich in meiner Situation auch keine günstige andere Wohnung und ich beuge mich nach der langen Wohnzeit auch nicht vor meinen Nachbarn.

Nun frag ich noch auch, warum ich bei der Polizei keine Anzeige wegen Ruhestörung an Sonn- und Feiertags machen kann? ist das wirklich richtig so? Ich möchte auch das es mir gesundheitsbedingt etwas besser geht wenn der Lärmpegel sinkt. Befinde mich derzeit in einem laufenden EM-Rentenverfahren.

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31 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Abends versucht es auch langsam immer mehr auszureizen, wo ich den schon immer direkt anschreibe und sage er soll abends nach 20 Uhr nicht mehr loslegen

Scheint wohl ein Schreibfehler zu sein, es müsste wohl 22 Uhr heißen?
Die TA Lärm sieht unter 6.4 hier ab 22 Uhr bis 6 Uhr vor. Damit ist die normale Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr wo man eben auch Lärm ertragen muss.

Zitat (von Schneewittchen27):
Handwerker lässt auch sonntags kommen, aber sind dann leise am arbeiten.

Solange die Emissionswerte für die Ruhezeit ein gehalten wird, spricht ja auch nichts dagegen.
Zitat (von Schneewittchen27):
Ich möchte auch das es mir gesundheitsbedingt etwas besser geht wenn der Lärmpegel sinkt.

Wenn man nicht umziehen will, gibt es noch diese Lösung:
http://www.ohropax.de/

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Handwerker dürfen bei uns nur bis 20 Uhr, das ist anders wie als Privatpersonen, nur langsam reicht es doch mal mit der ewigen Bauerei selbst heute Samstag hab ich die nicht und Besuch kann man schon gar keinen mehr einladen, weil man sich sonst anbrüllen müsste. Irgendwo müsste doch mal was geben, das da nen Riegel vorgeschoben wird. Nur weil es noch als Werktag gilt, meinen manche dann drauf los zimmern zu können, ich habe manchmal bis zu 6 Stunden Baulärm, da ist der Pegel bei weitem überschritten insbesondere lautes Gebohre, da wundert es mich wirklich, das hier noch kein Bild von der Wand gefallen ist...

Zudem befindet sich selber an dem Haus auch kein Namensschild mehr, nur ich weiß, wem das gehört und hier einige in der Nachbarschaft. Wenn man Gewerbe betreibt (Monteurzimmer) sollte doch zumindest ein Name dran stehen, wer der Inhaber ist sonst kommt es mir eher nach einer Scheinfirma vor und ich denke das ist dann nicht erlaubt,das wild drauf los gezimmert wird. Das Gewerbeaufsichtsamt scheint sich aber nicht wirklich zuständig zu fühlen. Haben mich an das Immsionsschutzamt oder wie man das nennt verwiesen, das werde ich noch Anfang der Woche klären. Der Inhaber hat das Schild selber abgemacht es ist nur noch eine Hausnummer vorhanden. Der Garten der noch dran ist der sieht auch verwahrlost aus, aber das soll nicht mein Problem sein, verschandelt nur das ganze Viertel.

Zu mal die Sache nicht ganz sauber vor kommt bei dem. Wenn die leiste arbeiten, geht das manchmal bis nach Mitternacht, wenn ich die Wagen von denen sehe und ich denke das geht so nicht. Egal ob leise oder laut, legal ist das nicht was der macht. Sagen auch andere in meinen Freundeskreis von mir. Warum sollte ich wegen so einem Kerl ausziehen? Hier bei uns im Haus ist Ruhe eingekehrt. Meine Nerven liegen mehr als blank. Manchmal verstehe ich auch nicht mehr Telefon, Ohropax hab ich versucht, bringt genauso wenig und dann verstehe ich den Restja auch nicht. Wenn es mir zu bunt wird, dann dreh ich selber die Musik laut auf (bin ja meistens alleine hier, weil Nachbarin auch ausgeflogen ist) oder mache mir Kopfhörer drum, aber manchmal vibiriert das richtig, das man vom Stuhl oder regelrecht von der Couch fällt. Ich warte nur darauf, bis bei mir hier mal in der Vitrine was zu Bruch geht (Glas und Porzellan drin) oder ein Bild runter kommt. Zum Glück ist das bei den ganzen Erschütterungen bis jetzt noch nicht passiert, hoffe das bleibt auch so. Von meinen Dauerkopfchmerzen wollen wir hier mal nicht sprechen.

Wer Familie hat kann das sicher nachvollziehen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Handwerker dürfen bei uns nur bis 20 Uhr


Was dürfen Handwerker bei euch nur bis 20 Uhr?

Und woraus ergibt sich das?

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Zudem befindet sich selber an dem Haus auch kein Namensschild mehr, nur ich weiß, wem das gehört

Und? Es ist nicht vorgeschrieben, das an einer Immobilie ein Schild dran ist wem die gehört. In Deutschland ist das sogar absolut unüblich.



Zitat (von Schneewittchen27):
und ich denke das ist dann nicht erlaubt,das wild drauf los gezimmert wird.

Solange es keine Baugenehmigung braucht und der Brandschutz eingehalten wird darf der so wild zimmern wie er mag.



Zitat (von Schneewittchen27):
Egal ob leise oder laut, legal ist das nicht was der macht.

Wenn die leise sind, dürfen die sogar die ganze Nacht durcharbeiten.
Höchstarbeitzeiten gibt es nur für Angestellte.

Und wenn man nur die Wagen sieht, ist ja noch gar nicht sicher, ob die überhaupt arbeiten.



Zitat (von Schneewittchen27):
ich denke das geht so nicht.

Es ist nicht relevant was Du denkst, es ist relevant was Gesetzgeber und Rechtsprecheung dazu sagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Gestern aufm Sonntag hatte er wieder Handwerker da die unbedingt Kabel verlegt haben. Zum Glück hatte ich das nicht mitbekommen, weil ich auch mal nicht zuhause war, er hatte mich aber angeschrieben, das er welche hat kommen lassen und so meine ich es, geht es nicht. Ich sollte dann nur Bescheid sagen, wenn es zu laut wird und Kabel verlegen macht Krach so war es auch genauso am Reformationstag gewesen. Er meint sich einfach nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten halten zu müssen,ein Argument das die fertig werden wollen, lass ich da auch so nicht gelten, weil das in der Vergangenheit schon oft genug vorgekommen ist und ich keine Ruhe finde. Da hat er gestern mal Glück gehabt das ich anderweitig unterwegs war.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Gestern aufm Sonntag hatte er wieder Handwerker da die unbedingt Kabel verlegt haben.


Was hast Du nicht daran verstanden, dass die das dürfen?

Berry

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Gestern aufm Sonntag hatte er wieder Handwerker da die unbedingt Kabel verlegt haben.

Ist es so schwer zu verstehen, das Arbeiten wie Kabelzug nicht mehr als ein normaler Haushalt an Lärm produziert. Man kann auch dem Nachbarn nicht verbieten das Fleisch zu klopfen.
Zitat (von Schneewittchen27):
Handwerker dürfen bei uns nur bis 20 Uhr, das ist anders wie als Privatpersonen

Nö, man sollte mal die TA Lärm lesen und verstehen lernen.
Zitat (von Schneewittchen27):
Das Gewerbeaufsichtsamt scheint sich aber nicht wirklich zuständig zu fühlen.

Ist auch richtig, denn 22 Uhr ist erst die Zeit wo man keinen größeren Lärm verursachen darf.
Zitat (von Schneewittchen27):
Haben mich an das Immsionsschutzamt oder wie man das nennt verwiesen, das werde ich noch Anfang der Woche klären.

Besser man wendet sich gleich ans Bundeskanzleramt in Berlin oder vielleicht ans BKA.
Zitat (von Schneewittchen27):
Der Inhaber hat das Schild selber abgemacht es ist nur noch eine Hausnummer vorhanden. Der Garten der noch dran ist der sieht auch verwahrlost aus, aber das soll nicht mein Problem sein, verschandelt nur das ganze Viertel.

Man sollte nicht vor anderen Türen den Staub kehren, wenn in der eigenen Hütte mehr Dinge schief stehen und verdrecken.
Mehr als eine Hausnummer muss nicht sein, reicht vollkommen aus.
Zitat (von Schneewittchen27):
Egal ob leise oder laut, legal ist das nicht was der macht. Sagen auch andere in meinen Freundeskreis von mir.

Quatsch, es ist legal an seinem Eigentum entsprechende Arbeiten aus zu führen, das Eigentum steht sogar auch unter besonderem Schutz im Grundgesetz. Vielleicht sollte man den Freunden mal lesen und verstehen lernen.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Nochmal ganz langsam zum verstehen.

Jeder Mensch in Deutschland darf auch am Sonntag/Feiertag in/an seinem Eigentum arbeiten.
Wenn er es leise macht, auch 24 Stunden am Tag. Und er darf während der Arbeitszeit auch seine Autos vor der Tür abstellen.
Ansonsten gelten die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Frühe.
Niemand muss ein Namensschild an seiner Tür haben, insbesondere nicht an einer Baustelle, und um die scheint es sich ja derzeit zu handeln. Im übrigen ist Dir ja der Name bekannt. Er schreibt Dich an, also, was solls?
Letztlich ist Dein Vortrag widersprüchlich. Einerseits soll nicht ständig gewerkelt werden, andererseits soll das Objekt schneller fertig werden. Wie soll das funktionieren? Geh doch einfach mal davon aus, dass der Eigentümer selbst ein massives Interesse daran hat, das Teil schnell fertig zu bekommen. Einfach aus wirtschaftlichen Gründen.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nochmal ganz langsam zum verstehen.

Jeder Mensch in Deutschland darf auch am Sonntag/Feiertag in/an seinem Eigentum arbeiten.
Wenn er es leise macht, auch 24 Stunden am Tag. Und er darf während der Arbeitszeit auch seine Autos vor der Tür abstellen.
Ansonsten gelten die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Frühe.
Niemand muss ein Namensschild an seiner Tür haben, insbesondere nicht an einer Baustelle, und um die scheint es sich ja derzeit zu handeln. Im übrigen ist Dir ja der Name bekannt. Er schreibt Dich an, also, was solls?
Letztlich ist Dein Vortrag widersprüchlich. Einerseits soll nicht ständig gewerkelt werden, andererseits soll das Objekt schneller fertig werden. Wie soll das funktionieren? Geh doch einfach mal davon aus, dass der Eigentümer selbst ein massives Interesse daran hat, das Teil schnell fertig zu bekommen. Einfach aus wirtschaftlichen Gründen.

wirdwerden


mir geht es aber insbesondere immer um Baulärm an Sonn- und Feiertagen und das ist laut Polizei nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld wenn ich das zur Anzeige bringe als Ordnungswidrigkeit belangt werden. Wozu Gesetze wenn sich niemand dran hält und 7 Tage Baulärm die Woche möchte ich auch nicht haben, egal ob er damit bezweckt schneller fertig zu werden. Der Vergleich mit Schnitzel klopfen oder hämmern, das kann man doch nun wirklich vergessen. Na ja und wenn ich wo übernachte als Messegast etc. dann möchte ich ja schon wissen, wer der Inhaber ist mit Namensschild find ich das immer noch persönlicher, so wird es bei uns im Haus auch gemacht, da ich mit meiner Nachbarin ja nur noch privat drin wohne, der Rest sind Monteur- und Gästezimmer.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Baulärm

Man sollte sich auch mal mit dem Begriff Baulärm befassen, Baulärm ist der Lärm, welcher von den gelisteten Maschinen in der Emmissionsschutzverordnung drin steht. Kabelziehen ist kein Baulärm, insofern brächte selbst eine Anzeige rein gar nichts, die wird eingestellt und danach ist man auch bei der Polizei verbrannte Erde, wie schon beim Gewerbeaufsichtsamt.
Zitat (von Schneewittchen27):
Na ja und wenn ich wo übernachte als Messegast etc. dann möchte ich ja schon wissen, wer der Inhaber ist mit Namensschild find ich das immer noch persönlicher,

Man muss ja nicht beim Nachbarn übernachten, das bleibt doch jedem frei gestellt.
Zitat (von Schneewittchen27):
so wird es bei uns im Haus auch gemacht,

Ist man nicht nur einfacher Mieter, somit ist der Gebrauch des Worte unser schon mal falsch. Zudem hat man nicht mal das Haus gemietet, sondern nur eine Wohnung mit Bezahlung der Arge.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
ist laut Polizei nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld wenn ich das zur Anzeige bringe als Ordnungswidrigkeit belangt werden


Herrgott, dann zeigen Sie es doch an.

Der Rest (Namensschilder, etc) geht Sie nichts an.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Wozu Gesetze wenn sich niemand dran hält

Die Sanktionen wirken halt nicht automatisch. Da braucht es schon einen der das den Behörden zur Kentnis bringt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Harry, ganz spannend wird es natürlich für die Sonntage, wo man nichts gehört hat, aber wegen parkender Autos die Gewißheit hatte, das gearbeitet wird. Und dann haben wir das Problem, dass auch eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann, aber nicht muss.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

man hört schon was wenn die arbeiten weil das direkt über meinen Kopf passiert und ich die Wohnung drunter habe. Habe in Erfahrung bringen können, das mein Anwalt wohl schon tätig war und gestern dort Behördenkontrolle statt gefunden hat. Jetzt warte ich nur noch auf die Rückmeldung, was bei der Untersuchung raus gekommen ist und wenn man Kabel verlegt geht es ja auch nicht ohne Krach,also das hör ich schon, habe den jetzt noch mal klar gemacht, das er sich an die Ruhezeiten wie jeder andere auch, halten soll. Sobald ich mal die EM-Rente durch habe, werde ich hier auch die Biege machen, weil das mit meiner Gesundheit langsam immer weiter runter geht. Lärm kann einen richtig krank machen.

3x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

@ # 15: die Fragestellerin hatte doch geschrieben, dass sie an dem Sonntag gar nicht da war, dass der Bauherr sie angeschrieben hatte, drauf hingewiesen hatte und gebeten hatte, ihn zu infoformieren, wenn es stört. Das ist doch so in Ordnung. Ein "ich hätte mich daran gestört, wenn ich dagewesen wäre" ist so nicht vorgesehen in unserem Rechtssystem. Ebenso wenig wie ein "ich habe zwar an dem Sonntag nichts gehört, aber ich habe zwei Autos vor der Tür gesehen."

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ClauKoCel):
Oder es fällt Werkzeug runter,

Und ein Teller kann auch am Sonntag herunter fallen, oh was für eine Sünde beim Nachbarn.
Zitat (von ClauKoCel):
man muss die Wand spachteln, selbst eine Kabelverlegung macht Lärm.

Wer Spachtelarbeiten hört, sollte sich behandeln lassen, die kann man überhaupt in der Wohnung nebenan nicht wahrnehmen.
Selbst das Kochen vom Mittagessen verursacht mehr Lärm, soll der Nachbar nun nur noch kalt essen, obwohl schon das Öffnen des Kühlschrank auch ein Hammer ähnliches Geräusch verursachen könnte, klar in Verbindung mit den vor dem Haus stehenden Autos ist das schon eine Lärmbelästigung.
Zitat (von ClauKoCel):
Bei uns hat mein Mann gerade neue Stromleitungen verlegt und auch das hört man, wenn die Kabel in der Wand geschoben/gezogen oder ins Leerrohr verlegt werden

Ach darf der Mann überhaupt Arbeiten an einer elektrischen Anlage durchführen?
Nicht wegen dem Lärm, sondern wegen der Qualifikation.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wer Spachtelarbeiten hört, sollte sich behandeln lassen, die kann man überhaupt in der Wohnung nebenan nicht wahrnehmen.


Das dachten wir auch, dann haben wir ein Reihenhaus aus den 50ern gekauft. Die Wand zwischen den Häusern ist 18mm dick. Man hört alles.

Zitat (von 0815Frager):
Ach darf der Mann überhaupt Arbeiten an einer elektrischen Anlage durchführen?
Nicht wegen dem Lärm, sondern wegen der Qualifikation.


Jeder darf Stromleitungen verlegen. Das anklemmen und in Betrieb nehmen ist einer Fachkraft vorbehalten. Nicht umsonst ist das eine beliebte Eigenleistung auf Baustellen. Ich weiß aber auch nicht, was das mit dem Ursprungsproblem zu tun haben soll.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die Wand zwischen den Häusern ist 18mm dick. Man hört alles.

Selbst 14 cm Steine wie für Innenwände sind mit Putz 17 cm stark. 18 mm sind das Spanplatten?

2x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die Wand zwischen den Häusern ist 18mm dick.

Etwas euphemistisch diese 18mm als Wand zu bezeichnen. Ist das brandschutzrechlich überhaupt zulässig?



Zitat (von ClauKoCel):
Ganz genau, natürlich hört man das Abziehen an der Wand.

Es kommt auf die konkrete Situation vor Ort an, ob man das abziehen höhren kann oder nicht. Da spielen eien Vielzahl von Faktoren eine Rolle.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

# 20: geht doch gar nicht darum, ob man was hört oder nicht. Es geht darum, dass gewisse Lärmbelästigungen hinzunehmen sind.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ClauKoCel):
Gibt halt Leute die wissen alles besser bzw, ws die noch nie gehört haben darf es nicht geben. Oder haben was mit den Ohren, kann ja auch sein.

Nun bestimmte Dinge sind eben erlaubt, sorry das Aufräumen in der Hütte macht auch einen Lärm.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

komme mir hier bei einigen von euch wirklich veräpppelt vor es geht um ausgesprochenen Baulärm und Dachbauinnenarbeiten die sich mittlerweile seit September immer noch hinziehen so dass ich manchmal 6 Tage Baulärm von morgens bis abends ertragen muss, Da ich nun mal auch krankheitsbedingt eigentlich wie meine Ärzte schon gesagt haben, dringend meine Ruhe brauche, diese aber beim besten Willen nicht habe, kann es ja nicht sein das ma man dagegen nix machen kann. Meine Gesundheit geht langsam den Bach runter. Am Wochenende ausschlafen ist auch Fehlanzeige, meine Schlafstörungen sind seit dem Zeitraum auch schlimmer geworden.

Ich will ja auch niemanden verbieten zu bauen, aber ich finde das schon langsam extrem lange für einen kleinen 50 qm großen Dachboden über 3 Monate zu benötigen, zu mal das alles mir langsam nur noch privat arbeitende Handwerker sind, und keine Firmen die der da beauftragt hat, dann würde das ganze auch etwas schneller zu ende sein.Ich behalte mir eine Mietminderung ab dem 01. Dezember vorzunehmen. Mein Vermieter soll sie sich dann vvon deem Lärmverursacher wieder holen. Ich kann ja nicht mal mehr Besuch e inladen, weil man dann teilweise sein eigenes Wort nicht mehr versteht. Um welche Höhe darf ich die Miete natürlich mit Ankündigung bei demVermieter machen?Vielleicht fruchtet das ja, wenn alles andere nix bringt. Von den ständig lauten Messegästen ganz zu schweigen. Hier muss solange ich hier noch wohne, dringender Handlungsbedarf her, sonst geht mein Gesundheit ganz kaputt.


2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
komme mir hier bei einigen von euch wirklich veräpppelt vor es geht um ausgesprochenen Baulärm

Nun warum wird man wohl auch von den Behörden nicht ernst genommen, weil diese Arbeiten kein Baulärm sind:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/baulaerm/de/download/broschuere_baulaerm_121206.pdf
Baulärm ist der Lärm welcher von den in den Anhängen beschriebenen Maschinen, welche auf einer Baustelle eingesetzt werden, also im Außenbereich!
Das hier ist nur Ausbau / Umbau, und das wird wohl kaum eine Betonsäge, ein Kompressor mit Presslufthammer etc zum Einsatz kommen.
Es ist nun mal so, wer mit Begriffen um sich wirft, welche gar nicht zutreffen, was sollen da für Antworten kommen?
Zitat (von Schneewittchen27):
Hier muss solange ich hier noch wohne, dringender Handlungsbedarf her, sonst geht mein Gesundheit ganz kaputt.

Umziehen oder unter Tags arbeiten wäre die Alternative.
Zitat (von Schneewittchen27):
Ich behalte mir eine Mietminderung ab dem 01. Dezember vorzunehmen.

Da freut sich der Vermieter besonders, denn wie schon festgestellt, es gibt die TA Lärm und so lange eben diese Grenzwerte eingehalten werden, ist es Äpfel mit Miete mindern und bei ungerechtfertigter Mietminderung gibt man dem Vermieter den Grund zu kündigen. Vor allem da ja die Miete von der Allgemeinheit bezahlt wird, sollte man dies auch der Arge mitteilen, ansonsten ist das Leistungserschleichung, also eine Straftat.
Zitat (von Schneewittchen27):
Ich kann ja nicht mal mehr Besuch e inladen, weil man dann teilweise sein eigenes Wort nicht mehr versteht.

Klar doch es gibt die Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und unter Tags arbeiten normale Leute auch.
Zitat (von Schneewittchen27):
Von den ständig lauten Messegästen ganz zu schweigen.

Man sollte sich erst dann später Sorgen machen, wenn noch mehr Wohnungen an Messegäste zum Vermieten vorhanden sind.
Zitat (von Schneewittchen27):
Da ich nun mal auch krankheitsbedingt eigentlich wie meine Ärzte schon gesagt haben, dringend meine Ruhe brauche,

Dafür kann kein Nachbar was dafür, das ist die eigene Sache, wenn es schlimmer wird kann der Arzt ja einen Kuraufenthalt verschreiben.

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Schneewittchen27):
komme mir hier bei einigen von euch wirklich veräpppelt vor es geht um ausgesprochenen Baulärm

Nun warum wird man wohl auch von den Behörden nicht ernst genommen, weil diese Arbeiten kein Baulärm sind:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/baulaerm/de/download/broschuere_baulaerm_121206.pdf
Baulärm ist der Lärm welcher von den in den Anhängen beschriebenen Maschinen, welche auf einer Baustelle eingesetzt werden, also im Außenbereich!
Das hier ist nur Ausbau / Umbau, und das wird wohl kaum eine Betonsäge, ein Kompressor mit Presslufthammer etc zum Einsatz kommen.
Es ist nun mal so, wer mit Begriffen um sich wirft, welche gar nicht zutreffen, was sollen da für Antworten kommen?
Zitat (von Schneewittchen27):
Hier muss solange ich hier noch wohne, dringender Handlungsbedarf her, sonst geht mein Gesundheit ganz kaputt.

Umziehen oder unter Tags arbeiten wäre die Alternative.
Zitat (von Schneewittchen27):
Ich behalte mir eine Mietminderung ab dem 01. Dezember vorzunehmen.

Da freut sich der Vermieter besonders, denn wie schon festgestellt, es gibt die TA Lärm und so lange eben diese Grenzwerte eingehalten werden, ist es Äpfel mit Miete mindern und bei ungerechtfertigter Mietminderung gibt man dem Vermieter den Grund zu kündigen. Vor allem da ja die Miete von der Allgemeinheit bezahlt wird, sollte man dies auch der Arge mitteilen, ansonsten ist das Leistungserschleichung, also eine Straftat.
Zitat (von Schneewittchen27):
Ich kann ja nicht mal mehr Besuch e inladen, weil man dann teilweise sein eigenes Wort nicht mehr versteht.

Klar doch es gibt die Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und unter Tags arbeiten normale Leute auch.
Zitat (von Schneewittchen27):
Von den ständig lauten Messegästen ganz zu schweigen.

Man sollte sich erst dann später Sorgen machen, wenn noch mehr Wohnungen an Messegäste zum Vermieten vorhanden sind.
Zitat (von Schneewittchen27):
Da ich nun mal auch krankheitsbedingt eigentlich wie meine Ärzte schon gesagt haben, dringend meine Ruhe brauche,

Dafür kann kein Nachbar was dafür, das ist die eigene Sache, wenn es schlimmer wird kann der Arzt ja einen Kuraufenthalt verschreiben.


was solldas denn jetzt wenn der Lärm dauernd durch meinen Nachbarn verursacht wird, der uneinsichtig ist und ich nachweislich durch viel Rennerei und mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, das ich von dem ganzen Lärm (nicht nur der immer noch anhaltende Baulärm) krank geworden bin und meine Gesundheit drunter leidet. Ein Kuraufenthalt würde ja nur bedingt was bringen, wenn ich wieder komme, geht das ganze ja wieder von vorne los und wenn ich eben krankheitsbedingt nicht arbeiten kann kann ich es momentan auch nicht ändern, da ich ein Attest aus gesundheitsbedingten Gründen vorliegen habe. Das dauerhafter Lärm krank machen kann, sollte wohl jedem hier klar sein oder?

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Das dauerhafter Lärm krank machen kann, sollte wohl jedem hier klar sein oder?

Klar.

Nur: wenn die Grenzwerte eingehalten werden, ist das nicht relevant. Dann hat man (eigentlich) keine rechtliche Handhabe.

Es gibt zwar Aunahmen wenn es sich um "besonders störende Geräusche" handelt. Dabei sind dann aber eher dauerhafte, tiefe und sonore Geräusche wie z.B. das Brummen von Pumpen etc. gemeint.
Dürfte hier also nicht helfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
ich nachweislich durch viel Rennerei und mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, das ich von dem ganzen Lärm (nicht nur der immer noch anhaltende Baulärm) krank geworden bin und meine Gesundheit drunter leidet


Damit würde ich zum Jobcenter gehen und mir einen Umzug genehmigen lassen. Sie werden gegen diese Arbeiten nicht ankommen - nur weil jemand im Haus krank ist bzw das nicht aushalten will/kann, kann man den Vermieter nicht zumuten bis zu Ihrem Auszug auf jegliche Um- bzw Ausbauten zu verzichten.

Ich würde mich an Ihrer Stelle nach einem Platz in einer Wohnform in unmittelbarer Nähe zu einem Seniorenheim umschauen, dort ist meist das Umfeld recht geräuscharm. Überall sonst, wo nun mal das Leben tobt, werden Sie niemals verlässlich Ruhe finden, es sei denn noch ein freistehendes Haus am Wald.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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