Anzeige wegen Hundebellen

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
hw
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Hundebellen

Hallo zusammen,
kürzlich flatterte uns eine Anzeige ins Haus, da sich ein unbekannter Nachbar durch das Gebell unseres Hundes im Garten belästigt fühlte. Als Beweismittel hatte er eine Liste vorzuweisen, laut derer der Hund "nachmittags" oder auch mal "nachts" gebellt haben soll. Mit Ausnahme des nächtlichen Gebells (da der Hund dann im Haus ist) ist das auch durchaus möglich, allerdings beschränkt sich die Bellerei auf insgesamt weniger als 3-4 Minuten pro Tag, da das Hundetier mittlerweile 13 Jahre alt ist und lieber schläft :-)
Meine konkrete Frage ist nun, ob ich richtig informiert bin, dass einem Hund, natürlich außerhalb der allg. Ruhezeiten, 10 Minuten Bellen pro Tag "zustehen" und ob diese Liste als "Beweis" wirklich ausreichend ist, da manche Punkte einfach nicht zutreffend sind. Zudem ist zu vermuten, dass der Herr Nachbar über gute Kontakte zum hiesigen Ordnungsamt verfügt und nichts besseres zu tun hat als Anzeigen zu schreiben. Übrigens war von einer Strafe "bis zu 5000 Euro" die Rede, was erwartet uns denn da wirklich? Bisher hoffe ich auf "Aussage gegen Aussage" und dass die Sache eingestellt wird. Oder täusche ich mich da? Für alle Antworten vielen Dank.

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo,
so nette Nachbarn haben wir auch. Wenn Eurer nachts drinnen ist, kann er das ja garnicht sein. Der Nachbar muss soas auch beweisen können.. und sicher darf ein Hund bellen, auch länger als 10 Min.
Man sollte schon dafür sorgen, dass es nicht Überhand nimmt mit der Bellerei, aber sicher gibt es auch bei Euch in der Nachbarschaft auch andere Hunde ?!
Grüße
puppe

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Habt ihr eine Anzeige erhalten oder ein Ordnungsgeld oder nur die Aufforderung zur Stellungnahme? Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und begründen, warum - z.B. dass euer Hund nachts nicht draußen ist usw.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

wie lange wohnt den der nette Nachbar schon dort?

Wenn es genauso lange ist wie der Hund alt ist dann würde ich mal sagen braucht er ja lange mit der Anzeige.

Das müsste doch auch ein Grund sein der dagegen spricht oder?

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Was tun gegen Hundegebell?
Der Hauseigentümer oder der Eigentümer einer Wohnung kann gegen Hundegebell vorgehen (§§ 906 , 1004 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) und vom Hundebesitzer die Beseitigung und Unterlassung verlangen. Voraussetzung: Das Hundegebell übersteigt das, was als ortsüblich geduldet werden muss. Was ortsüblich ist, entscheidet, wenn nicht vorher eine Einigung erzielt wurde, letztlich ein Richter. Der Richter wird versuchen, sich für seine Entscheidung kundig zu machen. Er wird schließlich Grenzen ziehen, die ihm für diese Örtlichkeit angemessen erscheinen. Für den Regelfall wird heute angenommen: Ständiges Hundegebell ist mindestens in den Zeiten von 13 – 15 und von 22 – 6 Uhr unzulässig und darf täglich zusammen nicht länger als 30 Minuten dauern. Außerdem dürfen Hunde grundsätzlich nicht länger als ununterbrochen 10 Minuten bellen. Reagiert der Hundebesitzer nicht auf eine schriftliche Aufforderung, kann er gerichtlich auf Unterlassung verklagt werden. Auch eine einstweilige Verfügung kommt in Betracht. Für den Ruhesuchenden ist an einer gerichtlichen Auseinandersetzung besonders interessant, dass Ordnungsgelder ausgesprochen werden, wenn gegen das Urteil verstoßen wird. Sollte wiederholt verstoßen werden, verhängt das Gericht auf einen Antrag des Gestörten hin jedes Mal erneut ein weiteres Ordnungsgeld. Das Ordnungsgeld fließt allerdings in die Staatskasse. In die eigene Kasse des Gestörten fließt hingegen nur dann Geld, wenn der Störer ein Urteil durch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgewendet und sich bei Auftreten erneuter Störungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet hat. Auf solche strafbewehrten Unterlassungserklärungen wird später noch ausführlicher eingegangen.

Wenn Sie beabsichtigen, sich gegen das Bellen des Nachbarhundes ohne Rechtsanwalt vor Gericht zu wehren, achten Sie unbedingt auf folgendes:

• Stellen Sie klare und bestimmte Anträge. Der Prozess ist nämlich bereits verloren, wenn sie fordern, dass der Hund überhaupt nicht bellen darf. Denn ein solcher Antrag würde einem Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Das Gericht wird argumentieren: Es liegt nun mal in der Natur des Hundes, dass er auf äußere Reize mit Bellen reagiert. Dem Hundehalter ist es nicht möglich, die Reaktion des Hundes auf einen äußeren Reiz zu verhindern. Ein gänzliches Hundehalteverbot ist aber nicht durchsetzbar. Sie sind völlig frei bei der Benennung von Maßnahmen, die das Bellen des Hundes (jedenfalls zu den üblichen Nacht- und Ruhezeiten) eindämmen. Besser ist es, zum Beispiel zu fordern, dass der Hund während der Nacht- und Ruhezeiten ins Haus genommen werden muss, oder dass der Hundehalter mit seinem Vierbeiner die Hundeschule besuchen muss. Ihrer Fantasie bezüglich zielgerichteter und lärmschützender, sinnvoller Maßnahmen sind keine Grenzen gesetzt.

• Wenn Sie einen richterlichen Hinweis bekommen, dass Sie einen Antrag umstellen sollen, weil er nicht bestimmt genug ist, sollten Sie nicht mehr an Ihrem alten Antrag festhalten, sondern dem richterlichen Hinweis folgen. Der Richter wird, wenn Sie einen Hinweis nicht befolgen, in aller Regel die Klage abweisen.

21x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muren
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 47x hilfreich)

Manchmal ist ein Hundegebäll, vorallem zur späten Nachtstunde oft hilfreich.
Ich denke da an Mitgesellen die ihr Taschengeld
nicht durch allgemein ortsübliche Tätigkeiten aufbessern.

12x Hilfreiche Antwort

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