Anpflanzungen zum Nachbargrundstück

17. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Burn Out Syndrom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anpflanzungen zum Nachbargrundstück

Hallo.

Wir sind Mieter eines Hauses mit Gartengründstück. Vor sechseinhalb Jahren haben wir zum Nachbargrundstück hin mehrere Koniferen mit einer Höhe von zwei Meter umgepflanzt. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 75cm. Die Koniferen sind mittlerweile auf über drei Meter gewachsen.
Nun hat uns der Nachbar aufgefordert die Koniferen auf 2 Meter zu kürzen. Er beruft sich hierbei auf das Niedersächsische Nachbarschaftsrecht.

Im § 1 des NNachbG steht aber:
Nachbar im Sinne dieses Gesetzes ist nur der Eigentümer eines Grundstücks, im Falle des Erbbaurechts der Erbbauberechtigte.
Meine Frage hierzu: kann er sich überhaupt rechtlich mit uns auseinander setzen, oder muss er sich an unseren Vermieter wenden?

Ein weiterer Aspekt ist, wie man den Bestandsschutz interpretieren darf.
Nach § 54 - Ausschluss des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden steht:
(2) 1Der Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen (Absatz 1 Satz 2 und § 53. Abs. 2) ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe hinauswachsen und der Nachbar nicht spätestens im fünften darauffolgenden Kalenderjahr Klage auf Zurückschneiden erhebt. 2Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann der Nachbar vom Eigentümer jedoch verlangen, die Anpflanzung durch jährliches Beschneiden auf der jetzigen Höhe zu halten; im Fall der Klage auf Beschneiden ist die jetzige Höhe die Höhe im Zeitpunkt der Klageerhebung. 3Der Klageerhebung steht die Bekanntgabe eines Antrags auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor dem Schiedsamt oder einer anderen Gütestelle, die Streitbeilegungen betreibt, gleich.
Als letztes steht noch die wesentliche Frage zur Diskussion, ob unser Nachbar alleine gegen uns bzw. den Vermieter vorgehen kann, da seine Ehefrau, die Miteigentümerin ist, sich davon distanziert und seine Forderung nicht unterstützt.
Wir sind mittlerweile anwaltlich aufgefordert, mit einer Fristsetzung von 14 Tagen, die Koniferen entsprechend der Forderung zu kürzen.
LG

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der Abstand ist ja in Ordnung. Jetzt muss man alles zurückschneiden was in den letzten 5 Jahren über das erlaubte Mass hinaus gewachsen ist.

Daher stellt sich doch gar nicht die Frage wer klagen kann und wer nicht.

Schneiden und fertig

K.

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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#2
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Hättet Ihr als Mieter überhaupt pflanzen dürfen?

Schneiden müßt Ihr die Pflanzen auf jeden Fall, wenn Ihr die gesetzt habt. Was ist das für eine Frage....
Soll das etwa der Nachbar für Euch tun?

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