wieviele ablese- und sonstige Termine muss ich als Mieter dulden?

12. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2018 22:36:03
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
wieviele ablese- und sonstige Termine muss ich als Mieter dulden?

Hallo,

ich bin tagsüber voll berufstätig... über das Jahr vertelit werden mehrere Termine wo Handwerker, Ableser in die Wohnung rein gelassen werden müssen angesetzt. Diese Termine sind natürlich tagsüber und da ich dafür jedes mal Urlaub nehmen muss, interessiert es mich wieviele Termine ich dulden muss.

Im Sommer wurden über 2 Tage bei brütender Hitze die Fenster (8 Stück) von außen gestrichen. Man hat es vor lauter Gestank danach in der Wohnung kaum ausgehalten und 2 Urlaubstage waren weg.
Jetzt meldet sich die Heizungsfirma eine Woche vorher an um die Wasserzähler auszuwechseln. Auf dem Aushang steht schon gleich vorsorglich durch die Firma drauf das Termine nicht änderbar sind. Das heißt ich muss schon wieder Urlaub nehmen. Ich habe trotzdem die Heizungsfirma telefonisch kontaktiert und gefragt, warum man den Wechsel der Wasserzähler nicht mit der Ablesung, die ja ohnehin in Kürze ansteht und ich dann wieder Urlaub nehmen muss vornehmen kann.
Mir wurde nur gesagt, das der Wechsel zusammen mit dem Ablesen nicht möglich wäre.

Das sind dieses Jahr 4 Urlaubstage an denen ich für Ablesungen und Handwerker zuHause sein muss. Ist das zumutbar?

VG Katin

-- Editiert von Katin am 12.10.2018 14:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Katin):
Das sind dieses Jahr 4 Urlaubstage an denen ich für Ablesungen und Handwerker zuHause sein muss.

Nö, man kann sich auch vertreten lassen. Oder dem Schlüssel dem Nachbarn geben.
Das man das alles lieber selbst beaufsichtigen will, ist die eigene Entscheidung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.11.2018 22:36:03
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

hm :???:

...vielen Dank für die Antwort, die jetzt nicht wirklich meine Frage beantwortet.

Von Vertretung war ja nicht die Rede und außerdem gibt es keine Vertretung denn sonst hätte ich die Frage nicht gestellt :)

VG Katin

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#3
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Es ist meiner Meinung nach zumutbar, dass du selbst das Problem löst.
Es gibt zig Lösungsmöglichkeiten ohne dass du dir Urlaub nehmen musst.

Wenn du allerdings unbedingt anwesend sein willlst, musst du halt anwesend sein. Das ist dann dein Problem, fürchte ich.
Damit müssen Mio anderer Menschen auch mit klar kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie müssen alle notwendigen Termine "dulden", oder - wie HvS schon schrieb - dafür sorgen, dass ein anderer die "Duldung" erleidet.

Das hier:

Zitat (von Katin):
Im Sommer wurden über 2 Tage bei brütender Hitze die Fenster (8 Stück) von außen gestrichen.


macht durchaus Sinn, wie stellen Sie sich diese Arbeiten bei Regen, bei Nacht oder im Winter vor?

Zitat (von Katin):
Jetzt meldet sich die Heizungsfirma eine Woche vorher an um die Wasserzähler auszuwechseln.


Auch duldungspflichtig.

Zitat (von Katin):
Auf dem Aushang steht schon gleich vorsorglich durch die Firma drauf das Termine nicht änderbar sind.


Hier kann man mal die Fa. anrufen und zB dafür sorgen, dass man als erste drankommt, dann fangen Sie halt etwas später an zu arbeiten.

Meine Empfehlung: Das Knüpfen und Pflegen sozialer Kontakte, dann haben Sie auch Menschen, die für Sie die Dinge "erdulden".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Katin):
Diese Termine sind natürlich tagsüber und da ich dafür jedes mal Urlaub nehmen muss, interessiert es mich wieviele Termine ich dulden muss.


So viele wie nötig.

Zitat (von Katin):
Mir wurde nur gesagt, das der Wechsel zusammen mit dem Ablesen nicht möglich wäre.


Das stimmt.

Denn Ableser sind Ableser und keine Installateure, sowie Installateure keine Ableser sind.
Betriebsintern sind das 2 verschiedene Abteilungen, deren Termine auch unterschiedlich sind.

Du hast dieses Jahr einfach Pech gehabt.

2 Tage für Fenster streichen. Das geht nun mal im Winter nicht.

1 Tag für Ablesen und einen für den Zählertausch.

Das wir in den nächsten 5 Jahren so bestimmt nicht mehr vorkommen.

Andere Handwerkerarbeiten können natürlich immer dazwischen kommen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Und daher sollte man mal anfangen nach einer dauerhaften Lösung umzuschauen.

Denn es wird mmer wieder vorkommen. Dafür urlaub zu nehmen würde mir im Traum nicht einfallen

Wir haben für solche Fälle eine nette ältere Dame,als Nachbarin die freut sich, wenn sie etwas zu tun hat

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Lösung gibt.

Wie hat das denn im frühere Leben funktioniert?

Braucht man dafür Rechtsberatung oder gar nen Anwalt?

Jedenfalls hat Sie meines Wissens das Recht auf einen kostenlosen Ersatztermin

Nur ob der passen wird.....


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 13.10.2018 17:48

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