was ist ein "vorübergehender gebrauch"?

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
caoz
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
was ist ein "vorübergehender gebrauch"?

Moin liebe Leute,

ich wohne z.Zt. in einer WG mit sechs Leuten. Wir hatten immer befristete (auf ein Jahr) Einzel-Zeitmietvertraege, die traditionell mit einer Erhöhung verlängert wurden. Ende Dezember hat uns der Vermieter nun einen gemeinsamen Mietvertrag zugeschickt, der für uns so nicht tragbar ist. Über folgendes bin ich jetzt im Netz gestossen:

.

>Zitat:Voraussetzung für die zulässige Befristung eines >Mietvertrages ist:

>a) Der Vermieter muss nach Ablauf der Mietzeit

>* die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen >oder Angehörige seines Hausstandes (Definition wie beim >Eigenbedarf) nutzen wollen, oder
> * in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich >verändern oder instandsetzen wollen, dass die Maßnahmen durch >eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert >würden, oder
>* Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten >wollen

> und

>b) der Vermieter muss dem Mieter den zutreffenden Grund bei >Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt haben; die >Verwendungsabsicht muss konkret (d.h. der konkrete >Sachverhalt!) und nicht nur schlagwortartig benannt werden.

>2. Eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer für den >Zeitmietvertrag gibt es seit dem 01.09.2001 nicht mehr.

>3. Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht bei >Mietverhältnissen über

>* Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch >vermietet ist,
>* Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten >Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit >Einrichtungsgegenständen einzurichten hat, sofern der Wohnraum >dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie >überlassen oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen >auf Dauer angelegten gemeinsamen Hausstand führt,
> * Wohnraum, der sozialen Einrichtungen zur Weitervermietung >an Personen mit dringenden Wohnbedarf oder
> * Wohnrum in einem Studenten- oder Jugendwohnhei

>quelle ( http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Zeitmietvertrag/zva.htm)

soweit so gut. nach dem text zu urteilen, ist unsere befristung nicht rechtens gewesen, da keine begründung etc. vorliegt. nur was bedeutet dieser passus:

> Zitat:. Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht bei >Mietverhältnissen über

> * Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch >vermietet ist,


was ist ein vorübergehender Gebrauch?
Vieleicht weiss ja jemand,was damit gemeint ist.. .

greetz
caoz

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Unter Wohnungen für den vorübergehenden Gebrauch sind z.B. Ferienwohnungen zu verstehen.

8x Hilfreiche Antwort

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