was genau bedeutet unrenoviert (besenrein) die Wohnung zu übergeben?

30. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Caja2303
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
was genau bedeutet unrenoviert (besenrein) die Wohnung zu übergeben?

Hallo Zusammen!!

Nach knapp 3 Jahren haben wir die Mietwohnung gekündigt!
Als wir damals eingezogen sind, war die Wohnung unrenoviert.
Unser Vermieter sagte uns damals, dass wir eigentlich die Tapeten abreißen und neu tapezieren müssten, weil schon ziemlich oft drübergetrichen wurde! Es steht aber nicht im Mietvertrag!
Aber um Geld zu sparen haben auch wir einfach drüber gestrichen, denn die Tapeten sahen noch sehr gut aus!

Anfang letzten Jahres hatte ich von den weißen Tapeten die Nase voll und habe mittels Wasserverdünnter Abtönfarbe die Tapeten mit Wischtechnik verschönert!

Im Mietvertrag steht handschriftlich eingetragen, dass die Wohnung unrenoviert (Besenrein) zurückgegeben werden muss! Als Vordruck steht da allerdings noch das die Mieträume zum Vertragsende geräumt, sauber und in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen befinden müsse, nach §8.
Unter §8 Punkt 2 habe ich dann folgendes gefunden:

„Der Mieter hat insbesondere die Verpflichtung auf seine Koste alle Schönheitsreparaturen in den Mieträumen unter Einschluss vorhandener Balkone, Loggien u.ä., Keller und Garagen fachmännisch auszuführen bzw. ausführen zu lassen ( … )
Im übrigen gehen extreme Gestaltungen des Mieters im Rahmen der Schönheitsrep. Insbesondere bezgl. ihrer Beseitigung bei Auszug zu Lasten des Mieters (z.b. farblicher Anstrich der Decken, Wände, Fenster, und Türen einschließlich Rahmungen Heizkörper und Fußleisten).“


Meine Frage ist jetzt: kann ich die Wände so lassen oder müssen sie wieder weiss sein??? (ich habe im Wohnzimmer und Küche ein Terracotta-Orange, Dielen sind Gelb, Gäste-WC, Badezimmer und Schlafzimmer sind Blau)

Dann habe ich noch eine Frage zu Teppichböden!
In zwei Räumen dieser Wohnung war bereits ein Teppich gelegt!
Unsere Tochter (mittlerweile 2) hat im Schlafzimmer das ein oder andere mal ihren Trinkbecher fallen gelassen, der natürlich ausgelaufen ist! Leider sind einige Flecken zurück geblieben, die sich auch nicht mehr entfernen lassen! Ich hab so ziemlich alles versucht!
Wie schaut es damit aus?
Müssen wir den Teppich ersetzen oder reicht eine Reinigung?
Von dem Teppich steht nichts im Mietvertrag!

Im Vorfeld schon mal vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße

Caja

-- Editiert von Caja2303 am 30.04.2004 16:32:36

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Aus dem Vertrag ergibt sich eindeutig, dass die Wände weiß sein müssen.

Flecken im Teppich gehören ebenfalls nicht zur gewöhnlichen Abnutzung. Eine professionelle Reinigung sollte allerdings eine Entfernung solcher Flecken ermöglichen.

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#2
 Von 
Caja2303
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

huhu!"

Danke für Deine Antwort!!

Aber was wäre denn gewesen, wenn wir z.b. solche Tapeten gekauft und angebracht hätten???
Hätten wir dann so rausgekonnt???

Grüße

Caja

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#3
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo Caja,

die Flecken im Teppich lassen sich bestimmt mittels einer Teppichreinigungsmaschine (gibts zum Ausleihen in Baumärkten oder Teppichbodengeschäften) beseitigen. Wenn Ihr den Teppich ersetzen müsst, müsst Ihr aber nicht den Neupreis bezahlen. Für Teppichboden gilt meines Wissens eine Abnutzungsdauer von 10 Jahren (war bei mir jetzt so und der Vermieter musste hier in der kompletten Wohnung auf seine Kosten neu Teppich verlegen lassen). Sollte der Teppichboden noch keine 10 Jahre in der Wohnung sein, so wird anteilig für jedes Jahr 10% des Neupreises abgezogen. Z. B. ist der Teppich 7 Jahre alt, zahlt der Vermieter 70% und Ihr 30%.

Wurde die Beschädigung, sprich Flecken aber fahrlässig, grob fahrlässig oder mutwillig herbei geführt müsst Ihr den Teppich auf Eure Kosten ersetzen. Einem 2jährigen kann man aber wohl keinen Vorsatz unterstellen. Geht mal in ein Teppichbodenfachgeschäft, die können Euch betreffend der Reinigung bestimmt gut beraten.

Thema Wände: Seh ich genauso, die müssen wieder weiß werden, auch dann, wenn Ihr z.B. eine farbige Tapete angebracht hättet.

Viele Grüße
Fairground

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#4
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Nochmal ich!!

Besenrein, bedeutet im Klartext: Besen nehmen und durchkehren. Es müssen z.B. keine Fenster geputzt werden, oder Fliesen geschrubbt werden oder Türen abgewaschen werden. Allerdings würde ich darauf achten, dass keine groben Verschmutzungen sind, das wirft ja schließlich auch ein schlechtes Licht auf einen selbst.

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#5
 Von 
bestcbr
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ist es dann nicht wieder ein renovieren wenn die Wände weiß gestrichen werden? Sind dezente Farbtöne an den Wänden denn eines Streichens nötig? Unrenoviert eingezogen heißt ja auch das man sehr wahrscheinlich renovieren muß. Ist es denn im Falle eines Auszuges nicht auch so das nur Sauber gemacht werden muß und der nächste Mieter wieder in eigenregie renoviert wenn er die Wohnung als unrenoviert übernimmt ?

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#6
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Unter §8 Punkt 2 habe ich dann folgendes gefunden:
„Der Mieter hat insbesondere die Verpflichtung auf seine Koste alle Schönheitsreparaturen in den Mieträumen unter Einschluss vorhandener Balkone, Loggien u.ä., Keller und Garagen fachmännisch auszuführen bzw. ausführen zu lassen ( ..

Hmm...
Schönheitsreparaturen unter "Einschluss vorhandener Balkone, Loggien u.ä., Keller und Garagen", kann der VM per AGB-Klausel im Mietvertrag nicht verlangen.

Es stellt sich die Frage ob die Pflicht zur Durchführung von Schönrep. deshalb überhaupt rechtskrftig auf den Mieter abgewälzt wurden.


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#7
 Von 
bestcbr
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

>Thema Wände: Seh ich genauso, die müssen wieder weiß werden, auch dann, wenn Ihr z.B. eine farbige Tapete angebracht hättet.<

Hmmmm ... ist dies auch der Fall wenn man die Wohnung schon in einem farbigen anstrich bekommen hat (eben unrenoviert)???

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