vorzeitige Kündigung beim befristeten Mietvertrag

3. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Nicole Düring
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitige Kündigung beim befristeten Mietvertrag

Mein Freund und ich haben im Dezember 1999 einen befristeten Mietvertrag von unserem Vermieter erhalten.

Der Mietvertrag wurde auf eine Dauer von 5 Jahren geschlossen und endet am 31.12.2003. Als Zusatz ist enthalten, daß sich der Mietvertrag nicht verlängert und mit Ablauf der Frist die Wohnung veräußert werden soll. Dem Mieter wird gestattet, einen solventen Nachmieter zu suchen, falls er vorzeitig das Mietverhältniss kündigen möchte.
Jetzt beabsichtigen wir im Mai eine Eigentumswohnung zu kaufen und möchten natürlich vorzeitig aus dem Mietvertrag herauskommen.

Unsere Frage: ist der Mietvertrag nicht von von Anfang an ungültig gewesen, da der Vermieter keine eindeutige Begründung für den befristeten Mietvertrag angegeben hat ? Somit haben wir eine 3 monatige Kündigungfrist und müssen weder einen Nachmieter stellen noch weiterhin Miete zahlen ????

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen....
vielen Dank in voraus Nicole


xx12ykl

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Düring,

nach altem Mietrecht, vor 01.09.2001, dürfte die von Ihnen zitierte Fristenregelung zulässig gewesen sein.
Damals war es noch nicht vorgeschrieben, die vorgegebenen Gründe schriftlich zitieren zu müssen.

Mit freundliche Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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