vermieter will mir wartung der heizung in rechnung stellen

8. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)
vermieter will mir wartung der heizung in rechnung stellen

hallo,

ich habe da mal eine frage.

ich wohne seit 2 jahren in einer 4 zimmer wohnung für die ich (für meinen sohn und mich) 80 euro nebenkosten monatlich zahle.
in diesen nebenkosten sind alle üblichen dinge aufgeführt, auch die wartung des geysers (gas)

heute rief mich mein vermieter an und fragte mich, wann ich zu hause sei, die obligatorische wartung des geysers wäre wieder dran, ich solle schon mal 120 euro bereit halten.

ich schaute in meinen unterlagen und stellte fest, dass diese wartung bereits in den nebenkosten enthalten ist, rief meinen vermieter an bzw teilte ihm dies mit.
er begann ausreden zu suchen, alles sei teurer geworden etc.. die 30 euro pro familie, die hierfür bisher veranschlagt wurden, reichen nicht mehr aus... ausserdem sei dies immer schon mietersache gewesen. ich befragte daraufhin die anderen mietparteien (noch 2) und diese sollten jetzt ebenfalls 120 euro für eine wartung bezahlen obwohl bei ihnen ebenfalls angegeben ist, dass dies in den nebenkosten enthalten sei.

ich habe sowas eh noch nie gehört, also dass mieter für irgendwelche wartungsarbeiten seperat zahlen sollen und weiger mich schon aus diesem grunde wehement.

eigentlich ist die sache klar denn in meinen mietverträgen/nebenkostenabrechungen ist nichts dergleichen vermerkt bzw. diese wartung inclusive.

trotzdem möchte ich hier noch einmal nachfragen, ob mein vermieter irgend eine lücke entdeckt hat und ich am ende vielleicht doch die dumme bin...

viele grüße
annajana

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die wartung wirst du zahlen müssen, wenn/da dein vertrag dir dies offenbar überwälzt. die frage ist, ob dein vm verlangen kann, die summe jetzt und gleich zu zahlen. da würde ich eher auf 'nein' plädieren. dafür sind diese voraus zahlungen (!) eben da, dass allfällige ausgaben geschätzt und über die monate verteilt werden.

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#4
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

danke für eure antworten.

im mietvertrag steht klip und klar, dass die wartung des geysers in den nebenkosten enthalten ist und zwar mit 30 euro jährlich.

was gibts denn da noch zu erzählen?
was soll noch genauer drin stehen?

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#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

vetrag is vetrag und da hat der vm KEINE chance. er hat sich daran zu halten und wenn er meint, dass alles teurer wird, hätte er von vornherein vertraglich mehr verlangen sollen. glaube nicht, dass es auf den mieter nun noch abgewälzt werden kann.

nun mit der ausrede kommen, alles wird teurer, kann nicht ziehen, irgendwann kommt er noch und sagt, er möchte mehr miete (von heute auf morgen), weil das grundstück eine wertsteigerung hatte....man man man

auch vm's haben sich an unterschriebene verträge zu halten oder sehe ich das falsch?

paddy

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

aber über die Jahresabrechnung bekommt der VM dann doch noch die Kosten ersetzt, die Nebenkosten sind regelmäßig nur Vorauszahlungen.

MfG Stefan

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#8
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

yaaa das is klar...zahlen tuts letztendlich der mieter...aber hier will der vm ja doppeöt kassieren...--das geht nun wirklich nicht--

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wer sagt denn was von doppelt zahlen?

Also: den Monteur zahlt erstmal der VM. Dieser kann sich für gewöhnlich im Rahmen der Nebenkostenabrechnung das Geld zurück holen (logischer Weise unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen).

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#10
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo,
eine Heizungswartung in Höhe von 120.oo Euro empfinde ich als zu hoch. Im Normfall kommt man mit der Hälfte aus, insbesondere wenn im Hause noch Parteien wohnen die ebenfalls gewartet werden.

Im übrigen schickt der Heizungsmann die Rechnung an den Vermieter, dieser muss die Rechnung dann bezahlen.

Vielleicht schonmal selbst eine Firma nagrufen und nach Preisen gefragt?

Gruß
Casch

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