Hallo!
Ich habe leider vergeblich versucht eine Antwort auf mein Problem im Netz zu finden und hoffe dass mir hier eventuell geholfen wird.
Zum Problem
Vor 2 Jahren haben ich und ein von mir Freund zusammen bei Semesterbeginn eine WG gegründet.
In den Semesterferien ist mein mein Mitbewohner aus dem Urlaub zurück gekommen und hat gemerkt dass er seinen Wohnungsschlüssel bei seinen Eltern vergessen hat. Nachdem er vergeblich versucht hatte mich zu erreichen (ich war ebenfalls in Urlaub) hatte er zusammen mit dem Hausmeister das Wohnungsschloss aufgebohrt und ausgetauscht.
Ich muss hinzufügen dass es sich nicht um eine Zentralschließanlage gehandelt hat und das neue Schloss war qualitativ genauso hochwertig.
Nach einem heftigen Streit ist mein Mitbewohner schließlich ein Jahr später ausgezogen und hat seinen Anteil an der Kaution von mir ausbezahlt bekommen. Außerdem hat er mir schriftlich versichert für evtl. Schadensforderungen seitens des Vermieters aufzukommen.
Soweit so gut.
Als ich aus der Wohnung ausgezogen bin hat mir der Vermieter 135 Euro von der Kaution abgezogen weil er angeblich das Schloss ausgetauscht hat. Nachdem ich um eine Rechnung gebeten habe schickte mir der Vermieter eine Angebot eins Schlüsseldienstes in Höhe von 142 Euro mit der Begründung dass die Funktionfähigkeit des Schlosses nichts an der Tatsache ändert dass für den Vermieter ein fiktiver Schaden entstanden sei.
Nun weigert sich auch mein Ex-Mitbewohner mir das Geld zu bezahlen, da das Schloss gar nicht ausgetauscht wurde.
Meine Frage lautet nun: muss der Vermieter nicht eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen und gegen wen kann ich evtl. juristisch vorgehen.
Ich weiß dass es nicht besonders viel Geld ist und eine weitere Schwierigkeit ist dass mein Vermieter selbst Rechtsanwalt ist, aber vielleicht hat trotzdem jemand einen guten Tip.
Vielen Dank im Voraus
vermieter legt keine rechnung vor
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
.. wie wäre es denn, wenn du ihm einen mahnbescheid über eben diese 135 euro schickst. dann muss er sehr rasch reagieren. dein risiko ist freilich, dass er vor gericht recht bekommen könnte
.
-- Editiert von blaubär49 am 06.10.2008 18:10:54
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wie hat der VM das überhaupt gemerkt ?
hallo,
da der hausmeister bei dem austausch das werkzeug lieferte, dachten wir uns dass es besser wäre es gleich dem vermieter zu "beichten".
Damals war das auch für den VM kein Problem, er meinte solange das Schloss funktioniert ist alles in Ordnung.
Nur nach meinem Auszug wollte er plötzlich völlig unwissend dass ich ihm das Originalschloss wieder einbaue. Als ich ihm sagte dass dieses besagte schloss ja aufgebohrt wurde bekam ich die angebliche "Rechnung"
-- Editiert von seam19 am 06.10.2008 20:05:35
--- editiert vom Admin
ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich kann es mir kaum vorstellen, da das aufbohren anscheinend nur 1 bis 2 minuten gedauert hat.
und in dem angebot vom schlüsseldienst steht auch nichts drin, stattdessen steht drin dass es sich um eine zentralschloss erweiterung handelt. aber in wirklichkeit war bei unserem einzug ein ganz normales schloss vom baumarkt eingebaut, da wir für die wohnung und die haustür zwei verschiedene schlüssel hatten.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
also es ist 100 % sicher dass es kein zentralschloss war.
das ist ja das dubiose!! in dem angebot stett dirn dass es sich um eine schließanlage handelt mit einem zentralschloss.
ein einfaches schloss auszutauschen ist natürlich viel günstiger, aber der vermieter will ja so viel wie möglich von meiner kaution einkassieren. der vermieter hat dem schlüsseldienst sicher gesagt dass es eine schließanlage ist, der dienst hat die tür ja nie gesehen.
ich kenne den unterschied zwischen einem normalen schloss und einer schließanlage wie ich sie jetzt in meiner neuen wohnung habe.
ps. danke für die vielen antworten
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Das wird sich ja nun aus der Ferne nicht beurteilen lassen.
Ich würde sagen:
Wenns ein einfaches Schloss war, ist die Forderung der VM unberechtigt. Wenn es tatsächlich ein Schloss einer kompletten Schlissanlage war, dürfte der VM berechtigt sein, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Gruß
also ich bin kein fachmann in dieser sache und ich bezweifle dass die kommentare hier über dass schloss alle von schlossermeistern kommen.
wir reden hier nicht von einer penthouse-wohnung mit einer high-end schließanlage die sich per pernbedienung steuern lässt, sondern von einem 20 euro schloss vom baumarkt dass in einer heruntergekommenen wohnung eingebaut war, in die der vermieter die letzten 20 jahre nicht einen cent investiert hat.
letztendlich will ich aber zur frage zurückkehren ob ein vermieter verpflichtet ist ein rechnung vorzulegen dass der schaden auch tatsächlich beseitigt wurde.
hat jemand damit schon mal eine erfahrung gemacht?
--- editiert vom Admin
aabb 316 Beiträge, 316 mal blödes Gelaber.
Der VM muss seinen Schaden beweisen. Dazu gehört zunächst mal der Nachweis was denn überhaupt eingebaut war. Dann muss nachgewiesen werden, dass das Angebot über ein gleichwertiges Schloss wie das ursprüngliche lautet.
Wenn der VM nur ein Angebot vorlegt und das Schloss nicht austauscht, dann hat er m.E. auch nur Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen Angebot und dem tatsachlich eingebauten Schloss. Vorausgesetzt, das Angebot ist für ein dem ursprünglichen Schloss gleichwertiges Schloss gestellt.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Versuch es doch mit einem Trick. Schreibe dem VM, dass du die Forderung zurückweist, weil es ein billiges Baumarktschloß gewesen sei. Zum Beweis hättest du noch das alte Schloß, das sich zufällig wieder angefunden hat. Das Beweisstück wird natürlich nur dem Gericht vorgelegt.
Ich wette, dass dem das Prozessrisiko zu hoch ist.
gruß
avalon 2006
-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
34 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten