vermieter hatt fristlos Gekündigt

21. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
adriane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter hatt fristlos Gekündigt

Hoffe ihr könnt mir helfen zum Fall

Mein Vermieter hatt uns fristlos gekündigt weil die miete für Februar noch nicht bezahlt ist obwohl wir damals vereinbart haben immer am ende des monats zu bezahlen.Giltet diese Kündigung dann überhaupt? Außerdem fügte er hinzu wir hätten ihm nicht gesagt das wir schulden haben. Muß ich ihm das überhaupt sagen!? Bzw. wer weiß was ich alles sagen muß?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
nixKenner-allesWisser
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn ihr im Mietvertrag stehen habt, dass die Miete Rückwirkend am Monatsende zu zahlen ist, seid ihr noch nicht mal mit einer Monatsmiete im Rückstand.

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#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

§ 556b (1) BGB : Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

Hallo adriane,

ich denke zwar, dass sich diese Vorschrift durch Vereinbarungen im Mietvertrag aushebeln lässt, doch wahrscheinlich kommt es hier wieder auf den genauen Wortlaut usw. an.

Der Vermieter hat aber das Recht, eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen (§ 569 BGB ), falls der Mieter mit zwei Monatsmieten im Verzug ist. Das ist bei Dir nicht der Fall.

Eine Meldepflicht für Schulden gibt es meines Wissens nicht, das geht den Vermieter nichts an.

Dass Du der Kündigung widerprechen musst (Beitrag von Kater Fredy) teile ich nicht. Die ausgesprochene Kündigung ist in meinen Augen unwirksam und würde bei einer Klage gegen Dich keinen Bestand haben.

Gruss, JoKu

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#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
adriane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an euch alle für euere Antwort!
Hatten jétzt vor 3 tagen ein gespräch mit unserem Vermieter er hatt eingesehen daß die fristlose Kündigung net gerechtfertigt war und hatt sie zurück genommmen, denoch besteht er auf die miete am anfang des monates! Haben es damals nur mündlich gemacht sollte ich es vielleicht doch schrifttlich machen? Liebe grüße adriane

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#6
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Ich kanns nur immer wieder sagen:

Einschreiben-Einwurf reicht genauso, gerade bei Sachen die in einer bestimmten Frist zugestellt sein müssen würde ich nicht über Einschreiben-Rückschein gehen da es einem überhaupt nicht hilft wenn der Empfänger das Schreiben dann evtl. gar nicht vom Postamt abholt ( falls er gerade nicht zu Hause sein sollte und keine Lust/Zeit hat dann zum Postamt zu gehen oder es vergisst ).

Die Hauptsache ist doch das man notfalls vor Gericht die Zustellung beweisen kann und das kann man mit einem Einschreiben-Einwurf ganz genauso, der Unterschied ist nur das das Schreiben auf die Art auf jeden Fall zügig zugestellt wird, egal ob der Empfänger Zeit, Lust, Urlaub, Krankheit oder was auch immer hat.

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