vermieter betrüg mit wohnung

30. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb411283-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter betrüg mit wohnung

Hi ich weiss nicht wo ich anfangen soll aber ich breuchte mal ne Meinung wir sind als Familie. In eine Wohnung eingezogen und haben dort alles renoviert und schick gemacht im gesamtwert von ungefähr. 3000 euro naja und dann ging es los mit dem spektakel bei meiner Tochter regnete es rein durch decke weil das dach undicht wahr und dann in der küche und dann im Wohnzimmer wir haben dem Vermieter Bescheid gesagt aber er hatt über Monate nichts gemacht oder den schaden hatte nicht mal behoben naja so guter letz hätt er das warme Wasser abgestellt und und die Heizung wahr kapputt naja wir sind dann ausgezogen das geilste an der ganzen Sache wir hatten noch nicht mal alle Sachen drausen schon hatt er die schlösser aus gestauscht so das wir die Sachen noch raus holen konnten aber jetzt kommt es der vermieter hätt ins einen Wohnung vermietet obwohl er wusste das diese im desolaten.Zustand wahr ist das den ein betrug weil habe nämlich. Erfahren das die vormieter genauso deswegen ausgezogen sind . Als das er wusste genau das er eine Wohnung mit kaputten. Dach vermietet .jetzt meine frage kann ich den Typen anzeigen wegen betrug

-- Editier von fb411283-23 am 30.03.2015 23:13

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

165 Wörter in einem Satz? Nein danke ... so eine Textwüste tute ich mir nicht an.


Man kann jeden anzeigen wenn man den Verdacht einer Straftat hat
Einige Sachen kann man auch nur anzeigen wenn man Opfer ist.

Wenn er euch also eine Wohung mit undichtem Dach vermietet hat und man ihm dieses Wissen nachweisen kann, dann könnte ihm etwas strafrechtliches drohen.
Zivilrechtlich könntet ihr ihn auch verklagen. Das sollte man dann aber in eurem Fall einem Anwalt überlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich würde auch zivilrechtlich vorgehen, und zwar bald. Hoffentlich habt ihr viele Fotos gemacht und der Vormieter bestätigt vor Gericht Eure Geschichte.

1x Hilfreiche Antwort

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