zukünftiger mieter der wohnung ist die getrennt lebende ehefrau. kann der unterhaltspflichtige ehemann zur (mit-)unterschrift des mietvertrages gezwungen werden, obwohl er nicht dort wohnt, sondern nur zahlt ???
unterschrift mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Sehe ich genauso.
Die Unterhaltspflicht gilt nur der Ehefrau und evtl. den Kindern. Nicht jedoch dem Vermieter:)
Gruß
Harry!
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Vielen Dank!
Der Vermieter begründet den Wunsch nach Mitunterschrift des Mietvertrages nun damit, daß er ja sonst keine Sicherheit hätte, die Miete zu erhalten - der "getrennte" Ehemann hat sich aber bereit erklärt, eine Bürgschaft zu unterschreiben! Ist man nun völlig dem "guten Willen" des Vermieters ausgesetzt???
Leider kannst Du auch den Vermieter nicht zwingen, Dir die Wohnung zu geben.
Wenn Du kein ausreichendes eigenes Einkommen hast, dann ist die Forderung nach einer zusätzlichen Sicherheit doch berechtigt.
Die Bürgschaft Deines Ehemannes sollte jedoch reichen.
Vielen Dank!
Ich möchte aber nicht einsehen, daß die zusätzliche Sicherheit darin bestehen soll, daß mein Lebensgefährte (Mit)-Mieter der Wohnung seiner Ex-Ehefrau ist... hoffe, daß die Bürgschaft ausreicht!!!
Hallo!
Die Bürgschaft Deines Ex-Mannes bezieht sich nur auf die pünktliche Mietzahlung und reicht durchaus aus. Aus dieser Bürgschaft können aber keine mitmietereigenschaften abgeleitet werden.
Leider hat alles nichts genutzt... "SIE" bekommt die Wohnung nur, wenn "ER" den Vertrag mitunterschreibt (was er nun auch tut).
Aber wie sieht es denn nun mit einer eventuellen Zweitwohnungsteuer aus? Denn "ER" muß ja schließlich auch irgendwo wohnen und auch selbst einen Mietvertrag abschließen!!
Weiß da jemand Bescheid?
Er hat dann zwar zwei Mietverträge, aber nicht zwei Wohnsitze.
Eine Zweitwohnungssteuer fällt also nicht an.
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