untermietvertrag WG-Zimmer

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
picknicker187
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
untermietvertrag WG-Zimmer

hallo,
ich habe folgende situation. ich wohne in einer 4er wg, in der es einen hauptmieter und drei untermieter gibt. ich bin einer der untermieter. jetzt will der hauptmieter den vertrag beim vermieter kündigen. der vermieter will die wohnung danach weitervermieten, aber nichtmehr an eine wg. frage wäre nun, ob sich mit der kündigung des hauptmietvertrages auch unsere untermietverträge automatisch auflösen oder ob ich irgendwelche möglichkeiten habe, in der wohnung zu bleiben oder ob der untervermieter dann verpflichtet ist, uns alternative zimmer anzubieten, uns zu entschädigen oder ähnliches. wie genau ist da die rechtslage?
gruß und danke,
max

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Grundsätzlich muss der Hauptmieter Eure Untermietverträge auch kündigen, dagegen könntest Du nichts machen. Wenn er das allerdings nicht macht hast Du Anspruch aus Deinem Untermietvertrag auf Stellung des vermieteten Zimmers, da Hauptpflicht des VM ist, die Mietsache zur Verfügung zu stellen. Daraus ließe sich ggf. Schadenersatz ableiten.

Du kannst natürlich den VM fragen, ob Du die Wohnung mieten kannst. Er ist nicht verpflichtet, mit Dir einen MV zu machen. Wenn er keine WG mehr will und Du Dir die Wohnung nicht leisten kannst, ist eine Diskussion ja unnötig.

Also, Ansprüche fangen dann an, wenn der Hauptmieter Deinen Untermietvertrag nicht kündigt.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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