hey
ich hab meinem unterm. die fristlse kündigung am 6.02. überreicht, sowie mit mahnverfahren gedroht,wenn er seine außenstände nicht bei mir begleicht.
dies hat er vorgestern getan....aber leistet nicht folge, auszuziehen.
die frist von 14 tagen hab ich ihm gewährleistet.
aber er hat keine anstalten gemacht.
kann ich wirklich die polizei rufen, weil er eigentlich nichts mehr in der wohnung zu suchen hat??
stimmt das?
hab das so gehört...sowie dass ich ihm beim bürgeramt abmelden kann...
vielen dank für evtl antworten , tipps...und hilfestellungen im vorraus...
conny
untermieter geht nich aus wohnung!
18. Februar 2007
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Frage vom 18. Februar 2007 | 11:53
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 1x hilfreich)
untermieter geht nich aus wohnung!
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#1
Antwort vom 18. Februar 2007 | 16:31
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 428x hilfreich)
Die Begleichung aller Schulden hebt die fristlose KŸndigung auf!
-----------------
"MfG
Susanne"
Und jetzt?
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